Steuerberatungsgesetz
| Erster Teil - Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 - 31) |
| Erster Abschnitt - Ausübung der Hilfe in Steuersachen (§§ 1 - 12) |
| Dritter Unterabschnitt - Verbot und Untersagung (§§ 5 - 7) |
(1) Das aus den §§ 2 und 5 folgende Verbot gilt nicht für
(2) 1Wer unentgeltlich geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nicht an Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung leistet, muss sicherstellen, dass die Hilfeleistung durch eine der folgenden Personen oder unter Anleitung einer der folgenden Personen erbracht wird:
2Anleitung umfasst eine an Umfang und Inhalt der zu leistenden Hilfe ausgerichtete Einweisung und Fortbildung der angeleiteten Person sowie, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, eine Mitwirkung der anleitenden Person bei der Hilfeleistung.
Vorschrift neugefaßt durch das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29.06.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2026 | Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht | 29.06.2026 |
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Rechtsprechung zu § 6 StBerG
234 Entscheidungen zu § 6 StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 16.04.2024 - VII R 22/21
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen
Zum selben Verfahren:
- FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Buchhaltungsgesellschaft
- FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20
- FG Baden-Württemberg, 30.10.2019 - 4 K 1715/18
Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Ausschlusses selbständiger ...
- BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14
Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13
Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des ...
- OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13
- BGH, 10.12.2020 - I ZR 26/20
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung einer LLP mit Hauptsitz in London und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 07.01.2020 - 4 U 88/18
Unterlassung einer Werbung für Hilfe in Steuersachen
- OLG Hamm, 07.01.2020 - 4 U 88/18
- BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
"Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG
- BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2288/17
Umsatzsteuer, Voranmeldung, Steuerberater, unbefugte Hilfeleistung in ...
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2288/17
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 6 StBerG
| 17.10.1980 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 5 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 2, §§ 2 bis 4, § 6 Nr. 3 des Steuerberatungsgesetzes) | BGBl. I S. 2036 |
Querverweise
Auf § 6 StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Steuerberaterordnung
- Organisation des Berufs
- § 85a (Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer)