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   VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02   

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https://dejure.org/2003,28038
VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02 (https://dejure.org/2003,28038)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 02.04.2003 - Lv 6/02 (https://dejure.org/2003,28038)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 02. April 2003 - Lv 6/02 (https://dejure.org/2003,28038)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 02.12.2002 - 1 W 35/02

    Untersuchungsausschuss; zur Beiziehung eines Beistandes

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    für das gesamte Untersuchungsausschussverfahren als Beistand beizuziehen, der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2002 (11 F 44/02) und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2.12.2002 (1 W 35/02) verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 14 Abs. 3 SVerf und werden aufgehoben.

    Der Beschwerdeführer beantragt, den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2002 (11 F 44/02) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2.12.2002 (1 W 35/02) aufzuheben und festzustellen, dass die in der Sitzung vom 20.11.2002 von dem Beteiligten zu 2) ausgesprochene Ablehnung des unter demselben Datum von ihm gestellten Antrags, ihm gemäß § 54 Abs. 3 Satz 5 Halbsatz 2 LTG für das gesamte Verfahren die Beiziehung von Rechtsanwalt M.

    Ebenfalls gemäß § 61 Abs. 1 und 2 VerfGHG für verfassungswidrig zu erklären waren der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2002 (11 F 44/02) und der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2.12.2002 (1 W 35/02).

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Ist beides zu bejahen, so bleibt der einzige Prüfungsmaßstab gleichwohl Art. 14 Abs. 3 SVerf, weil die Vorschrift die Durchsetzung der beiden anderen Grundrechte durch eine spezielle Befugnis stützt und deshalb nach seinem Sinngehalt die stärkere, weil konkretere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt hat (BVerfGE 64, 229, 238 f. = NJW 83, 2811 Sp. 1/2; 67, 186, 195 = NJW 85, 374, 375).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Ist beides zu bejahen, so bleibt der einzige Prüfungsmaßstab gleichwohl Art. 14 Abs. 3 SVerf, weil die Vorschrift die Durchsetzung der beiden anderen Grundrechte durch eine spezielle Befugnis stützt und deshalb nach seinem Sinngehalt die stärkere, weil konkretere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt hat (BVerfGE 64, 229, 238 f. = NJW 83, 2811 Sp. 1/2; 67, 186, 195 = NJW 85, 374, 375).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Dazu reicht es aus, die verfassungswidrigen Fälle typisierend zu beschreiben und die Norm insoweit für nichtig zu erklären (VerfGH des Saarlandes a.a.O.; BVerfGE 43, 291, 294; Bender/Klein, Lehrbuch des Verfassungsprozessrechts, Rdn. 1178).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Aus der Funktion eines Rechtsbeistands in einem behördlichen Verfahren folgt darüber hinaus, dass er dem Betroffenen selbst, wenn dieser als Zeuge vernommen wird, ebenfalls Fragen stellen kann, da dies zur Abwehr einer den Betroffenen zu Unrecht belastenden eigenen Äußerung oder zur Vermeidung sonstiger Aussagefehler erforderlich werden kann (vgl. dazu BVerfG NJW 1975, S. 103, 104, Sp. 2).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    So müsse die Ausnahmeregelung des § 27 Abs. 2 Satz 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes, die inhaltlich mit § 55 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen VerfGHG übereinstimmt, im Blick auf die durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG begrenzte Kompetenz des Landesgesetzgebers eng ausgelegt werden (BVerfGE 96, 345 = NJW 1998, 1296, 1300 Sp. 2).
  • VG Hamburg, 11.11.1986 - 11 VG 1000/85

    Voraussetzungen für einen Entzug der richterlichen Erörterung der Beschlüsse von

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Dies setzt zwar voraus, dass der Betroffene selbst so frühzeitig geladen bzw. benachrichtigt ist, dass entsprechende zeitliche Dispositionen des Beistands nach dem normalen Verlauf der Dinge möglich sind (vgl. hierzu VG Hamburg NJW 87, 1568).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87

    Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    So ist der Begriff der Behörde im Sinne des Amtshilfegrundsatzes des Bundes (Art. 35 GG) dahin verstanden worden, dass unter diesen Begriff auch Untersuchungsausschüsse von Landtagen zu fassen sind (BVerwGE 79, 339 ff.; von Danwitz in: von Mangoldt, Klein, Starck, GG, Band 2, Art. 35 Abs. 1, Rdn. 12).
  • VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden durch den Saarländischen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Grundsätzlich geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass dies nicht ersetzt werden kann durch die Erschöpfung des Rechtswegs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in derselben Sache (anders, trotz Bedenken, noch der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 2.5.1983 - Lv 2-4/82 - NVwZ 83, 604; Abschnitt B IV, im Anschluss an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Die ihn beschränkenden Regeln des § 54 Abs. 3 LtG sind, wie sich aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 2.4.2003 - Lv 6/02 - ergibt, nichtig.

    Da der Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes in seiner einstweiligen Anordnung vom 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A. - die Verfassungswidrigkeit von § 54 Abs. 3 Satz 5 und 6 LtG noch nicht festgestellt sondern allein aufgrund einer Interessenabwägung zugunsten der anwaltlichen Vertretung des Mandanten des Beschwerdeführers entschieden hatte, musste sich dem Verwaltungsgericht trotz des Hinweises auf Art. 14 Abs. 3 SVerf in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 10.1.2003 und trotz des verfassungsrechtlichen Gebots, einem Bürger auch in Eilverfahren effektiven Rechtsschutz möglichst zu sichern, noch nicht aufdrängen, dass viel für die Begründetheit des Begehrens des Beschwerdeführers sprach.

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