Deutschland

Drittelbeteiligungsgesetz
(Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat)

Artikel 1 des Gesetzes vom 18.05.2004 (BGBl. I S. 974), in Kraft getreten am 28.05.2004 bzw. 01.07.2004

zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3311) m.W.v. 12.08.2021

Teil 1

§ 1 Erfasste Unternehmen

§ 2 Konzern

§ 3 Arbeitnehmer, Betrieb

Teil 2
Aufsichtsrat (§§ 4 - 12)

§ 4 Zusammensetzung

§ 5 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

§ 6 Wahlvorschläge

§ 7 Ersatzmitglieder

§ 7a Nichterreichen des Geschlechteranteils

§ 8 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats

§ 9 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung

§ 10 Wahlschutz und Wahlkosten

§ 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

§ 12 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

Teil 3

§ 13 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 14 Verweisungen

§ 15 Übergangsregelung

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