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   VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14   

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https://dejure.org/2015,13993
VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14 (https://dejure.org/2015,13993)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2015 - 77-VI-14 (https://dejure.org/2015,13993)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 77-VI-14 (https://dejure.org/2015,13993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung einer Beeteinfassung und einer Erdaufschüttung an einer Grundstücksgrenze sowie auf Geldzahlung wegen dadurch eingetretener Feuchtigkeit an einer Grenzgarage

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde, Subsidiarität, Anhörungsrüge, Willkürverbot

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück ausgehende Einwirkungen in Betracht, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGH vom 26.11.1982 BGHZ 85, 375/384; vom 23.2.2001 BGHZ 147, 45/49 f.; vom 17.9.2004 BGHZ 160, 232/236).

    Der Ausgleich beschränkt sich vielmehr auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbuße und bedarf einer wertenden Entscheidung (BGHZ 147, 45/53).

    Es kann dahinstehen, ob es einfachrechtlich geboten ist, einen Antrag, der der Sache nach auf Schadensersatz bzw. auf einen Vorschuss zur Schadensbeseitigung gerichtet zu sein scheint, dennoch auch unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu prüfen (vgl. BGH vom 4.7.1997 NJW-RR 1997, 1374; BGHZ 147, 45/49).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Dem liegt die in Rechtsprechung (vgl. BGH vom 12.12.2003 NJW 2004, 1035/1037 m. w. N.) und Literatur (vgl. Bassenge in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 1004 Rn. 51; Baldus in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 1004 Rn. 231) wohl einhellig vertretene Auffassung zugrunde, dass die Unterlassungspflicht des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auch auf ein positives Tun gerichtet sein könne, wenn dieses erforderlich sei, um eine weitere Beeinträchtigung zu verhindern, dass es aber grundsätzlich dem Störer überlassen bleibe, auf welchem Weg er die bevorstehende Eigentumsbeeinträchtigung abwende.

    Im Hinblick auf das vom Landgericht weiter zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2003 (NJW 2004, 1035/1037) ist ebenso nachvollziehbar, dass auch im Rahmen des Unterlassungsanspruchs aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Beseitigung der Pflanzkästen oder auf Unterlassen des Aufstellens derselben im Hinblick auf etwaige Handlungsalternativen verneint wurde (s. o. 1. c).

  • VerfGH Bayern, 14.07.1998 - 34-VI-97
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 14.7.1998 VerfGHE 51, 126/128; vom 13.7.2010 BayVBl 2010, 699; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 34).
  • RG, 09.02.1905 - VI 168/04

    1. Begriff eines Werkes im Sinne von § 836 B.G.B. 2. Zu § 907 B.G.B.

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Davon, dass der Bundesgerichtshof im Hinblick auf das vom Beschwerdeführer zitierte Urteil des Reichsgerichts vom 9. Februar 1905 (RGZ 60, 138), das eine Aufschüttung von Schlamm- und Sandmassen betraf, von seiner reine Bodenerhöhungen betreffenden Auffassung abweichen könnte, musste das Landgericht nicht ausgehen.
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Die Zulassung der Revision kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsfrage, derentwegen die Zulassung erfolgen soll, entscheidungserheblich ist (BGH vom 7.1.2003 NJW 2003, 1125/1126; Heßler in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 543 Rn. 6 a).
  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 14.7.1998 VerfGHE 51, 126/128; vom 13.7.2010 BayVBl 2010, 699; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 34).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    So erscheint es im Hinblick auf das vom Landgericht zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2005 (NJW 2005, 1366/1367) durchaus nachvollziehbar, als Beeinträchtigung, auf deren Beseitigung ein Anspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB gerichtet sein kann, nicht die Quelle auf dem Grundstück des Störers zu sehen, von der aus Stoffe auf das Grundstück des Nachbarn gelangen (hier: Pflanzkästen und die streitige Erdaufschüttung), sondern die Stoffe selbst, die auf das Grundstück des Nachbarn gelangt sind und sich dort störend auswirken (hier: in die Garagenwand dringende Feuchtigkeit).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Ob eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV darüber hinaus überhaupt auf eine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz gestützt werden kann, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (vgl. VerfGH vom 29.1.2014 BayVBl 2014, 448 m. w. N.).
  • RG, 30.04.1902 - V 52/02

