Weitere Entscheidungen unten: VG Lüneburg, 20.04.2012 | VG Osnabrück, 29.04.2014

Rechtsprechung
   VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1061
VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2014,1061)
VG Göttingen, Entscheidung vom 09.01.2014 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2014,1061)
VG Göttingen, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2014,1061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Polizebeamten in den Ruhestand wegen

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Maßstab für die Frage der Dienstfähigkeit ist bei behinderten ebenso wie bei nichtbehinderten Beamten, ob sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2013 - 5 LB 99/13 - Rn. 38, zitiert nach juris).

    Die Prüfung einer anderweitigen Verwendung ist deshalb nur dann erforderlich, wenn der Beamte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand tatsächlich anderweitig verwendbar ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2013, a.a.O., Rn. 40 unter Hinweis auf Beschluss vom 16.01.2013 - 5 LA 228/12 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Es kann dahingestellt bleiben, ob unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 28.06.2001 - 2 C 48/00 -, juris) die Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Schadensersatzklage voraussetzt, dass der Beamte vor Erhebung einer solchen Klage einen Antrag auf Schadensersatz bei seinem Dienstherrn gestellt hat (so noch BVerwG, Urteil vom 10.04.1997 - 2 C 38/95 -, juris), woran es hier fehlt.
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Es kann dahingestellt bleiben, ob unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 28.06.2001 - 2 C 48/00 -, juris) die Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Schadensersatzklage voraussetzt, dass der Beamte vor Erhebung einer solchen Klage einen Antrag auf Schadensersatz bei seinem Dienstherrn gestellt hat (so noch BVerwG, Urteil vom 10.04.1997 - 2 C 38/95 -, juris), woran es hier fehlt.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12

    Möglichkeiten zur anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten vor der

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Die Prüfung einer anderweitigen Verwendung ist deshalb nur dann erforderlich, wenn der Beamte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand tatsächlich anderweitig verwendbar ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2013, a.a.O., Rn. 40 unter Hinweis auf Beschluss vom 16.01.2013 - 5 LA 228/12 -, juris Rn. 10).
  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.891

    Schadenersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - hier Mobbingvorwürfe

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Es muss jedoch zwischen den einzelnen Handlungen im juristischen Sinne ein Fortsetzungszusammenhang bestehen (VG Regensburg, Urteil vom 20.03.2013 - RO 1 K 12.891 -, juris m. w Rechtsprechungshinweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13

    Amtsangemessene Verwendung unter Aufhebung einer Umsetzungsverfügung und unter

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Ist im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG nach der Prognose des Dienstherrn eine dauernde Dienstunfähigkeit in Bezug auf das abstrakt-funktionelle Amt zu bejahen bzw. gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG bei längeren Erkrankungen nicht von der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit innerhalb der durch Landesrecht bestimmten Frist auszugehen und kommt im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG eine anderweitige Verwendung des Beamten nicht in Betracht, ist für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kein Raum mehr (so auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.06.2013 - 1 M 56/13 -, Rn. 12 zitiert nach juris).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    In zeitlicher Hinsicht beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, sodass danach eingetretene Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267, m. w. N. zum inhaltsgleichen § 42 Abs. 1 Satz 1 BBG in der bis zum 11.02.2009 geltenden Fassung).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Nicht entscheidend ist, dass der Beamte die Aufgaben bewältigen kann, die ihm das konkret-funktionelle Amt, d. h. der Dienstposten, stellt (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 27/03 -, BVerwGE 122, 53, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.09.2007 - 5 ME 236/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund

    Auszug aus VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
    Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.09.2007 - 5 ME 236/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2009 - 6 A 2615/05

    Dienstunfähigkeit eines Beamten bei nur eingeschränkter Möglichkeit zur Erfüllung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 20.04.2012 - 1 A 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,86405
VG Lüneburg, 20.04.2012 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2012,86405)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.04.2012 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2012,86405)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. April 2012 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2012,86405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,86405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 29.04.2014 - 1 A 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8635
VG Osnabrück, 29.04.2014 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2014,8635)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 29.04.2014 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2014,8635)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 29. April 2014 - 1 A 28/12 (https://dejure.org/2014,8635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gebührensatz der Stadt Lingen für Schmutzwasser (erneut) unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gebührenerhebung für Schmutzwasser

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebührensatz der Stadt Lingen für Schmutzwasser (erneut) unwirksam

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Osnabrück, 09.08.2011 - 1 A 73/11

    Vertragliches Entgelt für einen Großeinleiter neben Abwassergebühren für die

    Auszug aus VG Osnabrück, 29.04.2014 - 1 A 28/12
    Das Verwaltungsgericht hatte den Klägern bereits mit Urteil vom 09.08.2011 (1 A 73/11) Recht gegeben und die damalige Gebührenerhebung der Stadt Lingen, basierend auf der Vorgängersatzung, für rechtswidrig erachtet (vgl. Presseinformation Nr. 22/2011).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht