Rechtsprechung
LG Augsburg, 06.10.2023 - 081 O 1161/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,28513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Vzbv klagt erfolgreich gegen clever fit
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Durchschreiten des Drehkreuzes im Fitnessstudio keine Zustimmung zur Preiserhöhung - Aggressive geschäftliche Handlung nach § 4a UWG wettbewerbswidrig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fitnessstudio wollte Mitgliedern Preiserhöhung abnötigen - Das Passieren des Drehkreuzes im Studio wurde als Zustimmung zum höheren Beitrag gewertet
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Vzbv klagt erfolgreich gegen clever fit
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 06.09.2023 - 81 O 1161/23
- LG Augsburg, 06.10.2023 - 081 O 1161/23
Rechtsprechung
LG Augsburg, 06.09.2023 - 081 O 1161/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,42183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Franchise-Vertrag, Franchisenehmer, Unterlassungsanspruch, Lizenznehmer, Wiederholungsgefahr, Wettbewerbsverstoß, Unwirksame Preiserhöhungen, Umsatzbeteiligung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Haftung für Wettbewerbsverstöße, Preisgestaltung, Haftung des Betriebsinhabers, ...
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 06.09.2023 - 081 O 1161/23
- LG Augsburg, 06.10.2023 - 81 O 1161/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
Auszug aus LG Augsburg, 06.09.2023 - 81 O 1161/23
Nach dem Zweck der Vorschrift soll nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.04.1995 - I ZR 133/93 verhindert werden, dass der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken kann. - BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
Rechtsmittel
Auszug aus LG Augsburg, 06.09.2023 - 81 O 1161/23
Der Kläger hat als Außenstehender keine Möglichkeit hierzu vorzutragen und Beweis anzubieten, wohingegen dies der Beklagten ohne weiteres möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil v. 13.07.1962 - I ZR 43/61).