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   VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01, 137/01   

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VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01, 137/01 (https://dejure.org/2001,18339)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08.10.2001 - VerfGH 137/01, 137/01 (https://dejure.org/2001,18339)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - VerfGH 137/01, 137/01 (https://dejure.org/2001,18339)
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 54 Abs. 2; GG Art. 28 Abs. 1, 68 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Eine mit den Bestimmungen der Verfassung unvereinbare Verkürzung würde zugleich in den in Art. 38 Abs. 4 VvB garantierten Abgeordnetenstatus eingreifen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 62, 1 ).

    Ein ungeschriebenes sachliches Tatbestandsmerkmal in dem vom Bundesverfassungsgericht für Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG angenommenen Sinne (BVerfGE 62, 1 ) ergibt sich für Art. 54 Abs. 2 VvB weder aus einer in dieser Bestimmung selbst angelegten Systematik noch aus ihrer Stellung im Verfassungsgefüge.

    Eine der Bestimmung des Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG vergleichbare eigene Systematik, die schon durch das Erfordernis des Zusammenwirkens von drei aufgrund jeweils eigenständiger Beurteilung mitentscheidender Verfassungsorgane (Bundeskanzler, Bundestag, Bundespräsident) vornehmlich darauf angelegt ist, während der laufenden Wahlperiode eines Bundestages einem amtierenden Bundeskanzler zu ermöglichen, ausreichende parlamentarische Unterstützung zu gewinnen bzw. diese zu festigen, und damit zur politischen Stabilität im Verhältnis von Bundeskanzler und Bundestag beizutragen (BVerfGE 62, 1 ), ist in Art. 54 Abs. 2 VvB nicht festzustellen.

    Die Aufnahme der Bestimmungen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode in den die Volksvertretung betreffenden Abschnitt III der Verfassung von Berlin bietet im Gegensatz zur Einordnung der Auflösungstatbestände der Art. 63 Abs. 4 und 68 Abs. 1 GG in den Abschnitt über die Bundesregierung keinen Interpretationsansatz (vgl. hierzu BVerfGE 62, 1 ) für das Erfordernis eines an das Verhältnis von Regierung und Parlamentsmehrheit anknüpfenden Auflösungstatbestandes.

    Art. 54 Abs. 2 VvB räumt ihm Ermessen zu politischen Leitentscheidungen ein (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 62, 1 ).

    Die Umstände, dass sich alle Fraktionen des Antragsgegners einschließlich der derzeitigen Opposition unbeschadet voneinander abweichender Motivationslagen in dem Willen zu vorzeitigen Neuwahlen einig sind und der beanstandete Beschluss mit einem noch deutlich über der Zweidrittelmehrheit liegenden Ergebnis gefasst wurde, sprechen dafür, dass ein konkreter Missbrauch nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfGE 62, 1 ).

  • VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99

    Keine Beteiligtenfähigkeit der Berliner Bezirke im Organstreitverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Daraus, daß die Bezirksverordnetenversammlungen in Art. 69 ff. VvB erwähnt sind, folgt keine der Bezirk ein verselbständigter Teil der nachgeordneten Verwaltung, aber kein Organ, das dem "Verfassungsrechtskreis" zugehörig ist (Urteil vom 19. Oktober 1992 VerfGH 39/92 LVerfGE 1, 40 ; Beschluß vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 46/98 LVerfGE 9, 56 m.w.N; siehe auch Beschluß vom 15. Juni 2000 VerfGH 47/99 -).

    Mit Blick auf die vom Gesetz geforderte Behauptung der Verletzung der in der Verfassung von Berlin enthaltenen "Rechte" wird man darunter denjenigen verstehen müssen, der Träger derartiger Rechte sein kann (Beschluß vom 15. Juni 2000 VerfGH 47/99 -).

    In dem Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 2000 (VerfGH 47/99) hielten vier Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs die Verfassungsbeschwerde eines Bezirkes schon deshalb für unzulässig, weil sich aus Sinn und Zweck des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ergebe, daß die öffentliche Hand bzw. Teile davon im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht beteiligtenfähig sei bzw. seien.

