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   BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01, 1 PKH 23.01   

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BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01, 1 PKH 23.01 (https://dejure.org/2001,11824)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2001 - 1 B 158.01, 1 PKH 23.01 (https://dejure.org/2001,11824)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2001 - 1 B 158.01, 1 PKH 23.01 (https://dejure.org/2001,11824)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Seine eigene Sachkunde zur Beurteilung auch der geltend gemachten neuen Verfolgungsgründe hat das Berufungsgericht indessen nicht dargetan, obwohl dies grundsätzlich erforderlich und unter den vorliegenden Umständen auch nicht entbehrlich war (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.91 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 [BVerwG 27.03.2000 - 9 B 518/99]; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 9, 89; jeweils m.w.N.).

    Die Ablehnung des Beweisantrags ohne den hinreichenden Nachweis eigener Sachkunde des Berufungsgerichts verstößt gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. Beschluss vom 11. Februar 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Das Berufungsgericht hat das klägerische Vorbringen nicht etwa in Abweichung von der Würdigung des Verwaltungsgerichts für nicht glaubhaft gehalten (zur Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung in einem solchen Fall vgl. BVerwGE 109, 174 [BVerwG 29.06.1999 - 9 C 36/98] ), denn nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts kam es auf den individuellen Vortrag des Klägers nicht an.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Seine eigene Sachkunde zur Beurteilung auch der geltend gemachten neuen Verfolgungsgründe hat das Berufungsgericht indessen nicht dargetan, obwohl dies grundsätzlich erforderlich und unter den vorliegenden Umständen auch nicht entbehrlich war (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.91 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 [BVerwG 27.03.2000 - 9 B 518/99]; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 9, 89; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Das dem Berufungsgericht in § 130 a Satz 1 VwGO eingeräumte Ermessen hinsichtlich der Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung kann vom Revisionsgericht nur auf sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen überprüft werden (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Seine eigene Sachkunde zur Beurteilung auch der geltend gemachten neuen Verfolgungsgründe hat das Berufungsgericht indessen nicht dargetan, obwohl dies grundsätzlich erforderlich und unter den vorliegenden Umständen auch nicht entbehrlich war (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.91 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 [BVerwG 27.03.2000 - 9 B 518/99]; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 9, 89; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.1991 - 1 B 71.91

    Verwerfen einer Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Seine eigene Sachkunde zur Beurteilung auch der geltend gemachten neuen Verfolgungsgründe hat das Berufungsgericht indessen nicht dargetan, obwohl dies grundsätzlich erforderlich und unter den vorliegenden Umständen auch nicht entbehrlich war (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.91 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 [BVerwG 27.03.2000 - 9 B 518/99]; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 9, 89; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Wie konkret das Gericht seine eigene Sachkunde nachweisen muss und inwieweit sich diese aus dem Gesamtinhalt der Entscheidungsgründe und der verarbeiteten Erkenntnisquellen ableiten lässt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; der Nachweis muss jedenfalls plausibel und nachvollziehbar sein (stRspr, s. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).

    Der Nachweis muss jedenfalls plausibel und nachvollziehbar sein (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).

    2.2.2 Das Berufungsgericht hat seine eigene Sachkunde jedenfalls plausibel und nachvollziehbar (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21) angenommen.

    Vor dem Hintergrund, dass in dem Verfahren nicht zuletzt eine für die Verfolgungsbewertung möglicherweise erhebliche Änderung der Sachlage im Streit stand, stellt die Ablehnung des Beweisantrages nicht in Abrede, dass es in der Vergangenheit zu flüchtlingsrechtlich erheblichen Maßnahmen gekommen ist; auch wird mit dem Hinweis, insoweit betreffe der Beweisantrag die Vergangenheit und sei daher unerheblich, nicht ausgeschlossen, die Sachkunde zur Beurteilung auch neuer Sachverhalte aus zeitlich davor liegenden Erkenntnismitteln zu schöpfen (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19

    Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als

    Der Nachweis muss jedenfalls plausibel und nachvollziehbar sein (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).

    2.2.2 Das Berufungsgericht hat seine eigene Sachkunde jedenfalls plausibel und nachvollziehbar (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21) angenommen.

