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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,5988)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2022 - VerfGH 110/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,5988)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - VerfGH 110/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,5988)
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  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21
    Sollte die Verfassungsbeschwerde auch gegen die Anordnung der Erzwingungshaft durch das Amtsgericht Borken und deren Fortdauer bis zum 24. August 2021 gerichtet sein, steht ihrer Zulässigkeit § 53 Abs. 1, 2. Halbsatz VerfGHG entgegen, soweit der Beschwerdeführer unter dem Aktenzeichen 1 BvR 679/21 bereits Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben hat.

    Im Übrigen ist er nach § 54 Satz 1 VerfGHG - wie nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG - auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu verweisen, weil er jedenfalls nicht darlegt, dass er die Unverhältnismäßigkeit der Erzwingungshaft zuvor im fachgerichtlichen Verfahren nach § 765a ZPO geltend gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21, juris, Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12

    Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können, oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12, NVwZ 2013, 423 = juris, Rn. 4; Bethge, in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 60. EL 2020, § 90 Rn. 402 f., jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15

    Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21
    Neben einem Antrag und gegebenenfalls einer Klage auf Befreiung von der Beitragspflicht insbesondere nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags steht ihm die Möglichkeit offen, gegen einen Beitragsbescheid und/oder gegen die mit angegriffene Datenübermittlung durch die für ihn zuständige Meldebehörde (sog. Meldedatenabgleich) den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten, um eine inzidente Kontrolle der von ihm angegriffenen Regelungen zu erreichen (vgl. für eine solche Inzidentkontrolle etwa OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 2 A 3058/15, juris, Rn. 32 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - VerfGH 80/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag,

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21
    Der materiell-rechtliche Gehalt ergibt sich aus dem jeweiligen Staatsvertrag (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. August 2021 - VerfGH 80/21.VB-2, juris, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2019 - 2 A 3572/19

    Anfechtung der Erhebung des Rundfunkbeitrags

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21
    Dem Beschluss kommt Gesetzeskraft zu (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 2 A 3572/19, juris, Rn. 5 ff.; Günther/Thesling, in: Heusch/Schönenbroicher, LVerf NRW, 2. Aufl. 2020, Art. 66 Rn. 23).
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