Rechtsprechung
| LG Münster, 25.05.2020 - 2 O 271/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- RA Kotz
Rückzahlung geleisteter Beiträge nach Vereinsaustritt - Vereinsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 25.05.2020 - 2 O 271/19
- LG Münster, 26.06.2020 - 2 O 271/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 13.01.1983 - 26 UF 1117/82
Auszug aus LG Münster, 25.05.2020 - 2 O 271/19
Wird der Auskunftsanspruch dagegen - aus welchen Gründen auch immer - fallengelassen, so erfordert dies keine Erledigungserklärung im Rechtssinne und auch keine teilweise Klagerücknahme oder einen Teilverzicht, sondern lediglich den Übergang zum eigentlichen Rechtsschutzziel, dem Zahlungsanspruch (vgl. OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG München, FamRZ 1983, 629; OLG Köln, FamRZ 1984, 1029).Angesichts dieser Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs ist, wenn er fallengelassen wird, bei einer einseitigen Erledigungserklärung für ein Feststellungsurteil über die Erledigung kein Raum (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 254, Rn. 12; OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG München, FamRZ 1983, 629).
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Rechtsprechung
| LG Münster, 26.06.2020 - 2 O 271/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 25.05.2020 - 2 O 271/19
- LG Münster, 26.06.2020 - 2 O 271/19
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 2-02 O 271/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 05.06.2025 - 8 U 1482/24
Autorisierung von Zahlungsvorgängen und einer Limiterhöhung durch mehrfache …
Wegen des - verdeckt ablaufenden - Missbrauchs ist unter den vorliegenden Einzelfallumständen eine Autorisierung zu verneinen (vgl. OLG München…, Urteil vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 79; Senat…, Urteil vom 06.04.2023 - 8 U 578/22, juris Rn. 73;… wohl auch: Ellenberger/Bunte BankR-HdB/Maihold, 6. Aufl., § 33 Rn. 263, 361; Omlor, EWiR 2014, 701, 702 - Anm. zu LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14, die annehmen, dass ein verfälschter Zahlungsauftrag zwar nicht zu einer Autorisierung führe, aber, sofern der Bankkunde die abschließende Kontrolle der Zahlungsdaten unterlasse, eine Pflichtverletzung darstelle, die im Falle grober Fahrlässigkeit zur Haftung des Kunden nach § 675v Abs. 3 BGB führe; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 28.06.2018 und vom 21.08.2018 - 8 U 163/17, juris; LG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2020 - 2-02 O 271/19, juris). - OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 578/22
Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …
Wegen des - verdeckt ablaufenden - Missbrauchs ist unter den vorliegenden Einzelfallumständen eine Autorisierung zu verneinen (…vgl. OLG München, Urt. v. 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 79, juris;… Senat, Urt. v. 13.10.2022, Umdruck S. 21;… wohl auch: Maihold in: Ellenberger/Bunte, Bankrechtshandbuch, 6. Aufl. 2022, § 33 Rn. 361, Rn. 263;… Omlor, EWiR 2014, 701, 702 - Anm. zu LG Darmstadt, Urt. v. 28.08.2014 - 28 O 36/14, die annehmen, dass ein verfälschter Zahlungsauftrag zwar nicht zu einer Autorisierung führe, aber, sofern der Bankkunde die abschließende Kontrolle der Zahlungsdaten unterlasse, eine Pflichtverletzung darstelle, die im Falle grober Fahrlässigkeit zur Haftung des Kunden nach § 675v Abs. 3 BGB führe; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.06.2018 und vom 21.08.2018 - 8 U 163/17; LG Frankfurt, Urt. v. 04.06.2020 - 2-02 O 271/19).Verletzt ein Kunde diese selbstverständliche Pflicht, so handelt er im Regelfall auch grob fahrlässig (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.06.2018 - 8 U 163/17, Rn. 10, juris, zu grob fahrlässigen Freigaben vgl. ferner LG Frankfurt, Urt. v. 04.06.2020 - 2-02 O 271/19, juris;… AG Bonn, Urt. v. 15.04.2014 - 109 C 223/13, juris; vgl. ferner zu sog. Testüberweisungen (Freischaltungs- Trojaner, wobei der Kunde - anders als beim sog. Rücküberweisungs-Trojaner, bei dem der Kunde eine vermeintliche (Rück-)Überweisung von versehentlich überwiesenen Beträgen auslöst, nicht den Willen hat, eine Überweisung auszulösen: OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris und (vorangehend) LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris: dort wurden bereits die Autorisierung des Zahlungsvorgangs und ein Anspruch auf Wiedergutschrift nach § 675u Satz 2 BGB bejaht; zustimmend: Zahrte, BKR 2016, 315, 316 f.;… so auch LG Bonn, Urt. v. 11.10.2016 - 17 O 30/15, juris).
- OLG Dresden, 13.10.2022 - 8 U 760/22
Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …
Wegen des - verdeckt ablaufenden - Missbrauchs ist unter den vorliegenden Einzelfallumständen eine Autorisierung zu verneinen (…wie hier wohl auch: Maihold in: Ellenberger/Bunte, Bankrechtshandbuch, 6. Aufl. 2022, § 33 Rn. 361, Rn. 263;… Omlor, EWiR 2014, 701, 702 - Anm. zu LG Darmstadt, Urt. v. 28.08.2014 - 28 O 36/14, die annehmen, dass ein verfälschter Zahlungsauftrag zwar nicht zu einer Autorisierung führe, aber, sofern der Bankkunde die abschließende Kontrolle der Zahlungsdaten unterlasse, eine Pflichtverletzung darstelle, die im Falle grober Fahrlässigkeit zur Haftung des Kunden nach § 675v Abs. 3 BGB führe; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.06.2018 und vom 21.08.2018 - 8 U 163/17; LG Frankfurt, Urt. v. 04.06.2020 - 2-02 O 271/19).Verletzt ein Kunde diese selbstverständliche Pflicht, so wird er im Regelfall auch grob fahrlässig handeln (…vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.06.2018 - 8 U 163/17, Rn. 10; LG Frankfurt, Urt. v. 04.06.2020 - 2- 02 O 271/19;… AG Bonn, Urt. v. 15.04.2014 - 109 C 223/13).
- OLG Dresden, 11.04.2024 - 8 U 1023/23 Seite 16 wissen können, dass sie eine Zahlung autorisiere (vgl. § 675j Abs. 1 BGB) oder sie habe diese ungelesen autorisiert, liegt in dem insofern verdeckt ablaufenden Missbrauch gerade die fehlende Autorisierung (…wie hier wohl auch: Maihold in: Ellenberger/Bunte, Bankrechtshandbuch, 6. Aufl. 2022, § 33 Rn. 361, Rn. 263; Omlor, EWiR 2014, 701, 702 - Anm. zu LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14, die annehmen, dass ein verfälschter Zahlungsauftrag zwar nicht zu einer Autorisierung führe, aber, sofern der Bankkunde die abschließende Kontrolle der Zahlungsdaten unterlasse, eine Pflichtverletzung darstelle, die im Falle grober Fahrlässigkeit zur Haftung des Kunden nach § 675v Abs. 3 BGB führe; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.06.2018 und vom 21.08.2018 - 8 U 163/17; LG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2020 - 2-02 O 271/19).
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