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   BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13   

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https://dejure.org/2015,47009
BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13 (https://dejure.org/2015,47009)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2015 - 1 AZR 881/13 (https://dejure.org/2015,47009)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 (https://dejure.org/2015,47009)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112 Abs 1 S 3 BetrVG, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG
    Auslegung eines Sozialplans - Einzelfallentscheidung

  • IWW

    § 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Sozialplans hinsichtlich der für den Anspruch auf Abfindung maßgeblichen Stichtagsregelung

  • Betriebs-Berater

    Einzelfallauslegung einer Stichtagregel im Sozialplan

  • rewis.io

    Auslegung eines Sozialplans - Einzelfallentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3
    Betriebsverfassungsrecht - Auslegung eines Sozialplans; Stichtagsregelung; Einzelfallentscheidung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3
    Auslegung eines Sozialplans hinsichtlich der für den Anspruch auf Abfindung maßgeblichen Stichtagsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung eines Sozialplans

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung eines Sozialplans - Stichtagsregelung - Einzelfallentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 691
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09

    Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13
    Ein solcher Stichtag hat sich grundsätzlich an dem Zweck des Sozialplans auszurichten, der keine Entschädigung für geleistete Dienste gewähren, sondern konkret absehbare oder voraussichtlich eintretende betriebsänderungsbedingte Nachteile ausgleichen soll (vgl. BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - Rn. 17 mwN) .

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Ausgleichspflicht in einem Sozialplan an einen Zeitpunkt anknüpfen, in dem die Art und Weise der durchzuführenden Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmer feststeht (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - Rn. 17) .

    Vor allem im Zusammenhang mit Eigenkündigungen dürfen die Betriebsparteien bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung konkret absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung beenden (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - aaO) .

    Eigenkündigungsbezogene Stichtagsregelungen können daher sachlich gerechtfertigt sein, wenn in ihnen auf den Zeitpunkt des Abschlusses oder des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen über den Interessenausgleich oder auch - wenn weitere besondere Umstände dazu kommen - des Abschlusses des Sozialplans Bezug genommen wird (vgl. BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - aaO) .

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 826/13

    Einzelfallentscheidung zur Auslegung von Sozialplanbestimmungen über die

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 826/13 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2013 - 22 Sa 1664/12

    Differenzierungsgrund - Kürzung - Sozialplanabfindung - Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2013 - 22 Sa 1664/12 - aufgehoben.
  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung (BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 787/16

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 137/15 - Rn. 11 mwN auf BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 137/15

    Auslegung eines Sozialplans

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16

    Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 21.11.2017 - 1 AZR 131/17

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 26. September 2017 - 1 AZR 137/15 - Rn. 11 mwN auf BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 531/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Daraus ergibt sich hinreichend deutlich, dass die Beklagte und ihr Betriebsrat Parteien der BV 3/2016 sind und lediglich ein - unschädlicher - Schreibfehler (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 20) bei der Parteibezeichnung erfolgt ist.
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

    Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen eigener Art aufgrund ihrer unmittelbaren und zwingenden Geltung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) wie Tarifverträge auszulegen (BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 13 mwN) .
  • LAG Hessen, 07.12.2022 - 18 Sa 785/22
    "Halte- oder Treueprämien" dürfen nicht die Höhe der Leistung aus einem Sozialplan beeinflussen (vgl. auch: BAG Urteil vom 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - AP Nr. 231 zu § 112 BetrVG 1972, Rz. 18; BAG Urteil vom 9. Dezember 2014 - 1 AZR 406/13 - NZA 2015, 557, Rz. 18).

    Der Stichtag knüpft dann an den Zeitpunkt an, in welchem die Art und Weise der durchzuführenden Betriebsänderung für den betroffenen Arbeitnehmer konkret feststeht (vgl. BAG Urteil vom 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - AP Nr. 231 zu § 112 BetrVG 1972, Rz. 20; BAG Urteil vom 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - NZA 2011, 1302, Rz. 17).

  • LAG Hamburg, 16.11.2016 - 3 Sa 43/16

    Auslegung eines Sozialplans - Zuvorkommende Eigenkündigung - Gleichbehandlung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, Urteil vom 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 -, juris).

    Eigenkündigungsbezogene Stichtagsregelungen können daher sachlich gerechtfertigt sein, wenn in ihnen auf den Zeitpunkt des Abschlusses oder des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen über den Interessenausgleich oder auch - wenn weitere besondere Umstände dazu kommen - des Abschlusses des Sozialplans Bezug genommen wird (BAG, Urteil vom 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 -, juris).

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 526/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

    Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen eigener Art aufgrund ihrer unmittelbaren und zwingenden Geltung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) wie Tarifverträge auszulegen (BAG 17. November 2015 - 1 AZR 881/13 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 598/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 24/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2020 - 2 Sa 100/19

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Wirksamkeit einer

  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 27/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 25/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

  • LAG Hamburg, 05.05.2020 - 4 Sa 128/19

    Anspruch auf Vergütung - außertariflich Angestellter - Mindestabstand

  • LAG Hamburg, 05.02.2020 - 4 Sa 128/19
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