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   VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12   

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VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12 (https://dejure.org/2013,9559)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.05.2013 - VerfGH 32/12 (https://dejure.org/2013,9559)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 (https://dejure.org/2013,9559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 70 GG, Art 73 Abs 1 Nr 6a GG, Art 84 Abs 1 S 1 GG, Art 87e Abs 1 S 2 GG, Art 143a Abs 3 GG
    Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner S-Bahn-Verkehrs wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens - Zum Prüfungsmaßstab im Vorlageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Volksbegehren des Berliner S-Bahn-Tischs über die Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (K)ein Volksbegehren: Die Verbesserung des Berliner S-Bahn-Verkehrs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Volksentscheid über Berliner S-Bahn - Initiative nicht zuständig für Brandenburg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Volksbegehren des Berliner S-Bahn-Tischs über die Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs unzulässig

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorlage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Entscheidung über die Zulässigkeit des "Volksbegehrens über die Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs"

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (37)

  • VerfGH Bayern, 06.05.2005 - 21-IX-05

    Volksbegehren zum Abgeordnetengesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Für die Auslegung eines Gesetzentwurfs, der dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden soll, ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer des Volksbegehrens abzustellen, wie er mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gekommen ist (VerfGH, LVerfGE 10, 64 ; zur Teil- oder Gesamtunzulässigkeit eines Volksbegehrens unter Hinweis auf BayVerfGHE 47, 276 ; vgl. auch BayVerfGHE 47, 265 ; 58, 113 ; SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 ; ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 47/06 -, juris Rn. 106; für das Bürgerbegehren: BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 4 B 11.221 -, juris Rn. 21).

    Nicht in den Abstimmungsunterlagen enthaltene Erklärungen der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens nach Abschluss der Unterschriftensammlung, insbesondere Erläuterungen zum Inhalt des Volksbegehrens oder über den vermuteten Willen seiner Unterstützer im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, sind hierbei grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BayVerfGHE 47, 265 , 276 ; 58, 113 ; BayVGH, a. a. O.; BremStGH, NVwZ 1987, 576 ; SaarlVerfGH, a. a. O.; ThürVerfGH, a. a. O.; zur ausnahmsweisen Berücksichtigung vgl. Urteil vom 6. Oktober 2009 - VerfGH 143/08 -, juris Rn. 116).

    Sind wesentliche Teile unzulässig, kann dies nicht mehr angenommen werden (vgl. VerfGH, LVerfGE 10, 64 ; BayVerfGHE 47, 265 , 276 ; 58, 113 ; ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 47/06 -, juris Rn. 106; ders., LVerfGE 12, 405 ).

    Mit Rücksicht auf die Anforderungen an die Unterstützung des Volksbegehrens als Voraussetzung für dessen Einleitung und Durchführung sind die Grundsätze über die Teilnichtigkeit geltender Gesetze (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 82, 159 m. w. N.) auf Entwürfe im Volksgesetzgebungsverfahren nicht übertragbar (vgl. BayVerfGHE 47, 265 , 276 ; 58, 113 ).

  • VerfGH Bayern, 14.11.1994 - 95-IX-94
    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Für die Auslegung eines Gesetzentwurfs, der dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden soll, ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer des Volksbegehrens abzustellen, wie er mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gekommen ist (VerfGH, LVerfGE 10, 64 ; zur Teil- oder Gesamtunzulässigkeit eines Volksbegehrens unter Hinweis auf BayVerfGHE 47, 276 ; vgl. auch BayVerfGHE 47, 265 ; 58, 113 ; SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 ; ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 47/06 -, juris Rn. 106; für das Bürgerbegehren: BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 4 B 11.221 -, juris Rn. 21).

    Nicht in den Abstimmungsunterlagen enthaltene Erklärungen der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens nach Abschluss der Unterschriftensammlung, insbesondere Erläuterungen zum Inhalt des Volksbegehrens oder über den vermuteten Willen seiner Unterstützer im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, sind hierbei grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BayVerfGHE 47, 265 , 276 ; 58, 113 ; BayVGH, a. a. O.; BremStGH, NVwZ 1987, 576 ; SaarlVerfGH, a. a. O.; ThürVerfGH, a. a. O.; zur ausnahmsweisen Berücksichtigung vgl. Urteil vom 6. Oktober 2009 - VerfGH 143/08 -, juris Rn. 116).

