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   BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16   

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BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16 (https://dejure.org/2016,4671)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 (https://dejure.org/2016,4671)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2016 - 1 B 30.16 (https://dejure.org/2016,4671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung einer fallübergreifenden Klärung zugänglichen Frage der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung; Verfahrensrüge betreffend die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Gefahrenprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung einer fallübergreifenden Klärung zugänglichen Frage der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung; Verfahrensrüge betreffend die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Gefahrenprognose

  • rechtsportal.de

    Bezeichnung einer fallübergreifenden Klärung zugänglichen Frage der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung; Verfahrensrüge betreffend die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Gefahrenprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 11.09.2015 - 1 B 39.15

    Zeitpunkt der Verlustfeststellung; Verlustfeststellung während Strafhaft;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16
    Das Berufungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (aus neuerer Zeit s. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2015 - 1 B 39.15 - InfAuslR 2016, 1 Rn. 12) nicht der Anregung des Klägers in der mündlichen Verhandlung gefolgt, Sachverständigenbeweis zu der Frage zu erheben, "ob bei dem Kläger eine Abhängigkeitserkrankung, die ggf. welcher therapeutischer Intervention bedarf, oder aber ein 'nur' schädlicher Gebrauch, der ggf. mit welcher therapeutischer Intervention zu behandeln gewesen wäre, bzw. ist, vorliegt" (Beschwerdeschrift), bzw. "zur Frage der vom Kläger ausgehenden Wiederholungsgefahr" (Niederschrift der Sitzung vom 10. November 2015).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16
    b) Dass die Entscheidungsgründe keine Kenntnis darüber vermittelten, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte für die Entscheidung maßgebend waren und den Beteiligten und dem Rechtsmittelgericht deshalb die Möglichkeit entzogen sei, die Entscheidung zu überprüfen, weil sie vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlten oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellten, dass sie unbrauchbar seien (stRspr, vgl. zu diesen Anforderungen an die Rüge einer Verletzung des § 138 Nr. 6 VwGO etwa BVerwG, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris), lässt sich dem Beschwerdevorbringen nicht einmal im Ansatz entnehmen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) und ist auch in der Sache nicht der Fall.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 10 B 2.12

    Ermittlung der Gefahrendichte bzgl. Übergiffe auf Leib und Leben der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2016 - 1 B 30.16
    Ein Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung liegt aber nur dann vor, wenn sich der gerügte Fehler hinreichend eindeutig von der materiellrechtlichen Subsumtion, d.h. der korrekten Anwendung des sachlichen Rechts, abgrenzen lässt und der Tatrichter den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz freier Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - 10 B 2.12 - juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Solches ist erforderlich, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, der Ausländerbehörde bzw. dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 09.12.2019 - 1 B 74.19 -, juris Rn. 5, vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 -, juris Rn. 7, und vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall ausnahmsweise die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich machen würden, liegen nicht vor (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 12, und Beschlüsse vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 12, vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 -, juris Rn. 7, und vom 09.12.2019 - 1 B 74.19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

    Es gibt im konkreten Fall keine Anhaltspunkte für das Vorliegen besonderer Umstände, die die Hinzuziehung eines Sachverständigen gebieten würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 12 und vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

    Es gibt im konkreten Fall keine Anhaltspunkte für das Vorliegen besonderer Umstände (wie etwa psychische Erkrankungen), die die Hinzuziehung eines Sachverständigen gebieten würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 12 und vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - 19 A 4739/19

    Mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs kann keine vermeintlich

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 2.16 D -, juris, Rn. 17, vom 1. März 2016 - 1 B 30.16 -, juris, Rn. 9, vom 28. Juni 2013 - 5 B 79.12 -, juris, Rn. 12; Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 132 Rn. 92 (Sept. 2018) m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 50/17

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem

    Bei der Gefahrenprognose im Fall der Ausweisung eines strafgerichtlich verurteilten Ausländers bzw. im Falle der Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU bewegen sich die Tatgerichte regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind; es bedarf der Hinzuziehung eines Sachverständigen nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl v. 1.3.2016 - 1 B 30.16 - , juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 06.02.2018 - 7 K 2223/16

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Es gibt im konkreten Fall keine Anhaltspunkte für das Vorliegen besonderer Umstände (wie etwa psychische Erkrankungen), die die Hinzuziehung eines Sachverständigen gebieten würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 B 39/15 -, juris Rn. 12 und vom 01.03.2016 - 1 B 30/16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 11 N 163.16

    Anforderungen an die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots;

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich die Tatsachengerichte bei der Gefahrenprognose im Fall der Ausweisung eines strafgerichtlich verurteilten Ausländers regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegen, die dem Richter allgemein zugänglich sind und es der Hinzuziehung eines Sachverständigen nur ausnahmsweise bedarf, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände, etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen, nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (std. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 1. März 2016 - 1 B 30/16 -, juris Rz. 7 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 19 A 215/19

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz bei Abweichung der zum Asylrecht

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 2.16 D -, juris, Rn. 17, vom 1. März 2016 - 1 B 30.16 -, juris, Rn. 9, vom 28. Juni 2013 - 5 B 79.12 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2020, a. a. O., Rn. 13; Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 132 Rn. 92 (Sept. 2018) m. w. N.
  • VG Stuttgart, 20.03.2023 - 11 K 5328/21

    Ausweisung nach Betäubungsmittelstraftat; Ausweisung als

    Es gibt im konkreten Fall keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Umständen, die die Hinzuziehung eines Sachverständigen gebieten würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 12 und vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 -, juris Rn. 7).
  • VG Stuttgart, 28.05.2019 - 11 K 1812/16

    Ausweisungsentscheidung; maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung; Straftaten;

  • VG Stuttgart, 28.04.2022 - 11 K 619/20

    Ausweisungsinteresse; Gewalttat gegenüber Frauen; Taten gegen die sexuelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2019 - 19 A 3477/18

    Geltendmachung eines Gehörsverstoßes

  • VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 5 K 19.00276

    Rechtmäßige Ausweisung und ausländerrechtliche Annexentscheidungen

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