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VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 03.12.1998 - 1 C 6649/97
- LG Leipzig, 12.05.1999 - 12 S 273/99
- VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Hinzukommen muss vielmehr, dass dies bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [279]; 89, 1 [14], 96, 189, SächsVerfGH Beschluss vom 11. März 1999, Vf. 40-IV-97). - BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Landgericht Leipzig auf die Einhaltung der mit dem GG inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH Beschluss vom 28. Januar 1999 Vf. 20-IV-98). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Hinzukommen muss vielmehr, dass dies bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [279]; 89, 1 [14], 96, 189, SächsVerfGH Beschluss vom 11. März 1999, Vf. 40-IV-97).
- BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Hinzukommen muss vielmehr, dass dies bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [279]; 89, 1 [14], 96, 189, SächsVerfGH Beschluss vom 11. März 1999, Vf. 40-IV-97). - BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Hinzukommen muss vielmehr, dass dies bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [279]; 89, 1 [14], 96, 189, SächsVerfGH Beschluss vom 11. März 1999, Vf. 40-IV-97). - VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 40-IV-97
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Hinzukommen muss vielmehr, dass dies bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [279]; 89, 1 [14], 96, 189, SächsVerfGH Beschluss vom 11. März 1999, Vf. 40-IV-97). - VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Landgericht Leipzig auf die Einhaltung der mit dem GG inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH Beschluss vom 28. Januar 1999 Vf. 20-IV-98).
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte …
Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rügen an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf und Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 172 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH NJW 1998, 3266 f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2003 - Vf. 65-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 14.12.2000 - Vf. 30-IV-00 - für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24.02.2000 - Vf. 42-IV-99 -). - VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 22-IV-03 aa) Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ist berechtigt, die Anwendung bundesrechtlicher Verfahrensregelungen durch sächsische Gerichte insoweit auf ihre Vereinbarkeit mit der Sächsischen Verfassung zu überprüfen, als deren Gewährleistungen - wie hier - mit den korrespondierenden Bestimmungen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind ( vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH NJW 1998, 3266 f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2003 - Vf. 65-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 14.12.2000 - Vf. 30-IV-00 - für Gleichheitssatz: SächsVerfGH, Beschluss vom 24.02.2000 - Vf. 42-IV-99 -).
- VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04 Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rüge an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 313 Abs. 2 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH, NJW 1998, 3266 f.; für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - Vf. 42-IV-99).