Weitere Entscheidung unten: LG Augsburg, 06.09.2023

Rechtsprechung
   LG Augsburg, 06.10.2023 - 081 O 1161/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28513
LG Augsburg, 06.10.2023 - 081 O 1161/23 (https://dejure.org/2023,28513)
LG Augsburg, Entscheidung vom 06.10.2023 - 081 O 1161/23 (https://dejure.org/2023,28513)
LG Augsburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2023 - 081 O 1161/23 (https://dejure.org/2023,28513)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Durchschreiten des Drehkreuzes im Fitnessstudio keine Zustimmung zur Preiserhöhung - Aggressive geschäftliche Handlung nach § 4a UWG wettbewerbswidrig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessstudio wollte Mitgliedern Preiserhöhung abnötigen - Das Passieren des Drehkreuzes im Studio wurde als Zustimmung zum höheren Beitrag gewertet

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vzbv klagt erfolgreich gegen clever fit

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 06.09.2023 - 081 O 1161/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42183
LG Augsburg, 06.09.2023 - 081 O 1161/23 (https://dejure.org/2023,42183)
LG Augsburg, Entscheidung vom 06.09.2023 - 081 O 1161/23 (https://dejure.org/2023,42183)
LG Augsburg, Entscheidung vom 06. September 2023 - 081 O 1161/23 (https://dejure.org/2023,42183)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Franchise-Vertrag, Franchisenehmer, Unterlassungsanspruch, Lizenznehmer, Wiederholungsgefahr, Wettbewerbsverstoß, Unwirksame Preiserhöhungen, Umsatzbeteiligung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Haftung für Wettbewerbsverstöße, Preisgestaltung, Haftung des Betriebsinhabers, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus LG Augsburg, 06.09.2023 - 81 O 1161/23
    Nach dem Zweck der Vorschrift soll nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.04.1995 - I ZR 133/93 verhindert werden, dass der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken kann.
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Augsburg, 06.09.2023 - 81 O 1161/23
    Der Kläger hat als Außenstehender keine Möglichkeit hierzu vorzutragen und Beweis anzubieten, wohingegen dies der Beklagten ohne weiteres möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil v. 13.07.1962 - I ZR 43/61).
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