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   VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14   

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VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14 (https://dejure.org/2014,20057)
VG Göttingen, Entscheidung vom 25.07.2014 - 1 B 101/14 (https://dejure.org/2014,20057)
VG Göttingen, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 1 B 101/14 (https://dejure.org/2014,20057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkung des Bewerberkreises um einen höheren Dienstposten durch das Anforderungsprofil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14
    Da ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Gerichtsbescheid vom 21.09.2005 - 2 A 5/04 -, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen), führt die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für einen höherwertigen Dienstposten nicht automatisch dazu, sich auch auf alle ausgeschriebenen Stellen bewerben zu dürfen.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14
    Darüber hinaus gehört es zu den überkommenden Grundlagen des Berufsbeamtentums, dass mit einem höheren Amt auch höhere Dienstbezüge verbunden sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris Rn. 17 ff. = ZBR 2008, 167 ff.; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.01.2008 - EO 236/07 - juris Rn. 75 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 5 ME 153/13

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Schaffung eines Beförderungsdienstpostens als

    Auszug aus VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14
    Dieses Ermessen dient primär nicht dem Interesse des Beamten, sondern ist an dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Aufgabenerfüllung ausgerichtet (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.09.2013 - 5 ME 153/13 -, DVBl. 2013, 4073 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09

    Voraussetzungen für einen Ermessensmissbrauch bei Ausübung des

    Auszug aus VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14
    Die Ausübung der Organisationsgewalt kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, ob mithin die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.02.2010 - 5 ME 266/09 -, juris Rn. 18 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VG Schleswig, 25.09.2017 - 1 A 106/14

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14
    Gegen die Anlassbeurteilung hat die Antragstellerin nach erfolglosem Widerspruch Klage erhoben (1 A 106/14), über die noch nicht entschieden ist.
  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Weitergeltung einer ohne

    Dies bedarf indes ebenso wenig einer näheren Prüfung wie die jedenfalls in den Verfahren 1 B 91/14.NC - 1 B 101/14.NC aufzuwerfende Frage, ob die kapazitätswirksame Belegung von Studienplätzen nicht letztlich ein Aspekt der innerkapazitären Vergabe von Studienplätzen ist und diesbezügliche Einwände von daher nicht mit Erfolg in sogenannten Kapazitätsprozessen, in denen es darum geht, ob außerkapazitäre Studienplätze zur Verfügung stehen, vorgebracht werden können.
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