Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 12.02.2015

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 30.06.2014 - 1 B 297/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15220
OVG Saarland, 30.06.2014 - 1 B 297/14 (https://dejure.org/2014,15220)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.06.2014 - 1 B 297/14 (https://dejure.org/2014,15220)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - 1 B 297/14 (https://dejure.org/2014,15220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 23 Abs 1 Nr 2 PolG SL, § 16a Abs 1 S 2 Nr 2 TierSchG, § 16a Abs 1 S 2 Nr 3 TierSchG, § 2 TierSchG, § 5 Abs 3 VetWLÜbwG SL
    Verbot des Haltens und Betreuens von Tieren; Vollstreckung durch Veräußerung der Tiere

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung eines sofort vollziebaren Verbotes zur Tierhaltung und zur Tierbetreuung nach den landesrechtllich einschlägigen Vorschriften

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Vollstreckung eines sofort vollziebaren Verbotes zur Tierhaltung und zur Tierbetreuung nach den landesrechtllich einschlägigen Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vollstreckung eines sofort vollziehbaren Tierhaltungsverbots

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2011 - 11 ME 96/11

    Vollstreckung einer Anordnung zur Auflösung eines Tierbestandes zwecks

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2014 - 1 B 297/14
    Insoweit ist in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg(OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2011 - 11 ME 96/11 -, juris Rdnr. 6) ausgeführt, dass § 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG zwar eine besondere tierschutzrechtliche Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in der Form der Anwendung unmittelbaren Zwangs vorsieht und sich insoweit als bundesgesetzliche Sondervorschrift für die Anwendung unmittelbaren Zwangs darstellt, dies aber nicht ausschließt, ein Tierhaltungsverbot nach § 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG nach den allgemeinen landesrechtlichen Vollstreckungsvorschriften zu vollstrecken.
  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 3 B 173/16

    Fortnahme, Veräußerung, Verfügungsbefugnis, Duldung, anderweitige Unterbringung,

    9 Dem steht auch die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht entgegen, sondern bestätigt die vom Verwaltungsgericht vertretene Auffassung vielmehr, das sich dazu auch auf die von ihm zitierte Rechtsprechung (VG Augsburg, Beschl. v. 18. September 2009 - Au 5 S 09.989 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 1 B 297/14 -, juris Rn. 3) stützen kann.
  • OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16

    Schaf, Veräußerung, Fortnahme, Rechtsschutzbedürfnis, Haltungsempfehlung,

    Dem steht auch die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht entgegen, sondern bestätigt die vom Verwaltungsgericht vertretene Auffassung vielmehr, das sich dazu auch auf die von ihm zitierte Rechtsprechung (VG Augsburg, Beschl. v. 18. September 2009 - Au 5 S 09.989 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 1 B 297/14 -, juris Rn. 3) stützen kann.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4131
OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14 (https://dejure.org/2015,4131)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.02.2015 - 1 B 297/14 (https://dejure.org/2015,4131)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 1 B 297/14 (https://dejure.org/2015,4131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1 VwGO § 80 Abs. 5
    Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung, Rechtsschutzbedürfnis, Rohbaufertigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drittschutz ist auf das Rücksichtnahmegebot beschränkt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz ist auf das Rücksichtnahmegebot beschränkt! (IBR 2015, 514)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
    Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme ist erst verletzt, wenn sich das Vorhaben objektiv-rechtlich aufgrund von ihm ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen oder nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche gegenüber dem Nachbarn als rücksichtslos erweist (BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - juris).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
    Ein Nachbarantrag kann grundsätzlich bereits nicht auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, juris; Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 18 und v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris Rn. 10), eine Beeinträchtigung der Landschaft oder das Entstehen einer Splittersiedlung gestützt werden, denn der Drittschutz ist auf das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte Rücksichtnahmegebot beschränkt, das hier nicht - auch nicht durch eine Bebauung in zweiter Reihe erschlossen über die P. Straße - verletzt ist.
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
    10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen, in denen sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen, nicht erst mit der Bezugsfertigkeit des Vorhabens (so noch Senatsbeschl. v. 9. September 1994 - 1 S 259/94 -), sondern grundsätzlich schon dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 3 m. w. N., Beschl. v. 26. März 2009 - 1 B 230/09 - NdsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2008 - 1 ME 134/08 - juris Rn. 4, m. w. N.).11 Dies zugrunde gelegt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, denn das Vorhaben ist nicht nur im Rohbau fertiggestellt, sondern von den Beigeladenen bereits am 16. Dezember 2014 - was von den Antragstellern auch nicht bestritten wurde - bezogen worden.
  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10