    Sind wesentliche Teile unzulässig, kann dies nicht mehr angenommen werden (vgl. VerfGH, LVerfGE 10, 64 ; BayVerfGHE 47, 265 , 276 ; 58, 113 ; ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 47/06 -, juris Rn. 106; ders., LVerfGE 12, 405 ).

    Mit Rücksicht auf die Anforderungen an die Unterstützung des Volksbegehrens als Voraussetzung für dessen Einleitung und Durchführung sind die Grundsätze über die Teilnichtigkeit geltender Gesetze (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 82, 159 m. w. N.) auf Entwürfe im Volksgesetzgebungsverfahren nicht übertragbar (vgl. BayVerfGHE 47, 265 , 276 ; 58, 113 ).

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Zwar sind die Normen der Landesverfassung vorrangiger Prüfungsmaßstab und alleiniger Entscheidungsmaßstab für den Verfassungsgerichtshof als Landesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 103, 332 ).

    Allerdings kann die Landesverfassung eine eigenständige Anordnung dahingehend enthalten, dass die Landesstaatsgewalt die Verbandskompetenzordnung der Bundesverfassung zu beachten hat (BVerfGE 60, 175 ; 103, 332 ).

    Art. 100 Abs. 3 GG setzt voraus, dass die Auslegung des Grundgesetzes Gegenstand der Rechtsfindung des Verfassungsgerichts eines Landes sein und insbesondere bei Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes eine Rolle spielen kann (BVerfGE 103, 332 ).

  • VerfGH Bayern, 17.11.1994 - 96-IX-94
    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Dabei kann offen bleiben, ob eine derartige, zu einem verfassungskonformen Ergebnis führende Auslegung, die eine geltungserhaltende Reduktion verfassungsrechtlich zweifelhafter Normen ermöglicht, entsprechend für die Interpretation und verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entwürfen im Volksgesetzgebungsverfahren herangezogen werden kann oder nicht (vgl. dazu BayVerfGHE 47, 276 ; 53, 42 ; ThürVerfGH, LVerfGE 12, 405 ; zur verfassungskonformen Auslegung allgemein BVerfGE 54, 277 ; 71, 81 ; 86, 288 ; 90, 263 ; 110, 226 ).

    Für die Auslegung eines Gesetzentwurfs, der dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden soll, ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer des Volksbegehrens abzustellen, wie er mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gekommen ist (VerfGH, LVerfGE 10, 64 ; zur Teil- oder Gesamtunzulässigkeit eines Volksbegehrens unter Hinweis auf BayVerfGHE 47, 276 ; vgl. auch BayVerfGHE 47, 265 ; 58, 113 ; SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 ; ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 47/06 -, juris Rn. 106; für das Bürgerbegehren: BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 4 B 11.221 -, juris Rn. 21).

  • StGH Bremen, 14.02.2000 - St 1/99

    Zur Geltung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots im plebiszitären

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Auch insoweit mag zwar eine "volksbegehrensfreundliche" Handhabung geboten sein (vgl. BremStGH, Urteil vom 14. Februar 2000 - St 1/99 -, juris Rn. 82).

    Soweit dies in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte teilweise abweichend beurteilt wird (BremStGH, Urteil vom 14. Februar 2000 - St 1/99 -, juris Rn. 82; HambVerfG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 5/04 -, juris Rn. 118 ff.), beruht dies auf Besonderheiten des jeweiligen Landesrechts, die inhaltlich und zeitlich weitergehende Änderungen des Volksgesetzentwurfs erlauben.

  • VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 3/86

    Anfechtung der Nichtzulassung eines Volksbegehrens; Änderung des Gesetzes Nr. 812

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Ob auch bei vollständiger Vorlage nur eine auf die mit ihr geltend gemachten Zulässigkeitsbedenken beschränkte Überprüfungs- und Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs besteht, ist dem Wortlaut der Verfahrensregelung in § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG nicht zu entnehmen (vgl. allgemein für eine unbeschränkte Prüfung im Vorlageverfahren: BayVerfGHE 53, 23 , 42 ; a. A. BayVerfGHE 29, 244 ; 31, 77 , 47, 276 ; BremStGH, LVerfGE 6, 123 ; ThürVerfGH, LVerfGE 12, 405 ; ebenso SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 f. zum Verfahren der Anfechtung der Entscheidung der Landesregierung über die Unzulässigkeit eines Volksbegehrens).

    Für die Auslegung eines Gesetzentwurfs, der dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden soll, ist auf den objektivierten Willen der Unterstützer des Volksbegehrens abzustellen, wie er mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gekommen ist (VerfGH, LVerfGE 10, 64 ; zur Teil- oder Gesamtunzulässigkeit eines Volksbegehrens unter Hinweis auf BayVerfGHE 47, 276 ; vgl. auch BayVerfGHE 47, 265 ; 58, 113 ; SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 ; ThürVerfGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 47/06 -, juris Rn. 106; für das Bürgerbegehren: BayVGH, Urteil vom 21. März 2012 - 4 B 11.221 -, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    a) Im Bundesstaat nach dem Grundgesetz wird das verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen dem Gesamtstaat und seinen Gliedern sowie zwischen den Gliedern untereinander durch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Bundestreue, d. h. der wechselseitigen Pflicht zu bundes- und länderfreundlichem Verhalten geprägt (BVerfGE 12, 205 ; 110, 33 ; zur Anwendbarkeit auf die Länder untereinander vgl. auch BVerfGK 5, 356 ).

    Auswirkungen einer an sich kompetenzgemäßen Regelung eines Landes auf die anderen Länder oder den Bund sind allerdings nur dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn darin ein offenbarer Missbrauch des Gesetzgebungsrechts zum Ausdruck kommt (BVerfGE 110, 33 m. w. N.; VerfGH, LVerfGE 20, 23 ).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Auf diese Weise hält er die Egoismen des Bundes und der Länder in Grenzen, soweit sie kraft der ihnen eingeräumten Kompetenzen die Freiheit und Möglichkeit hätten, "rücksichtslos" ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen und nur ihren eigenen Interessen zu folgen (BVerfGE 31, 314 ; 43, 291 ).

    Er gebietet es, beim Gebrauch bestehender Kompetenzen die gebotene und zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder zu nehmen (vgl. BVerfGE 32, 199 ; 43, 291 ), sofern die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum eines Landes begrenzt bleiben (BVerfGE 4, 114 ; speziell zur Zulässigkeit eines Volksbegehrens: VerfGH NRW, NVwZ 1982, 188 ).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Allerdings kann die Landesverfassung eine eigenständige Anordnung dahingehend enthalten, dass die Landesstaatsgewalt die Verbandskompetenzordnung der Bundesverfassung zu beachten hat (BVerfGE 60, 175 ; 103, 332 ).

    Die nähere Bestimmung der dem Landesgesetzgeber zustehenden Gesetzgebungsbefugnisse setzt somit die Beachtung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung voraus; sie bildet die Grenze der Gesetzgebungsbefugnis der Landesstaatsgewalt (vgl. für die Hessische Verfassung BVerfGE 60, 175 ).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12
    Dabei kann offen bleiben, ob eine derartige, zu einem verfassungskonformen Ergebnis führende Auslegung, die eine geltungserhaltende Reduktion verfassungsrechtlich zweifelhafter Normen ermöglicht, entsprechend für die Interpretation und verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entwürfen im Volksgesetzgebungsverfahren herangezogen werden kann oder nicht (vgl. dazu BayVerfGHE 47, 276 ; 53, 42 ; ThürVerfGH, LVerfGE 12, 405 ; zur verfassungskonformen Auslegung allgemein BVerfGE 54, 277 ; 71, 81 ; 86, 288 ; 90, 263 ; 110, 226 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221

