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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Sachsen, 21.09.1995

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,779
VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1998,779)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.05.1998 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1998,779)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1998,779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VerfGH Sachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; Strenger Ausnahmecharakter der Präklusionsvorschriften der Zivilprozessordnung; Unterlassung einer verfassungsrechtlich erforderlichen Anhörung oder Einlassung; Zurückweisung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3266
  • MDR 1998, 1365
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordung könnte einen Verstoß nicht nur gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, sondern mit gleicher Maßgabe und im selben Umfang ebenso gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellen (vgl. BVerfGE 75, 302 [314 f.]).

    6 Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).

    Daher ist das rechtliche Gehör auch bei fehlerhafter Auslegung oder Anwendung von Präklusionsvorschriften nur dann verletzt, wenn dadurch eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung oder Einlassung nicht stattgefunden hat (vgl. BVerfGE 75, 302 [314 f.]).

    c) Die bloße Verwechslung der Präklusionsvorschriften durch den Amtsrichter - statt § 296 Abs. 1 ZPO hätte Abs. 2 angewandt werden müssen - stellt noch keinen Verstoß gegen den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 75, 302 [315]).

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    6 Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).

    Denn es ist nicht auszuschließen, daß sie anders, d.h. für die Beschwerdeführerin günstiger, ausgefallen wäre, wenn das Amtsgericht die von ihr benannten Zeugen vernommen hätte (vgl. BVerfGE 62, 249 [255 f.]).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    6 Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 15. Oktober 1997 (2 BvN 1/95) der Divergenzvorlage stattgegeben und festgestellt, daß das Grundgesetz den Verfassungsgerichtshof nicht daran hindert, die Anwendung von Bundesrecht des gerichtlichen Verfahrens durch Gerichte des Freistaates Sachsen an den Grundrechten und grundrechtsgleichen Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung zu messen, soweit sie den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    6 Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    b) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, begründet die Pflicht des Gerichts, vor dem Erlaß der Entscheidung zu prüfen, ob die Verfahrensbeteiligten ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu äußern und die ihnen zweckmäßig erscheinenden Prozeßhandlungen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88]; 42, 243 [246]; 50, 280 [185 f.]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    6 Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    6 Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    b) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, begründet die Pflicht des Gerichts, vor dem Erlaß der Entscheidung zu prüfen, ob die Verfahrensbeteiligten ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu äußern und die ihnen zweckmäßig erscheinenden Prozeßhandlungen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88]; 42, 243 [246]; 50, 280 [185 f.]).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    6 Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter …

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer …

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06

    Zur Reichweite der in § 139 ZPO normierten Hinweispflichten

    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozessordnung es rechtfertigen, Sachvortrag einer Partei ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95; vgl. BVerfG, NJW 2005, 1768 [1769]).

    Aus diesem Grund ist die Auslegung und Anwendung von Präklusionsvorschriften durch die Fachgerichte schon wegen der Intensität des Eingriffs einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95); sie muss über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (vgl. BVerfGE 75, 302 [312]).

  • VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 60-IV-23
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozessordnung es rechtfertigen, Sachvortrag einer Partei ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95).

    Da sich diese Vorschriften nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken und mit einschneidenden Folgen für die betroffene Partei verbunden sein können, ist die Auslegung und Anwendung von Präklusionsvorschriften durch die Fachgerichte schon wegen der Intensität des Eingriffs einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95); sie muss über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 81-IV-06).

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte …

    Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rügen an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf und Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 172 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH NJW 1998, 3266 f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2003 - Vf. 65-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 14.12.2000 - Vf. 30-IV-00 - für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24.02.2000 - Vf. 42-IV-99 -).
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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1475
VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1995,1475)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.09.1995 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1995,1475)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. September 1995 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1995,1475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ein Gerichtsurteil; Möglichkeit eines Landesverfassungsgerichts zur Überprüfung von nach Bundesrecht ergangenen Akten der Landesstaatsgewalt auf ihre Vereinbarkeit mit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1736
  • NVwZ 1996, 784 (Ls.)
  • DVBl 1996, 102
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 (94); 59, 330 (3341; 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 67, 39 (411; 69, 145 (149); 75, 302 (312)).

    Daher ist das rechtliche Gehör auch bei fehlerhafter Auslegung oder Anwendung von Präklusionsvorschriften nur dann verletzt, wenn dadurch eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung oder Einlassung nicht stattgefunden hat (so BVerfGE 75, 302 (314 f.)).

    c) Die bloße Verwechslung der Präklusionsvorschriften durch den Amtsrichter - statt § 296 Abs. 1 ZPO hätte Abs. 2 angewandt werden müssen - stellt noch keinen Verstoß gegen den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 75, 302 (315)).

