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   VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01   

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https://dejure.org/2003,30651
VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01 (https://dejure.org/2003,30651)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.02.2003 - VerfGH 100/01 (https://dejure.org/2003,30651)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - VerfGH 100/01 (https://dejure.org/2003,30651)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 7/01 -).

    Die Voraussetzungen des unbestimmten Rechtsbegriffs der grundsätzlichen Bedeutung sind erfüllt, wenn eine Rechtsfrage sich in der Praxis künftig immer wieder stellen wird, insbesondere wenn sie in der Rechtsprechung bereits unterschiedlich beurteilt wird oder für unterschiedliche Lösungen ernsthaft zu erwägende Argumente in Betracht kommen (vgl. Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 7/01 - UA S. 8 m.w.N.).

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Die angegriffene Entscheidung weicht nicht von den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1982 -VIII ZR 186/80 - WM 1982, 33 und vom 10. Juli 1991 - XII ZR 105/90 - NJW 1991, 2416 ab, in denen der Bundesgerichtshof für den Verzugsbeginn als Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nach § 326 BGB a.F. auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung abstellte.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Soweit die Beschwerdeführer meinen, das Landgericht habe willkürlich die Konstruktion der positiven Vertragsverletzung gewählt, um die strengen Anforderungen des § 326 Abs. 1 BGB a.F. und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu umgehen, folgt hieraus keine Verletzung der Vorlagepflicht nach § 541 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO a.F. Das Landgericht ist nicht dadurch von obergerichtlichen Entscheidungen abgewichen, dass es die Rückbauverpflichtung der Beschwerdeführer nicht als eine die Anwendbarkeit des § 326 Abs. 1 BGB a. F. begründende Hauptpflicht im Sinne des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. April 1989 - VII ZR 52/88 - WuM 1989, 376 f. und des Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20. Februar 1991 - 4 U 106/90 - WuM 1992, 70 angesehen hat.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
  • OLG Oldenburg, 14.01.2000 - 13 U 66/99

    Geltendmachung von Mietzins im Falle einer nicht mehr uneingeschränkten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Bei einer Anwendung des § 326 Abs. 1 BGB a.F. hätte sich die Zivilkammer 61 auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung der Zivilkammer 62 des Landgerichts gesetzt, wonach kein Schadensersatzanspruch nach § 326 Abs. 1 BGB a.F. wegen unterlassener Schönheitsreparaturen während eines laufenden Mietvertrages in Betracht kommt (vgl. Urteil vom 7. Juni 1999 - 62 S 6/99 - GE 1999, 1647 f. = WuM 2000, 301).
  • BGH, 13.01.1982 - VIII ZR 186/80

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Café - Durchführung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Die angegriffene Entscheidung weicht nicht von den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1982 -VIII ZR 186/80 - WM 1982, 33 und vom 10. Juli 1991 - XII ZR 105/90 - NJW 1991, 2416 ab, in denen der Bundesgerichtshof für den Verzugsbeginn als Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nach § 326 BGB a.F. auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung abstellte.
  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (vgl. Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 und vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 7/01 -).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-279/99

    Petrolvilla & Bortolotti

  • OLG Hamburg, 20.02.1991 - 4 U 106/90

    Rechtsnatur der Pflicht des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen und

  • LG Berlin, 02.11.1995 - 61 S 139/95
  • LG Berlin, 07.06.1999 - 62 S 6/99
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