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   BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12   

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BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12 (https://dejure.org/2013,38100)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 1 AZR 628/12 (https://dejure.org/2013,38100)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 1 AZR 628/12 (https://dejure.org/2013,38100)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

  • openjur.de

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12
    Für die Zeit der Streikteilnahme verliert der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch (BAG 26. Juli 2005 - 1 AZR 133/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 115, 247) .
  • LAG Hessen, 04.06.2012 - 17 Sa 1420/11

    Streik - Vergütung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2012 - 17 Sa 1420/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12
    b) § 5 Abs. 3 Buchst. b MTV ist auf den streikbedingten Arbeitsausfall anwendbar (so bereits zu der gleichlautenden Regelung im Manteltarifvertrag Nr. 5a für das Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa AG BAG 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 14 ff.) .
  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 314/10

    Tarifvorrang - Betriebsvereinbarung über Auszahlung der Beträge aus dem

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16. August 2011 - 1 AZR 314/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) ist ein Aufhebungsvertrag, der lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind.
  • LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04

    Nichtigkeit eines dreiseitigen Auflösungsvertrages mit Übergang in

    Deshalb habe er auch die Möglichkeit sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben (vgl. BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 - BAG AP Nr. 135 zu § 613 a BGB; BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).

    Ein Aufhebungsvertrag, der nach seiner Funktion diesen Schutz umgeht, ist gesetzwidrig und damit nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).

    Denn eine autonome Entscheidung des Arbeitnehmers an seinem bisherigen Arbeitsplatz in keinem Falle mehr weiter beschäftigt werden zu wollen, wie sie das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel unterstellt, liegt hier tatsächlich nicht vor.

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2013 - 1 AZR 628/12 - Rn. 11) .
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 4 Sa 449/17

    Vergütungspflicht von Umkleidezeiten

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2013 - 1 AZR 628/12, juris, Rn. 11).
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 240/13

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2013 - 1 AZR 628/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

    aa) Bleiben nach der Auslegung einer Tarifnorm nach Wortlaut, Wortsinn und tariflichem Gesamtzusammenhang Zweifel an deren Inhalt und dem wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien, kann auf die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags zurückgegriffen werden (st. Rspr., zuletzt zB BAG 11. Dezember 2014 - 6 AZR 562/13 - Rn. 28; 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 - Rn. 16; 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 20; 17. Juni 2014 - 3 AZR 527/11 - Rn. 35; 6. Mai 2014 - 9 AZR 758/12 - Rn. 22; 12. Dezember 2013 - 8 AZR 942/12 - Rn. 16; 12. November 2013 - 1 AZR 628/12 - Rn. 11; 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 29 mwN; grundsätzliche Bedenken hingegen in einem obiter dictum BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 22; vgl. aber zur Heranziehung von Vorgängertarifverträgen zur Feststellung eines Redaktionsversehens BAG 21. November 2012 - 4 AZR 139/11 - Rn. 22) .
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb

    Nur wenn und soweit dieses Ziel verfehlt wird, soll nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien der Abfindungsanspruch entstehen (BAGE 76, 247, 253 = AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 der Gründe).

    Für einen solchen Fall sieht § 8 Abs. 1 GPH-TV keinen Abfindungsanspruch vor (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    objektiv der Umgehung der zwingenden Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB dient (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Solche Verträge werden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung als wirksam angesehen (vgl. nur BAG Urteil vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAGE 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) .

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

    Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern kann (BAG 12. November 2013 - 1 AZR 628/12 - Rn. 11) .
  • LAG Köln, 09.10.2013 - 11 Sa 174/13

    Berechnung Urlaubslohn

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urt. v. 12.11.2013 - 1 AZR 628/12 - m.w.N.).
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 395/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 396/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 238/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Verfassungsrechtliches

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 218/98
  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2004 - 11 Sa 6/04

    Zur Wirksamkeit eines dreiseitigen Vertrags

  • LAG Niedersachsen, 09.05.2014 - 6 Sa 1281/13

    Einheitliche Vergütung von Wachstunden innerhalb einer Wachschicht auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel

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