    Straßenerhöhung; Nachbarrecht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Dort hatte der Bundesgerichtshof "im Anschluss an Entscheidungen des RG (RGZ 51, 251/253 f.; 155, 154/158)" sowie an im Einzelnen zitierte eigene Entscheidungen erkannt, dass eine bloße Bodenerhöhung nicht unter den Begriff einer Anlage fällt.
  • VerfGH Bayern, 29.09.1989 - 56-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14
    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 14.7.1998 VerfGHE 51, 126/128; vom 13.7.2010 BayVBl 2010, 699; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 34).
  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/78

    Nachbargrundstück - Vorkehrungen - Schädigungen

  • RG, 16.06.1937 - V 241/36

    Liegt eine unzulässige Einwirkung von einem Grundstück auf ein benachbartes in

  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

  • VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14

    Willkürliche Verkennung fensterrechtlicher Vorschriften

  • VerfGH Bayern, 17.02.1995 - 88-VI-93
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 09.08.1991 - 117-VI-90
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03

    Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

  • VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Kostenentscheidungen

  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie zum Beispiel das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) oder der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV), mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 17; vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 26; vom 22.7.2015 - Vf. 84-VI-14 - juris Rn. 25).

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 58; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 18; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29).

    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 29.9.1989 VerfGHE 42, 122/129 f.; vom 14.7.1998 VerfGHE 51, 126/128; vom 13.7.2010 BayVBl 2010, 699; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 34; vom 13.2.2015 - Vf. 7-VI-14 - juris Rn. 26; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 38).

    e) Ob die Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf eine Verletzung der Ansprüche auf Justizgewährung und auf effektiven Rechtsschutz gestützt werden kann, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (vgl. VerfGH vom 27.11.2011 VerfGHE 64, 187/194 m. w. N.; vom 29.1.2014 BayVBl 2014, 448; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 43; vom 22.7.2015 - Vf. 84-VI-14 - juris Rn. 41).

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 -Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26).

    d) Ob die Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof auch darauf gestützt werden kann, dass der Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz verletzt sei, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (vgl. VerfGH vom 17.7.2007 - Vf. 96-VI-05 - juris Rn. 69; VerfGHE 66, 144/152; vom 29.1.2014 BayVBl 2014, 448 Rn. 44; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 43; VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 56).

  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    Hierfür hat er den wesentlichen Sachverhalt vorzutragen, aus dem die Rechtsverletzung hergeleitet wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 22).

    Eine Verletzung des bezeichneten verfassungsmäßigen Rechts muss danach zumindest als möglich erscheinen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 17.2.1995 - Vf. 88-VI-93 - juris Rn. 15; vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 48; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 22).

    Er kann sie aber nicht mit einem neuen selbstständigen Sachvortrag begründen und auch nicht die Rüge eines Verstoßes gegen ein verfassungsmäßiges Recht nachschieben, das er nicht fristgerecht als verletzt bezeichnet hatte (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 11.8.2000 FamRZ 2001, 425/426; vom 16.5.2011 - Vf. 60-VI-10 - juris Rn. 17; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 22).

    689 f. m. w. N.; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 14; vom 13.4.2015 - Vf. 66-VI-14 - juris Rn. 11; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 26).

  • VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) oder der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff. m. w. N.; vom 9.1.2015 - Vf. 1 -VI-14 - juris Rn. 17; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15

    Pflicht der Fachgerichte zur Fortsetzung des Verfahrens bei Rüge einer

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 27.02.2017 - 54-VI-15

    Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Substantiierung unzulässig

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16; vom 25.1.2017 Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 15.02.2016 - 45-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung u.a. mangels Erhebung

    Er kann sie aber nicht mit einem neuen selbstständigen Sachvortrag begründen und auch nicht die Rüge eines Verstoßes gegen ein verfassungsmäßiges Recht nachschieben, das er nicht fristgerecht als verletzt bezeichnet hatte (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 -Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15

    Annahme eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für eine

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV {ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016-Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26).
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