Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117l) |
| 3. Unterabschnitt - Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel (§§ 85 - 107) |
| IV. Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte (§§ 101 - 106) |
(1) 1Die Angehörigen (§ 15) eines Beteiligten können die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte über ihre eigenen steuerlichen Verhältnisse auskunftspflichtig sind oder die Auskunftspflicht für einen Beteiligten zu erfüllen haben. 2Die Angehörigen sind über das Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. 3Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.
(2) 1Die in Absatz 1 genannten Personen haben ferner das Recht, die Beeidigung ihrer Auskunft zu verweigern. 2Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
und Eides-
verweigerungsrecht der Angehörigen § 102Auskunfts-
verweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse § 103Auskunfts-
verweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit § 104Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden § 105Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen § 106Beschränkung der Auskunfts- und Vorlagepflicht bei Beeinträchtigung des staatlichen Wohls
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Rechtsprechung zu § 101 AO
73 Entscheidungen zu § 101 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 30.09.2026 - VI B 45/26
Ordnungsgeld gegen unentschuldigt nicht erschienenen Zeugen
- BFH, 18.09.2019 - III R 59/18
Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess
- BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich ...
- BFH, 27.11.2018 - V B 72/18
Verfahrensfehler; Aufhebung und Zurückverweisung; Unmittelbarkeit der ...
- FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14
Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.05.2013 - II R 15/12
Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer ...
- BFH, 16.05.2013 - II R 15/12
- FG Sachsen, 09.11.2020 - 1 K 1869/18
Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetze betreffend die Kinderfreibeträge und die ...
- FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
Kindergeldberechtigung bei zeitweiliger Aufnahme des Kindes in einem anderen ...
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2016 - 2 K 203/16
Haftungsinanspruchnahme des gesetzlichen Vertreters für bestandskräftig ...
- BFH, 31.10.1990 - II R 180/87
Das FA darf bei der Artfortschreibung des Einheitswerts eines Grundstücks ...
Querverweise
Auf § 101 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- X. Kindergeld
- § 68 (Besondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 84
- Wassergesetz (WasserG)
- Wasserbenutzungsabgaben
- Abwasserabgabe
- § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)