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   VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08   

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https://dejure.org/2009,33148
VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08 (https://dejure.org/2009,33148)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 30.10.2009 - Lv 12/08 (https://dejure.org/2009,33148)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - Lv 12/08 (https://dejure.org/2009,33148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung von in einer Betreuungsakte gespeicherten Daten; Beiordnung eines Rechtsanwaltes für Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichtes, Landgerichtes und des Oberlandesgerichtes zur Aufnahme von personenbezogenen Daten in die Betreuungsakte; Auslegung ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
    Für einen Eingriff sind nämlich rein fak- tische Einwirkungen wie die Speicherung, Verwendung und Weitergabe der Daten ausreichend (Guckelberger, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 2 Rn. 18 unter Hinweis auf BVerfGE 65, 1, 43; 84, 239, 279).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
    Danach liegt ein einen Ein- griff rechtfertigendes allgemeines Gesetz vor, wenn sich die einschränkende Vor- schrift nicht gegen eine Meinung als solche richtet, sondern auf die Wahrung eines allgemeinen Rechtsguts zielt, dessen Schutz unabhängig davon ist, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise gefährdet oder verletzt werden kann (vgl. hinsichtlich Art. 5 Abs. 2 GG BVerfGE 117, 244, 260; 120, 180, 200).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
    Für einen Eingriff sind nämlich rein fak- tische Einwirkungen wie die Speicherung, Verwendung und Weitergabe der Daten ausreichend (Guckelberger, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 2 Rn. 18 unter Hinweis auf BVerfGE 65, 1, 43; 84, 239, 279).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
    Danach liegt ein einen Ein- griff rechtfertigendes allgemeines Gesetz vor, wenn sich die einschränkende Vor- schrift nicht gegen eine Meinung als solche richtet, sondern auf die Wahrung eines allgemeinen Rechtsguts zielt, dessen Schutz unabhängig davon ist, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise gefährdet oder verletzt werden kann (vgl. hinsichtlich Art. 5 Abs. 2 GG BVerfGE 117, 244, 260; 120, 180, 200).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
    Sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der Bedeutung der Meinungsfreiheit im freiheit- lichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer dieses Grundrecht be- schränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 71, 206, 214).
  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Auszug aus VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
    Zu diesen Grundregeln des deutschen Verfahrensrechts gehört auch die Mög- lichkeit, bezüglich bestimmter Fristen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand er- halten zu können, falls diese unverschuldet versäumt wurden (dazu ausführlich SVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, Az.: Lv 6/05).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Auszug aus VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
    Dieses von der Verfassung des Saarlandes ausdrücklich anerkannte Grundrecht gewährleistet dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (SVerfGH, Beschluss vom 19.3.2004, Az.: Lv 6/03).
  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
    vom 30.10.2009 - Lv 12/08 -, S. 11; Guckelberger, in: Wendt /Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 2 Rn. 11).

    Das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten gemäß Art. 2 Sätze 2 und 3 SVerf gibt dem Einzelnen die aus dem Gedanken der Selbstbestim- mung folgende Befugnis, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren möchte (SVerfGH, Beschl. vom 19.3.2004 - Lv 6/03 -, Rn. 23; Beschl. vom 30.10.2009 - Lv 12/08 -, S. 7; ebenso für das bundesverfassungsrechtliche Recht auf in- formationelle Selbstbestimmung BVerfGE 65, 1, 43; 118, 168, 184; 120, 274, 312).

    Es geht der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vor (SVerfGH, Beschl. vom 30.10.2009 - Lv 12/08 -, S. 11; Guckelberger, a.a.O., Art. 2 Rn. 12).

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