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   VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03, 9-IV-03   

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https://dejure.org/2003,8287
VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03, 9-IV-03 (https://dejure.org/2003,8287)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.02.2003 - 8-IV-03, 9-IV-03 (https://dejure.org/2003,8287)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 8-IV-03, 9-IV-03 (https://dejure.org/2003,8287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot; Begrenzter Umfang der Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot; Begrenzter Umfang der Untersuchungshaft

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03
    In der Regel sind in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen Freiheitsgrundrechten des Beschuldigten und Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände insbesondere angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.2.2000, NJW 2000, 1401; Beschl. v. 13.9.2001, NJW 2002, 207).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03
    In der Regel sind in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen Freiheitsgrundrechten des Beschuldigten und Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände insbesondere angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.2.2000, NJW 2000, 1401; Beschl. v. 13.9.2001, NJW 2002, 207).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleich gewährten subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Weil sich die für die Abwägung maßgeblichen Umstände angesichts des eingetretenen Zeitablaufs in ihrer Gewichtung zu Gunsten des Freiheitsgrundrechts verschieben können, genügt der Verweis auf eine annähernd anderthalb Jahre zurückliegende Entscheidung nicht der verfassungsrechtlich erforderlichen Begründungstiefe; vielmehr sind Ausführungen auf der Grundlage des aktuellen Verfahrensstands erforderlich (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [eA]; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03 [HS]/Vf. 9-IV-03 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012, BVerfGK 19, 428; Beschluss vom 17. Januar 2013, StraFo 2013, 160).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von

    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleich gewährten subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03; st. Rspr.).
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