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Weitere Entscheidungen unten: KAGH, 14.12.2018 | RG, 04.05.1918

Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Main, 24.04.2007 - S 8/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,95091
SG Frankfurt/Main, 24.04.2007 - S 8/18 (https://dejure.org/2007,95091)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.04.2007 - S 8/18 (https://dejure.org/2007,95091)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. April 2007 - S 8/18 (https://dejure.org/2007,95091)
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Rechtsprechung
   KAGH, 14.12.2018 - M 8/2018   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,59380
KAGH, 14.12.2018 - M 8/2018 (https://dejure.org/2018,59380)
KAGH, Entscheidung vom 14.12.2018 - M 8/2018 (https://dejure.org/2018,59380)
KAGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - M 8/2018 (https://dejure.org/2018,59380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

    Auszug aus KAGH, 14.12.2018 - M 8/18
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, nach der einschlägigen Rechtsprechung des BAG (11.12.2013 - 4 AZR 493/12) sei für die Eingruppierung entscheidend auf die tatsächliche Belegung der Kindertagesstätte zum 1.1.2017 abzustellen.

    Die Tarifregelung schließt damit nicht nur eine Doppelzählung der Plätze aus, die vormittags und nachmittags an andere Kinder vergeben werden, sondern auch eine fiktive, nicht auf die tatsächlich vergebenen Plätze abstellende Berechnung (vgl. BAG 11.12.2013 - 4 AZR 493/12).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus KAGH, 14.12.2018 - M 8/18
    Das Mitbeurteilungsrecht dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (vgl. BAG 22.4.2009 - 4 ABR 14/08, Rz 50 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

    Auszug aus KAGH, 14.12.2018 - M 8/18
    Gleiches gilt für die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2017 (4 AZR 576/16).
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Rechtsprechung
   RG, 04.05.1918 - Rep. V. 8/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,240
RG, 04.05.1918 - Rep. V. 8/18 (https://dejure.org/1918,240)
RG, Entscheidung vom 04.05.1918 - Rep. V. 8/18 (https://dejure.org/1918,240)
RG, Entscheidung vom 04. Mai 1918 - Rep. V. 8/18 (https://dejure.org/1918,240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen eines Wechselbereicherungsanspruchs; Charakter von Dikontgeschäften; Verjährung eines Anspruchs aus einem Wechsel; Wechselgeschäft zwischen einem Deutschen und einem Österreicher

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.03.1954 - IV ZR 141/53

    Rechtsmittel

    Unter der Diskontierung von Wechseln versteht man den Erwerb von nicht fälligen Wechseln gegen ein Entgelt, das regelmässig in Geld besteht und durch die Wechselsumme bestimmt wird, die um den Zwischenzins und eine Provision gekürzt wird (RGZ 93, 23 [26]).

    Ob eine solche Bereicherung vorliegt, lässt sich nur unter Heranziehung der der Wechselverpflichtung zugrunde liegenden materiellen Rechtsverhältnisse beurteilen (RGZ 93, 23 [24]).

  • BGH, 13.04.1972 - II ZR 107/70

    Wechseldiskontierung - Rückgaberecht der Bank

    Der Bundesgerichtshof hat beiläufig die Wechseldiskontierung in Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre und im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 93, 23, 26) als einen Kauf des Wechsels oder kaufähnliches Geschäft betrachtet (BGHZ 19, 282, 292 [BGH 16.12.1955 - I ZR 134/54]; BGH WM 1963, 507).
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