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Es fordert nur ein Mindestmaß an Homogenität, das inhaltlich in Art. 28 Abs. 1 GG bestimmt ist; dieser Zurückhaltung gegenüber den Landesverfassungen entspricht eine enge Interpretation von Art. 28 Abs. 1 GG (BVerfGE 90, 60 ).

    Die konkreten Ausgestaltungen, die diese Grundsätze im Grundgesetz gefunden haben, sind für die Landesverfassungen nicht verbindlich (BVerfGE 90, 60 ).

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Er will aber nicht für Uniformität sorgen; das Grundgesetz geht im Gegenteil von der grundsätzlichen Verfassungsautonomie der Länder aus (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 64, 301 m. w. N.).

    So hat das Bundesverfassungsgericht die Einräumung eines Selbstauflösungsrechts des Landtages in der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung zu den Bestimmungen gezählt, bei denen das Land frei in der Ausgestaltung seiner Verfassung sei; diese und andere Divergenzen im Bundes- und Landesverfassungsrecht seien deshalb miteinander vereinbar, weil der "Ort" der divergierenden Vorschriften im Gefüge der Gesamtrechtsordnung ein verschiedener sei, sie also unabhängig voneinander in je verschiedenen Bereichen Geltung beanspruchen (BVerfGE 36, 342 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Dieses Recht erschöpft sich nicht in der Ausübung eines formalen Wahlakts, sondern erstreckt sich auch auf den grundlegenden demokratischen Gehalt der Wahl, also darauf, daß das gewählte Parlament maßgebliche demokratische Aufgaben und Befugnisse besitzt (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Diese Bestimmungen geben jedem wahlberechtigten Berliner das subjektive Recht, an der Wahl der Abgeordneten zum Abgeordnetenhaus teilzunehmen (vgl. BVerfGE 47, 253 bezogen auf den Art. 38 GG).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Einer solchen steht schon der eindeutige Wortlaut der Antragsschrift durch die Formulierung des Rubrums und des Antrags als Verfassungsbeschwerde entgegen (vgl. BVerfGE 43, 142 ).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92

    Kein verfassungsmäßig verbürgtes Recht der Bezirke Berlins auf bezirkliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1992 (VerfGH 36/92 LVerfGE 1, 33 ) ausdrücklich offen gelassen, ob die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde des Berliner Landesrechts auf die Rüge der Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten beschränkt ist oder auch die Geltendmachung sonstiger Rechte umfaßt, die sich aus der Verfassung von Berlin ergeben.
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Nach § 50 VerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde jedoch nur zulässig, soweit sich der Beschwerdeführer auf ihm in der Verfassung von Berlin gewährleistete Rechte beruft und sich aus seinem Vorbringen zumindest die Möglichkeit einer unmittelbaren und gegenwärtigen Verletzung dieser Rechte nachvollziehbar ergibt (Beschluß vom 8. September 1993 VerfGH 59/93 LVerfGE 1, 149 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Dazu gehören auch die Vorschriften, wann und unter welchen Voraussetzungen ein gewählter Landtag sein Ende findet (BVerfGE 1, 14 ).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 EKrG

  • BVerfG, 04.02.1969 - 2 BvL 20/63
  • VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 18/93

    Keine Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses aufgrund Ausweisung

  • VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96

    Verletzung der Rechte des Abgeordnetenhauses durch vom Senat veranlaßte

  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 39/92

    Keine Beteiligtenfähigkeit der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung im

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 280/71

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Tragung der Robe vor Gericht

  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 46/98

    Keine Beteiligtenfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung im

  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 57/08

    Organstreitverfahren: Verletzung des parlamentarischen Kontrollrechts des

    Die Antragstellerin ist nach § 36 i. V. m. § 14 Nr. 1 VerfGHG beteiligungsfähig, da Art. 45 VvB dem einzelnen Abgeordneten eigene Rechte einräumt (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2001 - VerfGH 137/01 u. a. - LVerfGE 12, 75 ).
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