    Bürgerbegehren bezüglich eines Grundsatzbeschlusses ist unzulässig, wenn

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • VerfGH Bayern, 31.03.2000 - 2-IX-00

    Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Faire Volksrechte im Land"

  • VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 143/08

    Versagung der Zulassung des Volksbegehrens "Kitakinder + Bildung von Anfang an =

  • StGH Bremen, 09.06.1986 - St 2/85

    Verfahren über die Zulassung eines Volksbegehrens für den Gesetzentwurf zur

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

  • BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1506/04

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung einer länderübergreifenden

  • VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00

    Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 121/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigungspflicht für zur hauptberuflichen

  • VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99

    Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

  • StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947

    Startbahn West - Zulassungsvoraussetzungen für ein Volksbegehren

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

  • VerfGH Bayern, 15.12.1976 - 56-IX-76

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 2.99

    S-Bahn; S-Bahn in West-Berlin; Bundeseisenbahnen; Aufwendungsersatz für

  • VerfGH Thüringen, 10.04.2013 - VerfGH 22/11

    Volksbegehren

  • VerfGH Bayern, 27.03.1990 - 123-IX-89
  • StGH Bremen, 17.06.1997 - St 7/96

    Zur Frage, ob Volksbegehren und Volksentscheide, die auf den Gesamtbestand des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.1981 - VerfGH 19/80

    Ablehnung der Zulassung der Listenauslegung für ein Volksbegehren verworfen

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter

    Der Verfassungsgerichtshof ist im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle befugt, die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96 - LVerfGE 5, 37 , vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - und - VerfGH 155/11 -, wie alle nachfolgend ohne Fundstelle zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 59 bzw. Rn. 31).

    Allerdings kann die Landesverfassung eine eigenständige Anordnung dahingehend enthalten, dass die Landesstaatsgewalt die Verbandskompetenzordnung der Bundesverfassung zu beachten hat (Urteil vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - a. a. O., Rn. 58 f. unter Hinweis auf BVerfGE 60, 175 ; 103, 332 ).

    Eine solche Anordnung enthält die Berliner Verfassung speziell für die Zulässigkeit von Volksbegehren in Art. 62 Abs. 1 VvB (Urteil vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - a. a. O. Rn. 58).

    Art. 100 Abs. 1 GG ist nicht betroffen, soweit lediglich mittelbar auf die Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes zurückgegriffen wird (vgl. Urteil vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - a. a. O. unter Hinweis auf VerfG Bbg, Urteil vom 20. März 2003 - VerfG 54/01 -, juris Rn. 57).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    ... Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 - Rn. 127, und Urteile vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 - Rn. 34 ff., und 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 58 f., jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    (1) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 - Rn. 127, und Urteile vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 - Rn. 34 ff., und 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 58 f., jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11

    Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu

    Der Verfassungsgerichtshof ist aber berechtigt, inzident die Übereinstimmung der anzuwendenden Bestimmungen des Landesverfassungsrechts mit dem Grundgesetz zu klären (vgl. das gleichzeitig ergehende Urteil vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - unter II. 2.2 b und zum Landesrecht von Schleswig-Holstein BVerfGE 103, 332 ).
  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 150/18

    Beschluss zum Volksbegehren für mehr Sicherheit und Datenschutz

    Bei einem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens, in dem - anders als in der Fallkonstellation, über die der Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - zu entscheiden hatte - die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin nicht im Zentrum des Streits steht, war es in verfassungskonformer Auslegung des § 17 Abs. 3 AbstG rechtlich erforderlich, den Initiatoren des Volksbegehrens die Möglichkeit zu geben, die zuvor im Verfahren festgestellten Zulässigkeitsmängel zu beheben.

    Vielmehr resultiert daraus das Gebot einer volksbegehrensfreundlichen und unterstützenden Auslegung und Anwendung von Vorschriften zur Zulässigkeit von Volksbegehren (ähnlich bereits Urteil vom 13. Mai 2013 a. a. O.).

