Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2015 - 1 B 48.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27588
BVerwG, 22.09.2015 - 1 B 48.15 (https://dejure.org/2015,27588)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2015 - 1 B 48.15 (https://dejure.org/2015,27588)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2015 - 1 B 48.15 (https://dejure.org/2015,27588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Rechtfertigung der Ausweisung eines Ausländers aus generalpräventiven Gründen i.R.v. strafrechtlichen Verurteilungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 1 B 48.15
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 1 B 48.15
    In diesem Zusammenhang verweist sie selbst auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. Februar 2012 - 1 C 7.11 - (BVerwGE 142, 29).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 1 B 48.15
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung entscheidungserheblichen Vorbringens verletzt hat, kann ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs festgestellt werden (stRspr, BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 1 B 48.15
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris).
  • BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2015 - 1 B 48.15
    Diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15

    Ausstellung eines Laissez-Passer gegenüber einem palästinensischen

    Die "Freiheit" des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 = juris Rn. 8 m.w.N. und vom 22. September 2015 - 1 B 48.15 - juris).
  • VG Würzburg, 29.11.2021 - W 7 K 21.346

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung

    Nach der Rechtsprechung ist es grundsätzlich zulässig, eine Ausweisung mit generalpräventiven Erwägungen zu begründen, selbst wenn es sich um nachhaltig "verwurzelte" Ausländer handelt (vgl. nur BVerwG, U.v. 14.2.2012 - 1 C 7.11, NVwZ 2012, 1558, Rn. 19 ff.; B.v. 22.9.2015 - 1 B 48.15, BeckRS 2015, 52994, Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht