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   VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 60 A/23   

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https://dejure.org/2023,15575
VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 60 A/23 (https://dejure.org/2023,15575)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.06.2023 - VerfGH 60 A/23 (https://dejure.org/2023,15575)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - VerfGH 60 A/23 (https://dejure.org/2023,15575)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67d Abs 3 S 1 StGB, § 67e Abs 1 S 2 StGB, § 458 Abs 1 StPO
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aufgrund noch offenen Ausgangs des Hauptsacheverfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13

    Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 KAG BB wegen zeitlich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 60 A/23
    Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Durchführung dieses Verfahrens dem Beschwerdeführer nicht zumutbar ist, etwa, weil es von vornherein und offensichtlich aussichtslos erscheinen muss, oder weil die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, die eine verfassungsgerichtliche Vorabentscheidung nach § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG ermöglichen (Beschluss vom 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 29.03.2022 - VerfGH 11/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Strafvollstreckungssache (Untersagung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 60 A/23
    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschlüsse vom 29. März 2022 - VerfGH 11/22, VerfGH 11 A/22 - Rn. 15; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09

    Wegen fehlender Durchführung des Hauptverfahrens aus Subsidiaritätsgründen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 60 A/23
    Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Durchführung dieses Verfahrens dem Beschwerdeführer nicht zumutbar ist, etwa, weil es von vornherein und offensichtlich aussichtslos erscheinen muss, oder weil die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, die eine verfassungsgerichtliche Vorabentscheidung nach § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG ermöglichen (Beschluss vom 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.).
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