    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
    10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen, in denen sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen, nicht erst mit der Bezugsfertigkeit des Vorhabens (so noch Senatsbeschl. v. 9. September 1994 - 1 S 259/94 -), sondern grundsätzlich schon dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 3 m. w. N., Beschl. v. 26. März 2009 - 1 B 230/09 - NdsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2008 - 1 ME 134/08 - juris Rn. 4, m. w. N.).11 Dies zugrunde gelegt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, denn das Vorhaben ist nicht nur im Rohbau fertiggestellt, sondern von den Beigeladenen bereits am 16. Dezember 2014 - was von den Antragstellern auch nicht bestritten wurde - bezogen worden.
  • OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12

    Beziehen des im Begriff des "Einfügens" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB verankerten

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
    Ein Nachbarantrag kann grundsätzlich bereits nicht auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, juris; Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 18 und v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris Rn. 10), eine Beeinträchtigung der Landschaft oder das Entstehen einer Splittersiedlung gestützt werden, denn der Drittschutz ist auf das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte Rücksichtnahmegebot beschränkt, das hier nicht - auch nicht durch eine Bebauung in zweiter Reihe erschlossen über die P. Straße - verletzt ist.
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12

    Nachbarschutz, Ortsbild, Gebot der Rücksichtnahme, Hochwassersatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
    Ein Nachbarantrag kann grundsätzlich bereits nicht auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, juris; Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - 1 B 376/12 -, juris Rn. 18 und v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris Rn. 10), eine Beeinträchtigung der Landschaft oder das Entstehen einer Splittersiedlung gestützt werden, denn der Drittschutz ist auf das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte Rücksichtnahmegebot beschränkt, das hier nicht - auch nicht durch eine Bebauung in zweiter Reihe erschlossen über die P. Straße - verletzt ist.
  • OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
    10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen, in denen sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen, nicht erst mit der Bezugsfertigkeit des Vorhabens (so noch Senatsbeschl. v. 9. September 1994 - 1 S 259/94 -), sondern grundsätzlich schon dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 3 m. w. N., Beschl. v. 26. März 2009 - 1 B 230/09 - NdsOVG, Beschl. v. 22. Oktober 2008 - 1 ME 134/08 - juris Rn. 4, m. w. N.).11 Dies zugrunde gelegt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, denn das Vorhaben ist nicht nur im Rohbau fertiggestellt, sondern von den Beigeladenen bereits am 16. Dezember 2014 - was von den Antragstellern auch nicht bestritten wurde - bezogen worden.
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    Im Einklang mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist insoweit davon auszugehen, dass das Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich mit der Rohbau-Fertigstellung entfällt, weil der Antragsteller durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung keinen rechtlich relevanten Vorteil mehr erlangen kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.04.2018 - OVG 10 S 40.17, juris Rn. 3; Bayerischer VGH , Beschl. v. 18.12.2017 - 1 CS 17.2337, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschl. 12.02.2015 - 1 B 297/14, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.08.2014 - 3 S 1400/14, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18

    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Zwar entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, wenn der Baukörper bereits fertiggestellt ist; hingegen besteht es auch nach Fertigstellung der baulichen Anlage des Vorhabens fort, wenn der Dritte Beeinträchtigungen geltend macht, die nicht (nur) in der Durchführung der Baumaßnahme mit der Errichtung des Baukörpers, sondern (auch) in der bestimmungsgemäßen Nutzung der baulichen Anlage liegen, und diese Nutzung fortdauert (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 10.04.2018 - OVG 10 S 40.17 -, juris, RdNr. 3; BayVGH, Beschl. v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 -, juris, RdNr. 18 f.; SächsOVG, Beschl. v. 12.02.2015 - 1 B 297/14 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.; HambOVG, Beschl. v. 21.10.2009 - 2 Bs 152/09 -, juris, RdNr. 3 f.; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 -, juris, RdNr. 4; Beschl. d. Senats v. 03.11.2004 - 2 M 513/04 -, juris.
  • OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17

    Nachbarantrag, Eilantrag, ; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbaufertigkeit

    7 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen, in denen sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen, nicht erst mit der Bezugsfertigkeit des Vorhabens (so noch Senatsbeschl. v. 9. September 1994 - 1 S 259/94 -), sondern grundsätzlich schon dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Februar 2015 - 1 B 297/14 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2022 - 5 L 66/22

    Nachbareilantrag; Rücksichtnahmegebot; Doppelhaus; Abstandflächenverstoß -

    vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 1 B 297/14 -, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 Bs 152/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 3 S 2259/12 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 M 34/13 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 17. November 2015 - 9 CS 15.1762 -, juris.
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