    In der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist offen gelassen worden, in welchem Umfang der Verfassungsgerichtshof im Vorlageverfahren zur Nachprüfung eines ihm unterbreiteten Gesetzentwurfs befugt und verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 13. Mai 2013 a. a. O. Rn. 51, 52).

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der

    Soweit sich im Übrigen aus dem Landesverfassungsrecht ein Konflikt zwischen der Vereinbarkeit staatsvertraglicher Pflichten der Länder untereinander zur Wahrung des in § 29 Abs. 1 HRG, Art. 5 Abs. 1, Art. 12 HZulEinrErrStV zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Bundeseinheitlichkeit der Kapazitätsermittlung und Grundrechten aus der Verfassung von Berlin ergeben kann, sind die Vertragspartner des Staatsvertrags im Außenverhältnis nach dem Grundsatz bundes- und länderfreundlichen Verhaltens (vgl. dazu Urteil vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 62 m. w. N.) gegebenenfalls gehalten, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen und im Streit untereinander notfalls eine gerichtliche Klärung im bundesrechtlichen Bereich herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1976 - VII A 1.76 -, BVerwGE 50, 137 ; vgl. zweifelnd BayVerfGH, Entscheidung vom 6. Juli 1978 - Vf. 10-VII-76 -, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13

    Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für

    (1) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 - Rn. 127, und Urteile vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 - Rn. 34 ff., und 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 58 f., jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 173/11

    Erfolgloser Einspruch (

    Der Verfassungsgerichtshof bemerkt hierzu, dass das vom Staat zu beachtende Neutralitätsgebot nicht überspannt werden darf und überdies - auch im Interesse einer möglichst unverfälschten Wiedergabe des Anliegens der Trägerin - auch dadurch gewahrt werden kann, dass eine von der Trägerin gewählte und akzentuierte Wertungen enthaltende Kurzbezeichnung auf den Unterschriftlisten und -bögen in Anführungszeichen gesetzt und dadurch der Eindruck einer Parteinahme der zuständigen staatlichen Stellen vermieden werden kann (vgl. das dem Urteil vom 13. Februar 2013 - VerfGH 32/12 - zugrunde liegende Volksbegehren zu einem "Gesetz zur Beendigung des Chaos bei der Berliner S-Bahn").

    Da es sich hierbei nur um unwesentliche Änderungen des Entwurfs handeln konnte (vgl. § 19 AbstG und Beschluss vom 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 75), spricht allerdings wenig für ein weiter vertretbares Zuwarten, zumal sich den Verwaltungsvorgängen auch nicht entnehmen lässt, wann auf die Unklarheiten hingewiesen wurde und wie schnell die Nachbesserung erfolgte.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13

    Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl;

    ... Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Gesetzgebungsbefugnis des Landes nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu überprüfen (Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 151/11 - Rn. 127, und Urteile vom 11. April 2014 - VerfGH 129/13 - Rn. 34 ff., und 13. Mai 2013 - VerfGH 32/12 - Rn. 58 f., jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.01.2021 - VerfGH 105/19

    Volksbegehren "über ein Gesetz zur Verbesserung der Patient*innensicherheit im

    Kann mit den Vorschriften zur Pflegepersonalausstattung der Kern des Gesetzentwurfs im Landesrecht Berlins nicht umgesetzt werden, so stellt der verbleibende Teil wegen der zentralen Bedeutung des nicht umsetzbaren Teils den Rest eines Gesetzentwurfs dar, von dem nicht angenommen werden kann, dass er vom Willen der 40.077 gültigen Unterstützungsunterschriften umfasst ist (vgl. insoweit bereits: Urteil des VerfGH vom 13. Februar 2013 - VerfGH 32/12 -, juris Rn. 78 ff.).
  • VG Berlin, 20.11.2014 - 28 K 232.13

    Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg dürfen

  • VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 185/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen weiteren Meldedatenabgleich gem. § 14 Abs.

  • VerfGH Berlin, 19.06.2020 - VerfGH 25/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen weiteren Meldedatenabgleich gem. § 14 Abs.

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