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    Im Bundesstaat des Grundgesetzes stehen daher die Verfassungsräume des Bundes und der Länder grundsätzlich nicht über-, sondern nebeneinander (vgl. BVerfGE 6, 376 (3811); lediglich im Interesse eines Mindestmaßes an Homogenität der Verfassungsstrukturen wird die Verfassungshoheit der Länder durch Art. 28 Abs. 1 GG begrenzt (so auch BVerfGE 36, 342 (361)).

    Diese - unter Aspekten der Prozeßökonomie vielleicht als "Überangebot" zu betrachtende - Verdoppelung des Verfassungsrechtsschutzes muß im Bundesstaat nicht nur hingenommen werden, sondern ist unter dem Aspekt föderativer Vielfalt und Eigenständigkeit der Länder sogar erwünscht (vgl. BVerfGE 36, 342 (368 f.)).

    Diese Vorschrift ist ausschließlich dazu bestimmt, Normenkollisionen zu lösen (so BVerfGE 26, 116 (1351 Voraussetzung für ihre Anwendung ist, daß zwei Rechtsnormen des Bundes- und des Landesrechts miteinander in Widerspruch treten. Dies heißt aber, daß - die Kollisionsregel des Art. 31 GG hinweggedacht - beide Normen zugleich auf ein und denselben Sachverhalt anwendbar sein müssen und bei ihrer Anwendung zu verschiedenen Ergebnissen führen können. Wo dies nicht der Fall ist, erscheint es schon logisch unmöglich, eine Kollisionsnorm anzuwenden (ebenso BVerfGE 36, 342 (363)).

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 (94); 59, 330 (3341; 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 67, 39 (411; 69, 145 (149); 75, 302 (312)).

    Denn es ist nicht auszuschließen, daß sie anders, d.h. für die Beschwerdeführerin günstiger, ausgefallen wäre, wenn das Amtsgericht die von ihr benannten Zeugen vernommen hätte (vgl. BVerfGE 62, 249 (255 f. )).

  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz.

    Zuletzt hat er in seinem Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - festgestellt, daß er sich als Landesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt halte, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - und vom 13.07.1994 - P.St. 1197).

  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181

    Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    1994, S. -738), vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (…StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).

    Zuletzt hat er in seinem Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - festgestellt, daß er sich als Landesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt halte, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - und vom 13.07.1994 - P.St. 1197).

  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197

    Bundesrecht; Divergenzvorlage; Gesetzlicher Richter; Willkür

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    1994, S. -738), vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (…StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).

    Zuletzt hat er in seinem Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - festgestellt, daß er sich als Landesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt halte, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - und vom 13.07.1994 - P.St. 1197).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 (94); 59, 330 (3341; 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 67, 39 (411; 69, 145 (149); 75, 302 (312)).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 (94); 59, 330 (3341; 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 67, 39 (411; 69, 145 (149); 75, 302 (312)).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 (94); 59, 330 (3341; 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 67, 39 (411; 69, 145 (149); 75, 302 (312)).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 (94); 59, 330 (3341; 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 67, 39 (411; 69, 145 (149); 75, 302 (312)).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder …

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer …

  • OLG Hamm, 21.05.1974 - 4 U 22/74
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter …

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten, …

  • StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982

    Weitergeltung des Fideikommißrechts als Bundesrechts

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862

    Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Staatsgerichtshof; Rückwirkung von Gesetzen; …

  • StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497

    Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des …

  • StGH Hessen, 17.05.1995 - P.St. 1186

    Eilverfahren; Entscheidungsinhalt; Bundesrecht; Darlegungspflicht; …

  • StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 924

    Zur Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen eine den Strafvollzug betreffenden …

  • StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 928

    Bundesrecht; Prüfungskompetenz; Rechtliches Gehör

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 926

    Bundesrecht; Subsidiarität; Grundrechtsklage; Widerstandsrecht

  • StGH Hessen, 02.09.1982 - P.St. 950

    Grundrechtsklage; Gerichtsentscheidung; Prüfungsgegenstand; Strafurteil

  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 925

    Grundrechtsklage; Gerichtsentscheidung; Prüfungsgegenstand; Bundesrecht; …

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    vorlegendes Gericht: Verfassungsgerichtshof des FreistaatesSachsen - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß vom 21. September 1995 - Vf. 1-IV-95 - hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter.

