Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 13.06.2008

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2008 - L 1 B 28/08 AS   

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https://dejure.org/2008,16346
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2008 - L 1 B 28/08 AS (https://dejure.org/2008,16346)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.10.2008 - L 1 B 28/08 AS (https://dejure.org/2008,16346)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - L 1 B 28/08 AS (https://dejure.org/2008,16346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 63 Abs. 1 S. § 63 Abs. 2
    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts im Vorverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 15 AS 854/09
    Zudem komme dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung zu, weil das Sozialgericht von obergerichtlicher (LSG NRW, Beschl. v. 21.10.2008, Az L 1 B 28/08 AS) und höchstrichterlicher (BVerfG, Beschl. v. 11.05.2009, 1 BvR 1517/08) Rechtsprechung abweiche.

    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des LSG NRW vom 21. Oktober 2008 (Az. L 1 B 28/08 AS) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2009 (Az 1 BvR 1517/08) Bezug nimmt, ist eine sachliche Abweichung der vom SG hinsichtlich der Anforderungen an die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung im Vorverfahren aufgestellten Grundsätze von einer der beiden Entscheidungen nicht erkennbar, so dass weder mit Blick auf die Entscheidung des LSG Essen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache noch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Divergenz angenommen werden kann.

  • LSG Hamburg, 02.07.2009 - L 5 AS 14/07

    Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren eines

    Das unterstreicht, dass der Bürger nur in Ausnahmefällen in der Lage sein wird, seine Rechte gegenüber der Verwaltung selbst ausreichend zu wahren (so auch LSG NW, Beschl. v. 21.10.2008, L 1 B 28/08 AS, juris; Roos, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30623
VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08 (https://dejure.org/2008,30623)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.06.2008 - 1 B 28/08 (https://dejure.org/2008,30623)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 1 B 28/08 (https://dejure.org/2008,30623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Regensburg, 30.05.2008 - RO 1 E 08.917
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Die richterrechtlich herausgearbeitete Umsetzung scheidet hier deshalb aus (a. A. Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 -), weil der VCS GmbH in Uelzen - einer selbst- und eigenständigen Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG - als einem unstreitig privaten Unternehmen die erforderliche Dienstherrnfähigkeit fehlt.

    Hierbei ist allerdings zu unterstreichen, dass die Antragsgegnerin sich dem Antragsteller gegenüber "dauerhaft rechtswidrig" verhält (so das Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 -), dieses Verhalten jedoch nicht ständig noch perpetuiert werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 1 B 751/06
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Da § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG nur die Fälle der Abordnung und Versetzung erfasst, nicht aber das hier in Rede stehende Rechtsinstitut der Zuweisung, ist § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.07.2006 - 1 B 751/06 - juris), u.zw.
  • VG Kassel, 16.04.2008 - 7 L 228/08

    Beamter des mittleren fernmeldetechnischen Dienstes; amtsangemessene

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Hierbei kann dahinstehen, ob es sich um eine nur vorübergehende oder um eine dauerhafte Zuweisung, also um eine - in Form der Zuweisung - der Versetzung gem. § 26 BBG vergleichbare Maßnahme zur VCS GmbH handelt (vgl. dazu und zu personalvertretungsrechtlichen Folgen VG Kassel, Beschl. v. 16.4.2008 - 7 L 228/08.KS -).
  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 13/08

    Vorübergehender Zuweisung eines Bundes(post)beamten zu einem Call-Center

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.
  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08

    Rechtswidrige vorübergehende Zuweisung in ein Call-Center der Tochtergesellschaft

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.
  • VG Hamburg, 14.04.2008 - 8 E 830/08
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Rechtsschutz ist hier (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - ; unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 - , das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet).
  • VG Schleswig, 24.04.2008 - 16 B 9/08
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Rechtsschutz ist hier (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - ; unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 - , das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet).
  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 11/08

    Beamter; PNU; Post; Postbeamter; Postnachfolgeunternehmen; Telekom;

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.
  • VG Gelsenkirchen, 18.07.2008 - 12 L 779/08

    Qualifizierungsmaßnahme, Orientierungsphase, VCS GmbH, Zuweisung

    Den diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss des VG Lüneburg vom 13. Juni 2008 - 1 B 28/08 - kann schon vom Ansatz nicht gefolgt werden, weil dort im Hinblick auf die für einen späteren Zeitpunkt beabsichtigte Zuweisung zur Vivento Customer Services (VCS) GmbH, bereits die hier in Rede stehende Anweisung zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme als Zuweisung zur VCS GmbH gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG gewertet wird.
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