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VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 07.12.1999 - 3 U 1827/99
- VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 13, 132 [149]; 49, 364 [368]). - BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84
Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
Dies ist angesichts der in Rechtsprechung und Lehre vertretenen gegenläufigen Meinung (vgl. Schramm in Münchener Kommentar, 3. A. Anm. 23b zu § 166 BGB; BGH NJW-RR 1986, 1019) nur damit zu erklären, dass der Senat das entsprechende Vorbringen des Beschwerdeführers aus dem Blick verloren und deshalb überhaupt nicht gewürdigt, nicht etwa nur unrichtig gewürdigt hat. - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 13, 132 [149]; 49, 364 [368]). - VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 9-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 5-IV-00
Er hat jedoch zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - Vf. 9-IV-98).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02 Gerichte sind - erst recht in mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht angreifbaren Entscheidungen - durch Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf nicht gehalten, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - Vf. 5-IV-00 -), sodass aus einer fehlenden Begründung nicht auf eine unzulängliche Berücksichtigung des Vortrages rückzuschließen ist.
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00 (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 Vf. 5-IV-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95 - Jb SächsOVG 6 (1998), 28).
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 23-IV-01 Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrens auf Verfahrensrecht des Bundes durch das Amtsgericht Dresden auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechten der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000, Vf. 5-IV-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95 - JbSächsOVG 6 [1998], 28).
- VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 13-IV-01 Gerichte sind - erst recht in mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht angreifbaren Entscheidungen - durch Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf nicht gehalten, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - Vf. 5-IV-00 -), sodass aus der fehlenden Begründung des Beschlusses nicht auf eine unzulängliche.
- VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 38-IV-00 Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch das Sächsische Landesarbeitsgericht auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 Vf. 5-IV-00; vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95 - Jb SächsOVG 6 (1998), 28).
- VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 33-IV-02 Gerichte sind - erst recht in mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht angreifbaren Entscheidungen - durch Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf nicht gehalten, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - Vf. 5-IV-00), sodass aus einer fehlenden Begründung nicht auf eine unzulängliche Berücksichtigung des Vortrages rückzuschließen ist.