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   VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14   

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https://dejure.org/2015,18045
VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14 (https://dejure.org/2015,18045)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2015 - 62-VI-14 (https://dejure.org/2015,18045)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 62-VI-14 (https://dejure.org/2015,18045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zu Rückgewährpflichten nach erfolgter Insolvenzanfechtung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zu Rückgewährpflichten nach einer Insolvenzanfechtung auf der Basis des Grundrechts auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots

  • rewis.io

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Urteile unbegründet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 6.5.2014 - Vf. 23-VI-13 - juris Rn. 21; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380 zu § 33 a StPO; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14 zu § 152 a VwGO).

    a) Das Grundrecht aus Art. 91 Abs. 1 BV hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).

    Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200; vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).

  • VerfGH Bayern, 19.07.2013 - 88-VI-12

    Kostenausgleich gemäß § 106 ZPO

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2013 - 65-VI-12

    Strom, Gas- und Wasserpreise von Stadtwerken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Hingegen kann aus Art. 91 Abs. 1 BV kein Anspruch darauf hergeleitet werden, dass sich das Gericht der Bewertung eines Beteiligten anschließt, also "auf ihn hört" (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.7.1992 VerfGHE 45, 104/111; vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/200; vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 37; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen einen Richter des VerfGH

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 6.5.2014 - Vf. 23-VI-13 - juris Rn. 21; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380 zu § 33 a StPO; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14 zu § 152 a VwGO).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    a) Das Grundrecht aus Art. 91 Abs. 1 BV hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 48).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/193; vom 11.3.2003 VerfGHE 56, 22/25; vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 26.10.2012 NJW-RR 2013, 413/414).
  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 6.5.2014 - Vf. 23-VI-13 - juris Rn. 21; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380 zu § 33 a StPO; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14 zu § 152 a VwGO).
  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; vom 26.1.2010 VerfGHE 63, 10/13; vom 19.7.2013 - Vf. 88-VI-12 - juris Rn. 19; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 07.05.2012 - 103-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (vgl. VerfGH vom 8.3.2004 VerfGHE 57, 16/24; vom 7.5.2012 - Vf. 103-VI-11 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13

    Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

  • VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Kostenentscheidungen

  • VerfGH Bayern, 31.07.1992 - 51-VI-91
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (hier § 152 a VwGO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 33).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 61 FamGKG ) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 33).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21).
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