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VerfGH Sachsen, 14.12.2000 - 30-IV-00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte …
Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rügen an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf und Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 172 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH NJW 1998, 3266 f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2003 - Vf. 65-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 14.12.2000 - Vf. 30-IV-00 - für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24.02.2000 - Vf. 42-IV-99 -). - VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01 Ein Verstoß gegen dieses Gebot führt indes nur dann zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die verfassungsrechtlich gebotene Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 09. März 2000 - Vf. 20-IV-99 und Beschluss vom 14. Dezember 2000 - Vf. 30-IV-00).
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 22-IV-03 aa) Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ist berechtigt, die Anwendung bundesrechtlicher Verfahrensregelungen durch sächsische Gerichte insoweit auf ihre Vereinbarkeit mit der Sächsischen Verfassung zu überprüfen, als deren Gewährleistungen - wie hier - mit den korrespondierenden Bestimmungen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind ( vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH NJW 1998, 3266 f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2003 - Vf. 65-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 14.12.2000 - Vf. 30-IV-00 - für Gleichheitssatz: SächsVerfGH, Beschluss vom 24.02.2000 - Vf. 42-IV-99 -).
- VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01 Dies hat der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Vf. 57-IV-99 und Beschluss vom 18. Dezember 2000 - Vf. 30-IV-00).
- VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 90-IV-00 Sächsischen Verfassung zu messen (vgl. zuletzt: SächsVerfGH, Beschluss vom 14.12.2000, Vf. 30-IV-00).