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   BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83   

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BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83 (https://dejure.org/1986,3113)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 1 A 45.83 (https://dejure.org/1986,3113)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 1 A 45.83 (https://dejure.org/1986,3113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsaufsicht - Versicherungsgeschäft - Satzungsgemäße Leistungspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 474
  • VersR 1987, 215
  • VersR 1987, 273
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83
    Mitgliedschaftsrechte können aus sachlichem Grund eingeschränkt werden, insbesondere dann, wenn das Interesse des Vereins an der Änderung das Interesse des Mitglieds an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes überwiegt (MünchKomm - Reuter § 38 RdNr. 20 BGHZ 55, 381 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70]).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I A 3.66

    Versicherung gegen Abnutzungsschäden und Verschleißschäden von Fernsehgeräten -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83
    Eine Vereinigung ist eine Versicherungsunternehmung, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrundeliegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 [BVerwG 22.03.1956 - I C 147/54]; 32, 196 [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67]; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78

    Versicherungsgeschäfte - Ratenkäufe - Restkaufpreisrisiko - Restkaufpreisschuld -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83
    Eine Vereinigung ist eine Versicherungsunternehmung, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrundeliegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 [BVerwG 22.03.1956 - I C 147/54]; 32, 196 [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67]; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BVerwG, 22.03.1956 - I C 147.54

    Unterstützungseinrichtung zur Versorgung der Hinterbliebenen verstorbener Ärzte -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83
    Eine Vereinigung ist eine Versicherungsunternehmung, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrundeliegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 [BVerwG 22.03.1956 - I C 147/54]; 32, 196 [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67]; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BVerwG, 16.06.1969 - VI C 133.67

    Ruhestandsbezüge eines Richters - Abschluss eines Bausparvertrages - Beendigung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83
    Eine Vereinigung ist eine Versicherungsunternehmung, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrundeliegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 [BVerwG 22.03.1956 - I C 147/54]; 32, 196 [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67]; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BGH, 15.07.2020 - IV ZR 4/19

    Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde

    Soweit die Versicherung daneben möglicherweise auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Versicherungsnehmers, im Streitfall z.B. wegen denkbarer Ersparnis von Unterhaltsleistungen, gelegen haben kann, schließt das zusätzliche Vorhandensein eines solchen Interesses das Bestehen einer Fremdversicherung nicht aus (BVerwG VersR 1987, 273 unter 3.d) [juris Rn. 65]; Klimke in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 43 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16

    Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen

    Beispielsweise betreibt ein Rettungshilfeverein, der Mitgliedern und sonstigen Personen für den Fall des Eintritts bestimmter Ereignisse Hilfe leistet (Krankenflüge), wenn er die Fremdkosten auch seinen Mitgliedern in Rechnung stellt oder insoweit eine Fremdversicherung abschließt, keine Versicherungsgeschäfte und untersteht dann nicht der Versicherungsaufsicht (BVerwG, VersR 1987, 273, 274 f.; Prölls/Martin, a.a.O., § 10 Rn. 23).
  • VGH Hessen, 16.12.2009 - 6 A 1065/08

    Versicherungsschutz als Zusatzleistung

    Im Urteil vom 24. Februar 1987 - 1 A 49/83 - (VersR 1987, 453) hat derselbe Senat des Bundesverwaltungsgerichts - ebenso wie bereits zuvor im Urteil vom 11. November 1986 - 1 A 45/83 - (VersR 1987, 273) - die vorbezeichnete Rechtsfrage zwar ausdrücklich offen gelassen; überholt ist diese Rechtsprechung damit aber nicht.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92

    Schlüssel-Funddienst - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

    An sich erfüllt die Kostendeckungszusage nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen wesentliche Begriffsmerkmale des Versicherungsvertrages: Sie ist Bestandteil eines privaten Vertrages, bei dem das jeden - als "Mitglied" aufgenommenen - Mieter von Wohnungen gleichermaßen treffende Risiko, aus dem Verlust der Schlüssel erhebliche Kostennachteile zu erleiden, dadurch abgedeckt wird, daß der Partner, hier die Beklagte, sich gegen Entgelt zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, wobei er dies wirtschaftlich dadurch ermöglicht, daß er derartige Verträge in großer Zahl abschließt und das Risiko so auf eine größere Gefahrengemeinschaft verteilt (vgl. BVerwG VersR 1969, 819; 1987, 273, 274 [BVerwG 11.11.1986 - 1 A 45/83]; Deutsch, Versicherungsvertragsrecht, 3. Aufl., S. 4 Rdn. 2; Prölss/Schmidt/Frey, VAG, 10. Aufl., § 1 Rdn. 7 f.).
  • BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10

    Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines

    b) Soweit die Beklagte eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1986 - BVerwG 1 A 45.83 - (Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 12) geltend macht, kann dies die Zulassung der Revision ebenfalls nicht rechtfertigen.
  • LG Limburg, 15.06.2018 - 5 O 32/17
    Versicherungsunternehmen/Versicherer ist, "wer, ohne dass ein innerer Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft anderer Art besteht, gegen Entgelt verpflichtet ist, ein wirtschaftliches Risiko dergestalt zu übernehmen, dass er anderen vermögenswerte Leistungen zu erbringen hat, wenn sich eine für deren wirtschaftliche Verhältnisse nachteilige, ihrem Eintritt nach ungewisse Tatsache ereignet, um die dadurch verursachten Nachteile auszugleichen oder anderen vermögenswerte Leistungen zu erbringen hat, wobei es von der Dauer des menschlichen Lebens oder dem Eintritt oder Nichteintritt einer Tatsache im Laufe des menschlichen Lebens abhängt, ob oder wann oder in welchem Umfang zu leisten oder wie hoch das Entgelt ist, sofern der Risikoübernahme eine Kalkulation zugrunde liegt, wonach die dazu erforderlichen Mittel ganz oder im wesentlichen durch die Gesamtheit der Entgelte aufgebracht werden" (vgl. Wache/Lutz in Erbs/Kohlhaas, VAG, Rz. 10, § 1 - beck - online - BVerwG, Urteil v. 11. November 1986 - 1 A 45/83 -, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1984 - 1 A 45.83, 1 ER 312.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12467
BVerwG, 06.03.1984 - 1 A 45.83, 1 ER 312.83 (https://dejure.org/1984,12467)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1984 - 1 A 45.83, 1 ER 312.83 (https://dejure.org/1984,12467)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1984 - 1 A 45.83, 1 ER 312.83 (https://dejure.org/1984,12467)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung wegen massiver und aufdringlicher Art der Werbung

Verfahrensgang

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