Abgabenordnung

   Erster Teil - Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32j)   
   Zweiter Abschnitt - Steuerliche Begriffsbestimmungen (§§ 3 - 15)   
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Textdarstellung

  

§ 15
Angehörige

(1) Angehörige sind:

1. der Verlobte,
2. der Ehegatte oder Lebenspartner,
3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
4. Geschwister,
5. Kinder der Geschwister,
6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
7. Geschwister der Eltern,
8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

(2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn

1. in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
2. in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
3. im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18.12.2018 (BGBl. I S. 2639), in Kraft getreten am 22.12.2018 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
22.12.2018
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts18.12.2018BGBl. I S. 2639
24.07.2014
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts18.07.2014BGBl. I S. 1042

Rechtsprechung zu § 15 AO

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Querverweise

Auf § 15 AO verweisen folgende Vorschriften:

    Abgabenordnung (AO) 
      Allgemeine Verfahrensvorschriften
        Verfahrensgrundsätze
          Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen
            § 82 (Ausgeschlossene Personen)
          Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
            IV. Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte
              § 101 (Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen)
              § 103 (Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit)
    Markengesetz (MarkenG) 
      Verfahren in Markenangelegenheiten
        Verfahren vor dem Bundespatentgericht
          § 81 (Vertretung, Vollmacht)
    Kreditwesengesetz (KWG) 
      Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
        § 51c (Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung)
    Baugesetzbuch (BauGB) 
      Allgemeines Städtebaurecht
        Erschließung
          Erschließungsbeitrag
            § 135 (Fälligkeit und Zahlung des Beitrags)
    Wassergesetz (WasserG) 
      Wasserbenutzungsabgaben
        Wasserentnahmeentgelt
          § 113 (Anwendung der Abgabenordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes)
        Abwasserabgabe
          § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
    Kommunalabgabengesetz (KAG) 
      Allgemeine Vorschriften
        § 3 (Anwendung von Bundesrecht)
     
      Anschluss- und Erschließungsbeiträge
        Gemeinsame Vorschriften
          § 28 (Stundung bei land- und forstwirtschaftlicher sowie kleingärtnerischer Nutzung)
    Steuerberatungsgesetz (StBerG) 
      Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
        Ausübung der Hilfe in Steuersachen
          Verbot und Untersagung
            § 6 (Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen)
     
      Steuerberaterordnung
        Berufsgerichtsbarkeit
          Verfahrensvorschriften
            Das Berufs- und Vertretungsverbot
              § 139 (Wirkungen des Verbots)

Redaktionelle Querverweise zu § 15 AO:

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