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   FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18   

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https://dejure.org/2019,39208
FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18 (https://dejure.org/2019,39208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.06.2019 - 2 K 1277/18 (https://dejure.org/2019,39208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 2 K 1277/18 (https://dejure.org/2019,39208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 147 Abs 1 AO, § 147 Abs 6 AO, § 171 Abs 4 S 1 AO, § 171 Abs 4 S 2 AO, § 193 AO
    Mindestvoraussetzungen für den Beginn einer Außenprüfung - Rückwirkender Ausschluss der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 2 AO - Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft als "nahestehende Personen" i.S. der Grundsätze über den Fremdvergleich - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 6 ; AO § 171 Abs. 4 S. 2
    Beginn; Betriebsprüfung; Festsetzungsverjährung; Unterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mindestvoraussetzungen für den Beginn einer Außenprüfung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Festsetzungsverjährung bei Unterbrechung einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Festsetzungsverjährung bei Unterbrechung einer Betriebsprüfung; Anerkennung von Verträgen zwischen nahe stehenden Personen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 24.04.2003 - VII R 3/02

    Ablaufhemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Etwaige Tätigkeiten des Prüfers müssen für den Steuerpflichtigen als Prüfungshandlung erkennbar und geeignet sein, sein Vertrauen in den Ablauf der Festsetzungsfrist zu beseitigen (BFH-Urteil vom 24. April 2003 VII R 3/02 Bundessteuerblatt II 2003, 739).

    Die Prüfungshandlungen müssen nicht bereits zu ersten verwertbaren Ergebnissen geführt haben, da auch ergebnislose Prüfungshandlungen den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen und die Hemmung in diesem Fall durch die Mitteilung gemäß § 202 Abs. 1 Satz 3 AO zu beenden ist (BFH Urteil vom 24. April 2003 VII R 3/02, Bundessteuerblatt II 2003, 739).

    Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass die Handlungen, die der Prüfer am Prüfungsort vornimmt, solche zur Ermittlung des Steuerfalls sind, und zwar auch dann, wenn sie nur auf die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren und Ähnlichem gerichtet sind (so auch Urteile des BFH vom 2. Februar 1994 I R 57/93, Bundessteuerblatt II 1994, 377, vom 24. April 2003 VII R 3/02, Bundessteuerblatt II 2003, 739).

  • BFH, 26.04.2017 - I R 76/15

    Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Der vom Beklagten angeführte Hinweis zu Nr. 1 in AEAO zu § 198 AO zur Datenträgerüberlassung stehe in Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 26. April 2017 (I R 76/15, Bundessteuerblatt II 2017, 1159) und sei daher unbeachtlich.

    In seiner Entscheidung vom 26. April 2017 (I R 76/15, Bundessteuerblatt II 2017, 1159) habe der BFH festgelegt, dass in der Entgegennahme von Buchführungsdaten eine vom Prüfer veranlasste und für den Steuerpflichtigen erkennbar auf die Ermittlung des Streitfalls gerichtete Handlung zu sehen sei.

    So ist eine Außenprüfung spätestens dann nicht mehr unmittelbar nach Beginn unterbrochen, wenn Prüfungshandlungen von Umfang und Zeitaufwand gemessen an dem gesamten Prüfungsstoff erhebliches Gewicht erreicht oder erste verwertbare Ergebnis gezeitigt haben (BFH-Urteil vom 26. April 2017 I R 76/15, Bundessteuerblatt II 2017, 1159).

  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Die Rechtsprechung zu den nahen Angehörigen gelte sinngemäß auch für nahestehende Personen (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2013, IX R 2/13, Bundessteuerblatt II 2014, 527).

    Maßgebend ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192; vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, Bundessteuerblatt II 2002, 699, vom 09. Oktober 2013 IX R 2/13, Bundessteuerblatt II 2014, 527).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Schuldrechtliche Verträge unter nahestehenden Personen sind in der Regel der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, Bundessteuerblatt II 1997, 196).

    Mietverträge unter nahestehenden Personen sind der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, Bundessteuerblatt II 1997, 196).

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Mit Urteil vom 18. Dezember 1996 (I R 139/94, Bundessteuerblatt II 1997, 301) hat der BFH entschieden, dass das "Nahestehen" im Sinne der Grundsätze über den Fremdvergleich familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein kann.
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Maßgebend ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192; vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, Bundessteuerblatt II 2002, 699, vom 09. Oktober 2013 IX R 2/13, Bundessteuerblatt II 2014, 527).
  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03

    VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Dazu zählen somit z.B. enge persönliche, eheähnliche Lebensgemeinschaften (bestätigt durch BFH-Urteil vom 22. Februar 2005 VIII R 24/03, BFH/NV 2005, 1266).
  • BFH, 21.10.1976 - IV R 222/72

    Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Es handelt sich dabei um Rechtsprechung (unter anderem BFH-Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, Bundessteuerblatt II 1977, 148), die die Frage der Ausbuchung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, gleichwohl weiterhin als Betriebsvermögen bilanzierten Wirtschaftsgutes betrifft.
  • BFH, 02.02.1994 - I R 57/93

    Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass die Handlungen, die der Prüfer am Prüfungsort vornimmt, solche zur Ermittlung des Steuerfalls sind, und zwar auch dann, wenn sie nur auf die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren und Ähnlichem gerichtet sind (so auch Urteile des BFH vom 2. Februar 1994 I R 57/93, Bundessteuerblatt II 1994, 377, vom 24. April 2003 VII R 3/02, Bundessteuerblatt II 2003, 739).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18
    Somit ist im Streitfall im Rahmen der Prüfung, ob ein Miet- oder Pachtverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, darauf abzustellen, ob aufgrund des Bestehens eines Näheverhältnisses der Vertragsparteien des Pachtvertrages vom 28. Januar 2002 ein Gleichklang wirtschaftlicher Interessen angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH-Urteil vom 19. November 2014 VIII R 23/11, juris; Blümich/ Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG -

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

  • BFH, 25.05.2012 - IX B 20/12

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum

  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 29/82

    Wer behauptet, daß die Passivierung von Provisionen und Zinsen betrieblich

  • BFH, 03.03.2009 - IV S 12/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 13/14

    Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der

  • BFH, 04.03.2020 - VIII B 140/19

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Außenprüfung

    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinfeld-Pfalz vom 12.06.2019 - 2 K 1277/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 01.08.2023 - 12 K 1177/23

    Gewinnfeststellungsbescheid, Feststellungsverjährung, Bilanzzusammenhang,

    Dies zeige sich auch deutlich in dem vom BFH bestätigten Urteil des FG Rheinland-Pfalz (FG, Urteil vom 12. Juni 2019 2 K 1277/18, EFG 2019, 1884; BFH-Beschluss vom 4. März 2020 VIII B 140/19, BFH/NV 2020, 753).
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