    Vor dem Hintergrund, dass in dem Verfahren nicht zuletzt eine für die Verfolgungsbewertung möglicherweise erhebliche Änderung der Sachlage im Streit stand, stellt die Ablehnung des Beweisantrages nicht in Abrede, dass es in der Vergangenheit zu flüchtlingsrechtlich erheblichen Maßnahmen gekommen ist; auch wird mit dem Hinweis, insoweit betreffe der Beweisantrag die Vergangenheit und sei daher unerheblich, nicht ausgeschlossen, die Sachkunde zur Beurteilung auch neuer Sachverhalte aus zeitlich davor liegenden Erkenntnismitteln zu schöpfen (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund der

    Der Nachweis muss jedenfalls plausibel und nachvollziehbar sein (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).

    2.2.2 Das Berufungsgericht hat seine eigene Sachkunde jedenfalls plausibel und nachvollziehbar (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21) angenommen.

  • BVerwG, 10.12.2004 - 1 B 12.04

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist;

    Der pauschale Hinweis auf eine eigene "Rechtskunde" des Gerichts, die sich offensichtlich nur auf die Kenntnis einschlägiger ausländischer Gesetzestexte und allgemeine Rechtskenntnisse beziehen soll und nicht auf spezielles richterliches Erfahrungswissen beispielsweise aus Gutachten und eigener Befassung mit dem ausländischen Recht (vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 1991 a.a.O.; Beschluss vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 127 = NVwZ-RR 1990, 652 und allg. Beschluss vom 19. September 2001 - BVerwG 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315; Beschluss vom 27. Februar 2001 - BVerwG 1 B 206.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 46), reicht zur prozessordnungsgemäßen Ablehnung eines substantiierten Beweisantrags zur Rechtslage und Rechtspraxis in Aserbaidschan nicht aus.
  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der

    Der Nachweis muss jedenfalls plausibel und nachvollziehbar sein (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).
  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 B 247.03

    Den Klägern ist die beantragte Prozesskostenhilfe nur zu bewilligen, soweit die

    Damit wendet sich die Beschwerde der Sache nach nicht gegen die an sich prozessrechtlich zulässige Ablehnung des beantragten Beweises im Hinblick auf die eingeführten Erkenntnismittel (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 BVerwG 1 B 18.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319 und vom 19. September 2001 BVerwG 1 B 158.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 = AuAS 2001, 263 m.w.N.), sondern im vorliegenden Zusammenhang letztlich nur gegen die der tatrichterlichen Beweiswürdigung vorbehaltenen Schlussfolgerungen aus den verwerteten Erkenntnismitteln.

    Dann aber durfte der Beweisantrag nicht mit der gegebenen Begründung zurückgewiesen werden; die Ablehnung ohne den hinreichenden Nachweis eigener Sachkunde des Berufungsgerichts findet im Gesetz keine Stütze, sie verstößt vielmehr gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. Beschluss vom 19. September 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21

    Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der

    Der Nachweis muss jedenfalls plausibel und nachvollziehbar sein (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).
  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 PKH 80.03

    Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Ausländergesetz (AuslG) -

    Damit wendet sich die Beschwerde der Sache nach nicht gegen die an sich prozessrechtlich zulässige Ablehnung des beantragten Beweises im Hinblick auf die eingeführten Erkenntnismittel (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319 und vom 19. September 2001 - BVerwG 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 = AuAS 2001, 263 m.w.N.), sondern im vorliegenden Zusammenhang letztlich nur gegen die der tatrichterlichen Beweiswürdigung vorbehaltenen Schlussfolgerungen aus den verwerteten Erkenntnismitteln.

