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Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 31.05.2005

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 3-5 O 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,43522
LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 3-5 O 52/05 (https://dejure.org/2006,43522)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.07.2006 - 3-5 O 52/05 (https://dejure.org/2006,43522)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 3-5 O 52/05 (https://dejure.org/2006,43522)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG v. 27.4.1999 - 1 BvR 1613/94, AG 1999, 566 m. Anm. Vetter = ZIP 1999, 1436 [1441]; v. 8.9.1999 - 1 BvR 301/89, AG 2000, 40 = ZIP 1999, 1804) und des BGH (BGH v. 12.3.2001 - II ZB 15/00, AG 2001, 417 = ZIP 2001, 734 [736]) ist bei der Bemessung der Entschädigung auf den Verkehrswert der Aktie abzustellen, der bei börsennotierten Aktien regelmäßig mit dem Börsenkurs identisch ist.

    Trotz der in der Literatur geäußerten Kritik (…vgl. Koppensteiner KölnKomm AktG 3. Aufl. § 305 Rz. 104 f m. w. Nachw. zum Streitstand)-folgt die Kammer der neueren überwiegenden Rechtsprechung (im Anschluss an BGHZ 147, 108, 118= AG 2001, 417, 419; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, OLG Hamburg AG 2003, 583; OLG Frankfurt am Main AG 2003, 581; OLG Stuttgart AG 2004, 43 = BeckRS 2003 09692; so auch bereits Kammerbeschlüsse vom 17.1.2006 -- 3-05 0 74/03 und 2.5.2006 -- 3-05 0 160/04-) wonach der Stichtagskurs bestimmt wird nach dem Wert des Börsenkurses des Tages, an dem die Hauptversammlung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an den Hauptaktionär gegen Barabfindung zustimmt.

    Der BGH -- dem sich die Kammer anschließt - hält einen Zeitraum von 3 Monaten für erforderlich, aber auch ausreichend (BGHZ 147, 108 und a.a.O.).

    Allerdings ist der Minderheitsaktionär nicht nur nach dem sich im Börsenkurs widerspiegelnden Verkehrswert, sondern nach dem nach § 287 Abs. 1 ZPO zu schätzenden Unternehmenswert zu entschädigen, wenn dieser Schätzwert höher ist als der Börsenwert (BGH, NZG 2001, 603 = ZIP 2001, 734 [736]).

    Die Kammer folgt der einschlägigen Rechtsprechung (BGH WM 2001, 856, 859; BayObLG ZIP 2000, 885 f.; LG Frankfurt am Main AG 2005, 930; Kammerbeschluss vorn 2.5.2006 -- 3-5 0 153/04-), dass die Funktion eines Spruchverfahrens ist, die bereits erfolgte Unternehmensbewertung aufgrund schlüssiger Einwendungen auf ihre Richtigkeit hin unter Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO zu überprüfen.

    Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO zu bestimmen (BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG NZG 2006, 156)).

    Soweit es um die Anwendung von der Rechtsprechung entwickelter Grundsätze geht, ist jeweils grundsätzlich die neueste Rechtsprechung anzuwenden, auch wenn sie zum Zeitpunkt des zu beurteilenden Sachverhalts noch nicht gegolten hat (vgl. BGH WM 2001, 856 ff; Kammerbeschluss vom 3.5.2006 -- 3-05 0 153/04-)).

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO zu bestimmen (BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG NZG 2006, 156)).

    Vielmehr stellt jedes Ergebnis letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts dar, was zur Folge hat, dass die Verfahrensbeteiligten es hinnehmen müssen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als Grundlage der angemessenen Abfindung existiert (BayObLG NZG 2006, 156).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob dieses Modell (zur Kritik vgl.BayObLG NZG 2006, 156, 157; Erdmann in Bewertungspraktiker 2/2006 S. 8; Gleißner in Newsletter 1/06 Private Equity S. 4 zur 6. Handelsblatt Jahrestagung 2006; Großfeld DB 2004, 2799, 2809 m. w. Nachw.; Böcking/Nowack DB 1998, 685) überhaupt grundsätzlich zu objektivierten Zuschlägen führen kann.

