Rechtsprechung
| LG Leipzig, 07.10.2013 - 02 S 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- mietrechtsiegen.de
Heizkostenabrechnung - Verpflichtung des Vermieters zur verbrauchsabhängigen Abrechnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Vermieters zur verbrauchsabhängigen Abrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ermittlung der Heizkosten nach Ermessen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 28.01.2013 - 162 C 5761/12
- LG Leipzig, 07.10.2013 - 02 S 66/13
- LG Leipzig, 03.12.2013 - 2 S 66/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03
Zulässigkeit einer Sachentscheidung im Berufungsverfahren nach Erlass eines …
Auszug aus LG Leipzig, 07.10.2013 - 2 S 66/13
So kommt eine Zurückweisung durch Beschluss mangels Erfolgsaussicht in Betracht, wenn sich aus der Berufungsbegründung keine Gesichtspunkte ergeben, die eine Abänderung des Ersturteils aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen rechtfertigen, dabei darf die Begründung auch ausgewechselt und materiell oder prozessual von einer anderen Begründung ausgegangen werden (…Zöller/Heßler ,ZPO, 29. Aufl., § 522, Rd. 36, 40; OLG Rostock, MDR 2003, 828; KG, MDR 2008, 712).
- LG Siegen, 12.05.2015 - 1 S 121/11
Heizen über Rohrleitungen benachteiligt andere Mieter!
Rn. 14 Eine anteilige Verteilung der Heizkosten nach den festgestellten Verbräuchen der einzelnen Mietparteien eines Gebäudes kann jedoch dann nicht mehr billigem Ermessen entsprechen und für den einzelnen Nutzer unzumutbar sein, wenn nur ein geringer Anteil der insgesamt abgegebenen Wärme durch die Heizkostenverteiler erfasst wird (LG Leipzig, Beschluss v. 07.10.2013 - 2 S 66/13 - Rn. 7, juris; Wall, Anm. zu AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 14.09.2011, jurisPR-MietR 4/2012).Der Verband deutscher Ingenieure (VDI) hat aufgrund dessen, unter Berücksichtigung etwaiger Sicherheitszuschläge den kritischen Verbrauchswärmeanteil auf 34% festgelegt (vgl. LG Leipzig, Beschluss v. 7.10.2013, - 2 S 66/13 -, juris).
Allerdings reduziert sich das Ermessen des Vermieters hinsichtlich der von ihm gewählten Abrechnungsart nach den gesetzgeberischen Leitmotiven bei einer Erfassung eines Verbrauchswärmeanteils von deutlich weniger als 34% auf Null, so dass eine Abrechnung nach dem vorgenannten Verfahren zu erfolgen hat (vgl. LG Leipzig, Urteil v. 07.10.2013, - 2 S 66/13-, juris; AG Bayreuth, Urteil v. 19.8.2014, BeckRS 2014, 23029).
- AG Augsburg, 28.10.2015 - 73 C 936/13
Auch ungedämmte Leerrohrleitungen sind Heizungsrohre!
Das Gericht schließt sich hier zum einen der Rechtssprechung des BGH an (Aktenzeichen VIII ZR 193/14, Urteil vom 06.05.2015) wonach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV verfassungsrechtlich unbedenklich ist, zum anderen auch der Rechtssprechung des LG Landau (Urteil vom 18.10.-, Aktenzeichen 3 S 110/12; s.auch Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.08.2014, Aktenzeichen 102 C 1359/13 und insbesondere Beschluss des LG Leipzig vom 07.10.- Aktenzeichen: 2 S 66/13, zitiert nach ibr-online sowie Pfeifer in Der Bausachverständige 1/2015).Das Gericht schließt sich hier insbesondere der Rechtssprechung des Landgerichts Leipzig (Beschluss vom 07.10.-, Aktenzeichen 2 S 66/13, zitiert bei ibr-online) an, wonach bei einer deutlichen Unterschreitung des Grenzwertes von 0, 34 eine Ermessensreduzierung seitens des Vermieters auf Null stattfindet, sodass die Abrechnung des Wärmeverbrauchs der Nutzer nicht nur nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann, sondern muss.
- AG Bayreuth, 19.08.2014 - 102 C 1359/13
Erhöhte Rohrwärmeabgabe: Wann kann und wann muss der Vermieter korrigieren?
Angesichts des hier doch deutlichen Abweichens vom Grenzwert von 34% ist das Gericht aber der Auffassung, dass sich insoweit die Ermessensentscheidung des Vermieters auf Null reduziert hat und er, um eine sachgerechte Verteilung der Heizkosten zu ermöglichen, unter Anrechnung dieser Grundsätze abrechnen muss, (vgl. insoweit auch LG Leipzig 07.10.-, 2 S 66/13). - AG Flensburg, 05.03.2019 - 62 C 73/17
Wohnraummiete: Verteilung der Heizkosten nach Wohnfläche und Kürzung bei geringem …
Rn. 20 Der Verbrauchsanteil fällt dafür zu gering aus (vgl. LG Dresden, Urteil vom 06.02.2009, Aktenzeichen: 4 S 91/08, juris; LG Leipzig, Beschluss vom 07.10.2013, Aktenzeichen: 02 S 66/13, beck-online).
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Rechtsprechung
| LG Leipzig, 03.12.2013 - 2 S 66/13 |
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 28.01.2013 - 162 C 5761/12
- LG Leipzig, 07.10.2013 - 2 S 66/13
- LG Leipzig, 03.12.2013 - 2 S 66/13
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