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   OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14   

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OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14 (https://dejure.org/2016,16335)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2016 - 1 A 517/14 (https://dejure.org/2016,16335)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 1 A 517/14 (https://dejure.org/2016,16335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § § 49, 48 BGB § 199
    Zuwendung, Verjährung, Widerruf, auflösende Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14

    Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    24 Zwar kann Nr. 2.1 ANBest-P eine auflösende Bedingung enthalten (SächsOVG, Urt. v. 29. Oktober 2015 - 1 A 348/14 -, juris; a. A. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C15.14 -, juris).

    Bei dieser rechtlichen Bewertung bezieht sich der erkennende Senat auf sein Urteil vom 29. Oktober 2015 - 1 A 348/14 -, juris Rn. 25, das folgende Passage enthält: "Der Zuwendungsbescheid, der von zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 450.000 EUR ausging, hatte eine Zuwendung von 15.000 EUR bewilligt und die Zuwendungshöhe mit dem in Klammern beigefügten Zusatz "max.

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 346/09

    Vorliegen einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG bei Nr. 2.1

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    28 3. Nach sächsischem Landesrecht unterliegen sowohl der Erstattungsanspruch aus § 49a Abs. 1 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG/SächsVwVfZG als auch der Zinsanspruch wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Leistungen aus § 49a Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG/SächsVwVfZG der Regelverjährung von drei Jahren (SächsOVG, Urt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris).

    Verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind diejenigen Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. BVerwG [2. Senat], Urt. v. 26. April 2012, NVwZ-RR 2012, 930, 932 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris Rn. 42).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 27; Urt. v. 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 -, juris Rn. 18; Urt. v. 2. September 1999 - 2 C 22.98 -, juris Rn. 20; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 27; Urt. v. 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 -, juris Rn. 18; Urt. v. 2. September 1999 - 2 C 22.98 -, juris Rn. 20; st. Rspr.).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 27; Urt. v. 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 -, juris Rn. 18; Urt. v. 2. September 1999 - 2 C 22.98 -, juris Rn. 20; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    30 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es im Rahmen der Kenntnis der tatsächlichen Umstände im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ausreicht, wenn der Verwendungsnachweis die Beklagte in die Lage versetzt hat, eine Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung vorzunehmen und anhand dieser entschieden werden kann, ob eine Rückforderung in Betracht kommt, wogegen es nicht darauf ankommt, dass sich der exakt bezifferte Erstattungsbetrag dem Verwendungsnachweis bereits entnehmen lässt (Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    Verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind diejenigen Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. BVerwG [2. Senat], Urt. v. 26. April 2012, NVwZ-RR 2012, 930, 932 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    Auch wenn der Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts darauf beruht, dass die Behörde den ihr vollständig bekannten Sachverhalt rechtsfehlerhaft gewürdigt oder das anzuwendende Recht verkannt hat, beginnt die Jahresfrist erst mit der Kenntnis des Rechtsfehler zu laufen (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - NVwZ-RR 2012, 933 Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 515/14

    Zuwendung, Verjährung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (2 Bände) sowie den Verwaltungsvorgang der Beklagten (2 Bände) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge im Verfahren 1 A 514/14 (3 Bände) und 1 A 515/14 (5 Bände) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 514/14

    Zuwendung, Erstattungsanspruch, Verjährung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14
    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (2 Bände) sowie den Verwaltungsvorgang der Beklagten (2 Bände) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge im Verfahren 1 A 514/14 (3 Bände) und 1 A 515/14 (5 Bände) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 515/14

    Zuwendung, Verjährung

    18 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (2 Bände) sowie den Verwaltungsvorgang der Beklagten (5 Bände) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge im Verfahren 1 A 514/14 (3 Bände) und im Verfahren 1 A 517/14 (2 Bände) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 514/14

    Zuwendung, Erstattungsanspruch, Verjährung

    Die Höhe des von der Klägerin zu zahlenden Erstattungsanspruchs habe erst nach vollständiger Verwendungsnachweisprüfung 2007 ermittelt werden können.16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (2 Bände) sowie den Verwaltungsvorgang der Beklagten (3 Bände) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge im Verfahren 1 A 517/14 (2 Bände) und 1 A 515/14 (5 Bände) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Sachsen, 05.07.2017 - 1 A 219/15

    Widerrufsbescheid; Erstattungsbescheid; Verjährung; Vorbehaltsbescheid;

    42 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es im Rahmen der Kenntnis der tatsächlichen Umstände im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ausreicht, wenn der Verwendungsnachweis die Beklagte in die Lage versetzt hat, eine Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung vorzunehmen und anhand dieser entschieden werden kann, ob eine Rückforderung in Betracht kommt, wogegen es nicht darauf ankommt, dass sich der exakt bezifferte Erstattungsbetrag dem Verwendungsnachweis bereits entnehmen lässt (Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 38 f und v. 18. Mai 2016 - 1 A 517/14 -, Rn. 30, juris).
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