    Gegen die Verwendung der CAPM-Modelle insbesondere beim zwangsweisen Ausschluss der Minderheitsaktionäre spricht zunächst neben den grundsätzlichen Bedenken der Anwendung dieses Modelle bei der Unternehmensbewertung (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 157; Erdmann in Bewertungspraktiker 2/2006 5.8; Gleißner in Newsletter 1/06 Private Equity S. 4 zur 6. Handelsblatt Jahrestagung 2006; Großfeld DB 2004, 2799, 2809 m. w. Nachw.; Böcking/Nowack DB 1998, 68; Fama, E.;… French, K. (1992): The Cross-Section of Expected Stock Returns, in: Journal of Finance, 47, S. 427-465.; Fama, E., French, K., (1993): Common risk factors in the returns an stocks and Bonds.

    Der Kammer ist bewusst, dass eine Festlegung hier daher in gewisser Weise pauschal erfolgen muss (vgl. BayObLG NZG 2006, 156; LG Dortmund NZG 2004, 723, 726; Kammerbschuss vom 2.5.2006 -- 3-05 0 153/04) und im Regelfall Risikozuschläge über 2 % der besonderen Begründung bedürfen.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BGH AG 2003, 627/628; BayObLG NJW-RR 1996, 1125/1126).

    Im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG v. 27.4.1999 - 1 BvR 1613/94, AG 1999, 566 m. Anm. Vetter = ZIP 1999, 1436 [1441]; v. 8.9.1999 - 1 BvR 301/89, AG 2000, 40 = ZIP 1999, 1804) und des BGH (BGH v. 12.3.2001 - II ZB 15/00, AG 2001, 417 = ZIP 2001, 734 [736]) ist bei der Bemessung der Entschädigung auf den Verkehrswert der Aktie abzustellen, der bei börsennotierten Aktien regelmäßig mit dem Börsenkurs identisch ist.

    Eine Unterschreitung des Börsenkurses ist nur gerechtfertigt, wenn der Börsenkurs ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt (BVerfG v. 27.4.1999 - 1 BvR 1613/94, AG 1999, 566 m. Anm. Vetter = ZIP 1999, 1436; v. 8.9.1999 - 1 BvR 301/89, AG 2000, 40 = ZIP 1999, 1804).

    Denn die Unternehmensbewertung erfolgte im entscheidenden Punkt aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht (ZIP 1999, 1436, 1441) gebilligten und in der Praxis weitgehend durchgesetzten Ertragswertmethode.

  • LG Frankfurt/Main, 02.05.2006 - 5 O 153/04
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Die Kammer folgt der einschlägigen Rechtsprechung (BGH WM 2001, 856, 859; BayObLG ZIP 2000, 885 f.; LG Frankfurt am Main AG 2005, 930; Kammerbeschluss vorn 2.5.2006 -- 3-5 0 153/04-), dass die Funktion eines Spruchverfahrens ist, die bereits erfolgte Unternehmensbewertung aufgrund schlüssiger Einwendungen auf ihre Richtigkeit hin unter Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO zu überprüfen.

    Soweit es um die Anwendung von der Rechtsprechung entwickelter Grundsätze geht, ist jeweils grundsätzlich die neueste Rechtsprechung anzuwenden, auch wenn sie zum Zeitpunkt des zu beurteilenden Sachverhalts noch nicht gegolten hat (vgl. BGH WM 2001, 856 ff; Kammerbeschluss vom 3.5.2006 -- 3-05 0 153/04-)).

    Der Kammer ist bewusst, dass eine Festlegung hier daher in gewisser Weise pauschal erfolgen muss (vgl. BayObLG NZG 2006, 156; LG Dortmund NZG 2004, 723, 726; Kammerbschuss vom 2.5.2006 -- 3-05 0 153/04) und im Regelfall Risikozuschläge über 2 % der besonderen Begründung bedürfen.

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Trotz der in der Literatur geäußerten Kritik (…vgl. Koppensteiner KölnKomm AktG 3. Aufl. § 305 Rz. 104 f m. w. Nachw. zum Streitstand)-folgt die Kammer der neueren überwiegenden Rechtsprechung (im Anschluss an BGHZ 147, 108, 118= AG 2001, 417, 419; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, OLG Hamburg AG 2003, 583; OLG Frankfurt am Main AG 2003, 581; OLG Stuttgart AG 2004, 43 = BeckRS 2003 09692; so auch bereits Kammerbeschlüsse vom 17.1.2006 -- 3-05 0 74/03 und 2.5.2006 -- 3-05 0 160/04-) wonach der Stichtagskurs bestimmt wird nach dem Wert des Börsenkurses des Tages, an dem die Hauptversammlung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an den Hauptaktionär gegen Barabfindung zustimmt.

