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   VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04   

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https://dejure.org/2006,34272
VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04 (https://dejure.org/2006,34272)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.02.2006 - VerfGH 155/04 (https://dejure.org/2006,34272)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 (https://dejure.org/2006,34272)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet jedem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten grundsätzlich das Recht, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung nicht nur zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 (144) zum inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04
    Es kommt nämlich im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- oder Rechtslage gleich, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschluss vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) m. w. N.; BVerfGE 84, 188 (190)).
  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04
    Es kommt nämlich im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- oder Rechtslage gleich, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschluss vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) m. w. N.; BVerfGE 84, 188 (190)).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Dies muss jedoch ebenso wenig entschieden werden wie die weitere Frage, ob eine darin liegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss vom 1. Juli 2010 geheilt werden konnte (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - GE 2006, 638 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offengelassen im Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 27; BVerfG, NVwZ 2009, 580, 581).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.
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