    Da aber der Hessische Staatsgerichtshof der Ansicht ist, Art. 31 GG schließe dies aus, hat der Verfassungsgerichtshof durch Beschluß vom 21. September 1995 (NJW 1996, S. 1736 ff.) die Rechtsfrage gemäß Art. 100 Abs. 3 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

  • VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95

    Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …

    Art. 28 Abs. 1 GG kommt dabei die Aufgabe zu, ein Mindestmaß an Homogenität der Verfassungen zu gewährleisten (BVerfGE 36, 342, 361; SächsVerfGH DVBl. 1996, 102, 103).

    Die Ausgestaltung der Grundsätze verbleibt in der Kompetenz des Landes und trifft nur auf diejenigen Grenzen, die sich aus dem Erfordernis eines gewisses Maßes an Homogenität der Bundesverfassung und der Landesverfassungen ergeben (BVerfGE 41, 88, 119; SächsVerfGH DVBl. 1996, 102, 103, Graf Vitzthum, VVDStRL 46, [1988], 1, 29; Klein, DVBl. 1993, 1329, 1330).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 141-IV-11
    Wäre eine derartige Gehörsverletzung mit der Nichtzulassungsbeschwerde in ordentlicher Form gerügt worden, bestünde keine Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes, da das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 22. September 2011 (8 B 41.11) das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. November 2010 nicht beanstandet hat, soweit die Verletzung des mit Art. 78 Abs. 2 SächsVerf inhaltsgleichen Grundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG gerügt wurde (vgl. zur Prüfungskompetenz: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371 ff.]; zur Inhaltsgleichheit: SächsVerfGH, Beschluss vom 21. September 1995, NJW 1996, 1736 [1737]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 142-IV-11
    Wäre eine derartige Gehörsverletzung mit der Nichtzulassungsbeschwerde in ordentlicher Form gerügt worden, bestünde keine Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes, da das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 14. September 2011 (8 B 30.11) das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. November 2010 nicht beanstandet hat, soweit die Verletzung des mit Art. 78 Abs. 2 SächsVerf inhaltsgleichen Grundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG gerügt wurde (vgl. zur Prüfungskompetenz: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371 ff.]; zur Inhaltsgleichheit: SächsVerfGH, Beschluss vom 21. September 1995, NJW 1996, 1736 [1737]).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94
    Der Verfassungsgerichtshof ist deshalb daran gehindert zu prüfen, ob sich seine Gerichtsbarkeit auf Akte der Landesstaatsgewalt erstreckt, die auf Bundesrecht beruhen (vgl. Beschluß des SächsVerfGH vom 21.9.1995, Vf. 1-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 22-IV-03
    bb) Gleiches gilt - in sinngemäßer Anwendung der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1997 (BVerfGE 96, 345 ff.) und im Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 21. September 1995 (NJW 1996, 1736) für verfahrensrechtliche Bestimmungen genannten Gründe - in Bezug auf die Anwendung der von dem angegriffenen Urteil herangezogenen Normen materiellen Bundesrechts und die dabei gegebene Bindung an die Religionsfreiheit und die Kirchengutsgarantie, die im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung mit demselben Schutzbereich versehen sind.
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 11-IV-95
    Insbesondere ist der Verfassungsgerichtshof berechtigt, die in Anwendung bundesrechtlicher Verfahrensvorschriften ergangene Entscheidung des Oberlandesgericht Dresden auf die - fristgerecht eingelegte und ordnungsgemäß begründete - Verfassungsbeschwerde hin auch auf ihre Vereinbarkeit mit jenen Grundrechten der Sächsischen Verfassung zu prüfen, die inhaltlich mit Gewährleistungen des Grundgesetzes übereinstimmen (VerfGH, Vorlagebeschluß vom 20.09.1995 - Vf.l-IV-95 - NJW 1996, 1736).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 73-IV-04
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 172 StPO) durch das Oberlandesgericht Dresden auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. September 1995 - Vf. 1-IV-95; BVerfGE 96, 345ff.; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. März 2004 - Vf. 8-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 39-IV-96
    Da die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, kann offenbleiben, ob und inwieweit der Verfassungsgerichtshof befugt ist, Akte der Landesstaatsgewalt auf ihre Vereinbarkeit mit Landesgrundrechten zu überprüfen, wenn sie auf der Anwendung von Bundesrecht beruhen (dazu SächsVerfGH, NJW 1996, 1736).
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 75-IV-03
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Sächsische Landesarbeitsgericht auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. September 1995 - Vf. 1-IV-95; BVerfGE 96, 345ff.; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. März 2004 - Vf. 8-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 22-IV-95
  • VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 28-IV-96
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 86-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 32-IV-96
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