    Dann aber durfte der Beweisantrag nicht mit der gegebenen Begründung zurückgewiesen werden; die Ablehnung ohne den hinreichenden Nachweis eigener Sachkunde des Berufungsgerichts findet im Gesetz keine Stütze, sie verstößt vielmehr gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. Beschluss vom 19. September 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.09.2019 - 1 B 62.19

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Der Nachweis muss jedenfalls plausibel und nachvollziehbar sein (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 S. 21).
  • BVerfG, 05.09.2002 - 2 BvR 995/02

    Keine Verletzung von GG Art 16a Abs 1 oder GG Art 103 Abs 1 durch

    Wie konkret der Nachweis der eigenen Sachkunde des Gerichts zu sein hat, hängt dabei von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere den jeweils in tatsächlicher Hinsicht in dem Verfahren in Streit stehenden Einzelfragen ab; jedenfalls muss der Nachweis plausibel und nachvollziehbar sein und der Verweis auf vorhandene Gutachten und Auskünfte dem Einwand der Beteiligten standhalten, dass in diesen Erkenntnisquellen keine, ungenügende oder widersprüchliche Aussagen zur Bewertung der aufgeworfenen Tatsachenfragen enthalten seien (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. September 2001, AuAS 2001, S. 263 und Beschluss vom 27. Februar 2001, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

  • BVerwG, 10.12.2004 - 1 PKH 2.04

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist;

  • BVerwG, 03.09.2019 - 1 B 35.19

    Drohen der Gefährdung eines leitenden Beamten Syriens im Falle seiner Rückkehr

  • BVerwG, 13.12.2002 - 1 B 95.02

    Aufbau einer Beschwerdebegründung - Notwendigkeit eines schlüssigen Vortrags

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines

  • OVG Sachsen, 19.08.2019 - 4 A 205/19

    Venezuela; Lebensgrundlage; Erkenntnisquellen; Gutachten; Beweisantrag

  • BVerwG, 08.05.2002 - 1 B 2.02

    Nichtzulassung weiterer Beweismittel durch das Gericht als Verletzung rechtlichen

  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 11 ZB 08.30289

    Keine Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs durch

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 8 LA 14/11

    Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG. Zur mangelnden grundsätzlichen

  • VGH Bayern, 24.01.2014 - 13a ZB 13.30379

    Asylrecht Afghanistan

  • VGH Bayern, 06.07.2009 - 11 ZB 08.30309

    In Deutschland zum Christentum konvertierter Alevit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 PKH 23.01
    Seine eigene Sachkunde zur Beurteilung auch der geltend gemachten neuen Verfolgungsgründe hat das Berufungsgericht indessen nicht dargetan, obwohl dies grundsätzlich erforderlich und unter den vorliegenden Umständen auch nicht entbehrlich war (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.91 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 9, 89; jeweils m.w.N.).

    Die Ablehnung des Beweisantrags ohne den hinreichenden Nachweis eigener Sachkunde des Berufungsgerichts verstößt gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. Beschluss vom 11. Februar 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 PKH 23.01
    Das Berufungsgericht hat das klägerische Vorbringen nicht etwa in Abweichung von der Würdigung des Verwaltungsgerichts für nicht glaubhaft gehalten (zur Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung in einem solchen Fall vgl. BVerwGE 109, 174 [BVerwG 29.06.1999 - 9 C 36/98]), denn nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts kam es auf den individuellen Vortrag des Klägers nicht an.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 PKH 23.01
    Seine eigene Sachkunde zur Beurteilung auch der geltend gemachten neuen Verfolgungsgründe hat das Berufungsgericht indessen nicht dargetan, obwohl dies grundsätzlich erforderlich und unter den vorliegenden Umständen auch nicht entbehrlich war (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.91 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 9, 89; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 PKH 23.01
    Das dem Berufungsgericht in § 130 a Satz 1 VwGO eingeräumte Ermessen hinsichtlich der Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung kann vom Revisionsgericht nur auf sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen überprüft werden (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 PKH 23.01
    Seine eigene Sachkunde zur Beurteilung auch der geltend gemachten neuen Verfolgungsgründe hat das Berufungsgericht indessen nicht dargetan, obwohl dies grundsätzlich erforderlich und unter den vorliegenden Umständen auch nicht entbehrlich war (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.91 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 9, 89; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.1991 - 1 B 71.91

    Verwerfen einer Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2001 - 1 PKH 23.01
    Seine eigene Sachkunde zur Beurteilung auch der geltend gemachten neuen Verfolgungsgründe hat das Berufungsgericht indessen nicht dargetan, obwohl dies grundsätzlich erforderlich und unter den vorliegenden Umständen auch nicht entbehrlich war (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.91 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 9, 89; jeweils m.w.N.).
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