    Deshalb ist es auch an sich unzulässig, anstelle von Prognosen eine wegen der Dauer des Spruchverfahrens im Einzelfall durchaus mögliche ex post Betrachtung der realen Geschehnisse zu setzen (OLG Düsseldorf AG 2003, 329 ff.).

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Trotz der in der Literatur geäußerten Kritik (…vgl. Koppensteiner KölnKomm AktG 3. Aufl. § 305 Rz. 104 f m. w. Nachw. zum Streitstand)-folgt die Kammer der neueren überwiegenden Rechtsprechung (im Anschluss an BGHZ 147, 108, 118= AG 2001, 417, 419; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, OLG Hamburg AG 2003, 583; OLG Frankfurt am Main AG 2003, 581; OLG Stuttgart AG 2004, 43 = BeckRS 2003 09692; so auch bereits Kammerbeschlüsse vom 17.1.2006 -- 3-05 0 74/03 und 2.5.2006 -- 3-05 0 160/04-) wonach der Stichtagskurs bestimmt wird nach dem Wert des Börsenkurses des Tages, an dem die Hauptversammlung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an den Hauptaktionär gegen Barabfindung zustimmt.

    Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO zu bestimmen (BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG NZG 2006, 156)).

  • BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89

    Verfassungsrechtliche Kontrolle des aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens - …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG v. 27.4.1999 - 1 BvR 1613/94, AG 1999, 566 m. Anm. Vetter = ZIP 1999, 1436 [1441]; v. 8.9.1999 - 1 BvR 301/89, AG 2000, 40 = ZIP 1999, 1804) und des BGH (BGH v. 12.3.2001 - II ZB 15/00, AG 2001, 417 = ZIP 2001, 734 [736]) ist bei der Bemessung der Entschädigung auf den Verkehrswert der Aktie abzustellen, der bei börsennotierten Aktien regelmäßig mit dem Börsenkurs identisch ist.

    Eine Unterschreitung des Börsenkurses ist nur gerechtfertigt, wenn der Börsenkurs ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt (BVerfG v. 27.4.1999 - 1 BvR 1613/94, AG 1999, 566 m. Anm. Vetter = ZIP 1999, 1436; v. 8.9.1999 - 1 BvR 301/89, AG 2000, 40 = ZIP 1999, 1804).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03

    Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Der Auffassung des OLG Düsseldorf ( Beschluss vom 8.11.2004 19 W 9/03 AG 2005, 581 = NZG 2005, 1012) wonach ein ungewichteter Durchschnittskurs zugrunde zu legen ist, kann hier nicht gefolgt werden.

    Auch eine dadurch verursachte, im Referenzzeitraum entstandene Kurserhöhung kann den Minderheitsaktionären bei der Bemessung der Abfindung zu Gute kommen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2005, 538) .

  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04

    Anforderungen an das Barabfindungsangebot für Minderheitsaktionäre bei einem …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Auf Anfechtungsklage erklärte die Kammer mit Urteil vom 12.10.2004 -- 3-05 0 71/04 -- (DB 2004, 2742) die Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre für nichtig.

    Zwar wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre zeitlich nach dem Beschluss über die Ausschüttung der Dividende gefasst (vgl. Kammerurteil vorn 12.10.2004 -- 3-05 0 71/04 -- DB 2004, 2742), doch ist nach der oben genannten obergerichtlichen Rechtsprechung zur Ermittlung der Abfindung wesentlich der Börsenkurs im maßgeblichen Zeitraum.

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
    Dass es bei einer parallelen Prüfung zu Besprechungen zwischen dem Prüfer und dem Bewertungsgutachter kommen kann, steht der Unabhängigkeit des Prüfers und damit der Verwendbarkeit seines Berichts (…OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NZG 2004, 328, 333; OLG Harm, OLGR 2005, 418, 419) nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des …

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00

    Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 19 W 5/93

    Relevanz der Börsenwerte bei der Unternehmensbewertung - "DAT/Altana"

  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 1/97

    Voraussetzungen der Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers - Nichtigkeit von …

  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 153/00

    Berechnung des Ausgleichs und der Abfindung außenstehender Aktionäre; Verzinsung …

  • BayObLG, 20.03.2000 - 3Z BR 124/99

    Schätzung des Unternehmenswerts

  • LG Frankfurt/Main, 22.06.2005 - 8 O 171/02
  • LG Dortmund, 01.04.2004 - 18 AktE 2/03
  • LG Dortmund, 10.06.1997 - 20 AktE 1/94

    Barabfindung: Unternehmensbewertung

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • KG, 22.03.2005 - 14 U 248/03

    Haftung des Vorstandes eines Kreditinstituts: Sorgfalt eines ordentlichen und …

  • BayObLG, 11.12.1995 - 3Z BR 36/91

    Brauerei: Unternehmensbewertung

  • LG Frankfurt/Main, 17.01.2006 - 5 O 74/03

    Bestimmung der Barabfindung nach Squeeze out bei bestehendem Beherrschungs- und …

  • OLG Hamburg, 07.08.2002 - 11 W 14/94
  • LG Frankfurt/Main, 02.05.2006 - 5 O 160/04
  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 5 O 38/18

    Stada Arzneimittel AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …

    Geht man von dem nach Ansicht der Kammer in ständiger Rechtsprechung (seit Beschluss vom 2.5.2006 - 3-05 O 52/05 - zuletzt Beschluss vom 11.3.2019 - 3-05 O 122/17 - ) zutreffend ermittelten Basiszinssatz von 1, 25 % vor Steuern mittels der Zinsstrukturkurve aufgrund der von der Bundesbank festgestellten Werte aus und legt eine Marktrisikoprämie vor Steuern in der Mitte der Bandbreite der Empfehlung des FAUB entsprechend der ständigen Rechtsprechung des OLG Frankfurt (zur Verwendung dieser Empfehlung zuletzt OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.1.2019 - 21 W 73/16 -) zwischen 5, 5 - 7, 0 %, d.h. 6,25 % zugrunde und setzt den niedrigsten vom gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre ermittelten Beta-Faktor (Schriftsatz vom 4.10.2018, Tz. 523, Bd XLVI Bl. 124 d. A.) von 0, 36 an, ergebe sich ein Zuschlag zum Basissatz von 1, 125 d.h. ein Verrentungszinssatz von 2, 4 % d.h. ein niedriger Zinssatz als der verwendete von 4, 75 %.
  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2019 - 5 O 25/28
    Geht man von dem nach Ansicht der Kammer in ständiger Rechtsprechung (seit Beschluss vom 2.5.2006 - 3-05 O 52/05 - zuletzt Beschluss vom 11.3.2019 - 3-05 O 122/17 - ) zutreffend ermittelten Basiszinssatz von 1, 25 % vor Steuern mittels der Zinsstrukturkurve aufgrund der von der Bundesbank festgestellten Werte aus und legt eine Marktrisikoprämie vor Steuern zugunsten der Aktionäre der W …… von 6 % zugrunde und setzt den höchsten ermittelten Beta-Faktor (hier) zugunsten der Aktionäre der W ….
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Rechtsprechung
   LG Köln, 31.05.2005 - 5 O 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,62889
LG Köln, 31.05.2005 - 5 O 52/05 (https://dejure.org/2005,62889)
LG Köln, Entscheidung vom 31.05.2005 - 5 O 52/05 (https://dejure.org/2005,62889)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 5 O 52/05 (https://dejure.org/2005,62889)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 09.12.2005 - 1 U 48/05

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks; Wirksamkeit eines …

    Die Berufung der Beklagten und Drittwiderkläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.05.2005 - 5 O 52/05 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 21 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 31.05.2005 - 5 O 52/05 - die Klage abzuweisen und im Wege der Widerklage die Klägerin zu verurteilen, die im Botanischer Garten in Köln auf dem Grundstück Gemarkung N., Flur xx, Flurstück xxxx gelegene "F. Gaststätte" an die Beklagte und die Drittwiderkläger herauszugeben.

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