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   BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85   

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BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85 (https://dejure.org/1985,2365)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1985 - 1 B 48.85 (https://dejure.org/1985,2365)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 1 B 48.85 (https://dejure.org/1985,2365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsgrundlage für die Entscheidung eines Streitfalles - Genehmigung für die Errichtung von Zweigstellen einer Sparkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85
    Auf welche Rechtslage abzustellen ist, bestimmt sich deshalb in erster Linie nach materiellem Recht (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19; vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 3/78] [134]) und nicht - wie die Beschwerde und der Vertreter des öffentlichen Interesses offenbar meinen - isoliert nach prozeßrechtlichen Gesichtspunkten.
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85
    Auf welche Rechtslage abzustellen ist, bestimmt sich deshalb in erster Linie nach materiellem Recht (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19; vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 3/78] [134]) und nicht - wie die Beschwerde und der Vertreter des öffentlichen Interesses offenbar meinen - isoliert nach prozeßrechtlichen Gesichtspunkten.
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 C 81.78

    Errichtung von Zweigstellen freier Sparkassen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 7

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde verletzt das Berufungsurteil nicht deswegen die Vorschrift des § 144 Abs. 6 VwGO, weil sich das Berufungsgericht hinsichtlich der Frage, welche Fassung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein für die Entscheidung des vorliegenden Falles maßgeblich ist, nicht an die zuvor in seinem aufgehobenen Urteil vom 9. Dezember 1975 (V OVG A 70/74) vertretene, nicht gegen Bundesrecht verstoßende, deshalb für den beschließenden Senat in dem damaligen Revisionsverfahren bindende und infolgedessen auch dem Urteil des Senats vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 C 81.78 - (BVerwGE 69, 11 [BVerwG 14.02.1984 - 1 C 81/78]) zugrunde zu legende Rechtsauffassung gebunden gefühlt hat, für die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der streitigen Zweigstellen sei § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1971 (GVBl. S. 138) - jetzt unverändert geltend in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 1981 (GVBl. S. 17) - einschlägig.
  • BVerwG, 07.08.1972 - III B 5.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85
    Ein Berufungsgericht, an das eine Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, verstößt nicht schon deshalb gegen seine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts, weil es das zweite Berufungsurteil völlig anders als das erste aufgehobene Urteil begründet (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 15. Dezember 1970 - BVerwG 3 B 5.70 -, Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Auch aus § 144 Abs. 6 VwGO ergibt sich keine für das weitere Verfahren maßgebliche Anweisung hinsichtlich der für die Entscheidung maßgeblichen Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.06.1985 - 1 B 48.85 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151).

    Hinsichtlich des für die Entscheidung zunächst maßgeblichen nichtrevisiblen Landes- bzw. Ortsrechts, das zu ermitteln allein Sache des - auch mit und infolge der Zurückverweisung nicht an das aufgehobene erste Berufungsurteil gebundenen - Senats ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.06.1985 - 1 B 48.85 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151), ergibt sich auch aus § 144 Abs. 6 VwGO keine für das weitere Verfahren maßgebliche Anweisung.

  • VG Trier, 07.08.2023 - 8 K 1253/23

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Klimaaktivistin

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung war die Klägerin zudem "Beschuldigte" im Sinne von § 81b Abs. 1 Var. 2 StPO im hiesigen Anlassermittlungsverfahren, welches ebenfalls in Trier begangen wurde (grundlegend zum für die Beurteilung der Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1985 - 1 B 48.85 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Der Senat kann offenlassen, ob zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung, also noch unter Geltung der Vorschriften des Ausländergesetzes über die sog. Anspruchseinbürgerung (§§ 85, 86), die Voraussetzungen einer eigenständigen Einbürgerung der Klägerin vorlagen oder nicht; jedenfalls zu dem für solche Anspruchseinbürgerungen maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 28.6.1985 - 1 B 48.85 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 151; BVerwG, Beschluss vom 19.8.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, als Leitsatz abgedruckt in DVBI. 2003, 84; Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -und BayVGH, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 00.1819 - juris) liegen die Voraussetzungen der durch die Beklagte mit der Berufung angegriffenen Einbürgerungszusicherung vor (zum Verwaltungsaktcharakter und zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Einbürgerungszusicherung siehe BVerwG, Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 5.03 -, AuAS 04, 187 und Hailbronner/Renner, StAR, 2001, RdNrn. 85 und 122 zu § 8 und 14 zu § 9 StAG).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Bezüglich des für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung behördlicher Entscheidungen maßgebenden Zeitpunkts folgt aus dem Verfahrensrecht (§ 113 VwGO), daß ein Kläger mit seiner Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage durchdringt, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einen Anspruch auf die erstrebte Aufhebung bzw. Verpflichtung hat, während sich nach materiellem Recht beurteilt, ob ein solcher Anspruch besteht, d.h. ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt bzw. das Verpflichtungsbegehren begründet ist (vgl. z.B. BVerwGE 51.15 ; Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 161.95

    Zurückverweisung eines Rechtsstreits zur anderweitigen Verhandlung und

    Insoweit ist es ihm unbenommen, das zweite Berufungsurteil anders als das erste, aufgehobene Urteil zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42).
  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen

    Eine entgegenstehende Übergangsvorschrift, die für den am 20.05.2003 gestellten Einbürgerungsantrag des Klägers die Geltung früheren Rechts anordnet, enthält das Zuwanderungsgesetz nicht vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.06.1985 - 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42 und vom 19.08.1996 - 1 B 82/95 - InfAuslR 1996, 399 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 49, sowie Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 - BVerwGE 124, 268 = NJW 2006, 1079 = InfAuslR 2006, 283 = Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 1 = DVBl 2006, 919 = EzAR-NF 73 Nr. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris und vom 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - ESVGH 56, 187 (LS); Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005 - 3 Bf 172/04 - juris; Urteil des Senats vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 -, AS 33, 126.
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95

    Zurückverweisung eines Rechtsstreits zur anderweitigen Verhandlung und

    Insoweit ist es ihm unbenommen, das zweite Berufungsurteil anders als das erste, aufgehobene Urteil zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 05.06.1989 - 1 B 83.89

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung des

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, folgt aus dem Verfahrensrecht (§ 113 VwGO), daß ein Kläger mit seiner Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage durchdringt, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einen Anspruch auf die erstrebte Aufhebung bzw. Verpflichtung hat, während sich nach materiellem Recht beurteilt, ob ein solcher Anspruch für den Zeitpunkt oder Zeitraum, für den er geltend gemacht wird, besteht (vgl. z.B. BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]; Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42; Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32).
  • BVerwG, 22.07.1986 - 1 B 22.86

    Aufenthaltsrechtliche Erheblichkeit des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1

    Dagegen beurteilt sich nach materiellem Recht, ob ein solcher Anspruch (noch) besteht, d.h. ob der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt bzw. ob das Leistungsbegehren begründet ist (vgl. z.B. BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]; 64, 218 ; Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 18.11.1991 - 8 B 151.91

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Heranziehung zu

    Ist das der Fall und wird die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so ergibt sich aus § 144 Abs. 6 VwGO nur das Verbot, den Fehler zu wiederholen, nicht aber eine für das weitere Verfahren maßgebliche Anweisung hinsichtlich des für die Entscheidung einschlägigen nichtrevisiblen Landesrechts, das auszulegen und anzuwenden unverändert nicht dem Revisionsgericht obliegt, sondern allein Sache des - auch mit und infolge der Zurückverweisung nicht an das aufgehobene erste Berufungsurteil gebundenen - Berufungsgerichts ist (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04

    Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge;

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