Rechtsprechung
| LG Münster, 30.04.2015 - 22 O 14/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
Steuerberaterwerbung
Auszug aus LG Münster, 30.04.2015 - 22 O 14/15
Das BVerfG hat diese Rechtsprechung von Verfassungs wegen nicht beanstandet (BVerfGE 111, 366 = NJW 2004, 3765, 3766), weil hierdurch die Befugnis zur Überwachung von Berufsausübungsregeln nicht materiell erweitert, sondern lediglich ihre Durchsetzung auf das Instrument der Unterlassungsklage erstreckt werde. - BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80
Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …
Auszug aus LG Münster, 30.04.2015 - 22 O 14/15
Für die angesprochenen Verkehrskreise liegt eine Irreführung aber darin, dass er auch Tätigkeiten wie das Einrichten der Lohnkonten und der Abschlussarbeiten nach § 41 b EStG (Abschluss des Lohnsteuerabzugs) und § 42 b EStG (Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber) beinhaltet, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind (vgl. BVerfGE 59, 302-329; Textziffern 54 ff. zitiert nach juris). - BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98
Rechenzentrum
Auszug aus LG Münster, 30.04.2015 - 22 O 14/15
Mit der ganz herrschenden wettbewerbsrechtlichen Meinung ist das Gericht der Ansicht, dass den Kammern auch diese Aufgabe zukommt (BGH GRUR 1998, 835, 836; BGH GRUR 2001, 348; GRUR 2002, 77, 78).
- BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98
Beratungsstelle im Nahbereich
Auszug aus LG Münster, 30.04.2015 - 22 O 14/15
Mit der ganz herrschenden wettbewerbsrechtlichen Meinung ist das Gericht der Ansicht, dass den Kammern auch diese Aufgabe zukommt (BGH GRUR 1998, 835, 836; BGH GRUR 2001, 348; GRUR 2002, 77, 78). - BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96
Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung
Auszug aus LG Münster, 30.04.2015 - 22 O 14/15
Mit der ganz herrschenden wettbewerbsrechtlichen Meinung ist das Gericht der Ansicht, dass den Kammern auch diese Aufgabe zukommt (BGH GRUR 1998, 835, 836; BGH GRUR 2001, 348; GRUR 2002, 77, 78). - OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
Erstellen von USt-Voranmeldungen durch selbständigen Buchhalter als Verstoß gegen …
Auszug aus LG Münster, 30.04.2015 - 22 O 14/15
Sie läge nur vor, wenn für den Beklagten aufgrund bloßer Gesetzeswiederholung nicht klar ist, gegen welche konkreten Vorwürfe er sich verteidigen muss, die Gesetzesauslegung also durch den Unterlassungsantrag noch nicht vorgenommen, sondern vollständig ins Vollstreckungsverfahren verlagert wird (vgl. OLG Hamm, DStR 2006, 1959; Textziffer 27 zitiert nach juris). - OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
Irreführung durch Werbung mit dem Begriff "Buchhalter"
Auszug aus LG Münster, 30.04.2015 - 22 O 14/15
Es ist deshalb unschädlich, dass der mit "ohne" versehene Antragsteil lediglich auf die gesetzlichen Ausnahmebestimmungen verweist (vgl. OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149-152; Textziffer 19, zitiert nach juris).
- LG Bielefeld, 21.07.2015 - 15 O 54/15
Irreführung der Verwendung des Begriffs "Buchführungsbüro" im Internetauftritt
Insbesondere durch die Begriffe "pünktliche Abgabe" sowie "bis hin zu Listen und Auswertungen" wird suggeriert, dass nicht lediglich eine mechanische Weiterleitung, sondern auch eine inhaltlich gestalterische Tätigkeit angepriesen wird, die mehr als Datenlieferung ist und damit weder von § 1 StDÜV noch von § 6 Nr. 4 StBerG gedeckt ist (vgl. schon OLG Hamm, Urteil vom 18.07.2006, 4 U 17/06, juris, RN 39, zur Formulierung "Ausdrucken der USt-Voranmeldung"; siehe ferner das den Parteien bekannte Urteil des LG Münster vom 30.04.2015, 022 O 14/15).Nach allem dringt die Klägerin mit ihrem Begehren in vollem Umfang durch.
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