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   OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11   

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https://dejure.org/2011,7241
OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11 (https://dejure.org/2011,7241)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2011 - 1 Bs 160/11 (https://dejure.org/2011,7241)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2011 - 1 Bs 160/11 (https://dejure.org/2011,7241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigung der Beurteilungen und sonstigen Ergebnisse des zur Eignungsfeststellung durchgeführten Auswahlverfahrens und Findungsverfahrens für die Auswahl von Schulleitern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; HmbSG § 91 S. 3
    Würdigung der Beurteilungen und sonstigen Ergebnisse des zur Eignungsfeststellung durchgeführten Auswahlverfahrens und Findungsverfahrens für die Auswahl von Schulleitern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Dokumentation der Auswahlerwägungen in den Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 244
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11
    Es ist nicht ersichtlich, dass einer der seltenen Ausnahmefälle vorliegt, in denen sich die Antragsgegnerin rechtmäßig nur zu Gunsten des Antragstellers entscheiden könnte und ihn für die Schulleiterstelle auswählen müsste, weil er eindeutig am besten geeignet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, NJW 2011, 695; Beschl. v. 25.10.2011, a.a.O.).

    Zwar kann regelmäßig im Rahmen des für die Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblichen Leistungsvergleichs, wenn ein Bewerber in der Gesamtbeurteilung um eine oder mehrere Notenstufen besser beurteilt ist, nicht von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung ausgegangen werden und ist grundsätzlich der mit der besseren Notenstufe beurteilte Bewerber der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung geeignetste (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, u.v. 30.6.2011, IÖD 2011, 220).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11
    Ein Beamter kann beanspruchen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Beschl. v. 25.10.2011, BVerwG 2 VR 4.11, juris).

    Es ist nicht ersichtlich, dass einer der seltenen Ausnahmefälle vorliegt, in denen sich die Antragsgegnerin rechtmäßig nur zu Gunsten des Antragstellers entscheiden könnte und ihn für die Schulleiterstelle auswählen müsste, weil er eindeutig am besten geeignet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, NJW 2011, 695; Beschl. v. 25.10.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11
    Die dienstliche Beurteilung des Antragstellers ist auch noch hinreichend aktuell, zumal er sich seit dem 2.11.2008 im Erziehungsurlaub befindet (vgl. zur fiktiven Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen BVerwG, Urt. v. 16.12.2010, NVwZ-RR 2011, 371; OVG Münster, Beschl. v. 1.6.2005, ZBR 2005, 393).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob auch ein Beamter, der nicht das beste Gesamturteil des Bewerberfeldes aufweist, ausnahmsweise ausgewählt werden darf, wenn nachvollziehbar belegt ist, dass er spezifische Anforderungen des Dienstpostens voraussichtlich am besten erfüllt (dafür bei bloßen Dienstpostenbesetzungen BVerwG, Beschl. v. 27.9.2011, BVerwG 2 VR 3/11, juris).
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11
    Die dargelegten Auswahlerwägungen können im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden; dagegen ist die vollständige Nachholung oder die Auswechselung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe nicht möglich (BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007, NVwZ 2007, 343; VGH München, Beschl. v. 25.5.2011, BayVBl 2011, 565; OVG Bautzen, 26.10.2009, DRiZ 2010, 295).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11
    Die dargelegten Auswahlerwägungen können im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden; dagegen ist die vollständige Nachholung oder die Auswechselung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe nicht möglich (BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007, NVwZ 2007, 343; VGH München, Beschl. v. 25.5.2011, BayVBl 2011, 565; OVG Bautzen, 26.10.2009, DRiZ 2010, 295).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 6 B 689/05

    Vergabe von Beförderungsplanstellen; Nichteinbeziehung in das Auswahlverfahren

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.11.2011 - 1 Bs 160/11
    Die dienstliche Beurteilung des Antragstellers ist auch noch hinreichend aktuell, zumal er sich seit dem 2.11.2008 im Erziehungsurlaub befindet (vgl. zur fiktiven Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen BVerwG, Urt. v. 16.12.2010, NVwZ-RR 2011, 371; OVG Münster, Beschl. v. 1.6.2005, ZBR 2005, 393).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Die Entscheidungen des OVG Münster (v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 - juris Rn. 87 ff.) und des OVG Hamburg (v. 16.11.2012 - 1 Bs 160/11 - juris Rn. 8; v. 20.11.2012 - 1 Bs 212/12 - juris Rn. 7), die jeweils zur Besetzung von Schulleiterstellen ergangen sind und in denen ein Vorrang der dienstlichen Beurteilung gegenüber einem speziell geregelten, strukturierten, wissenschaftlich fundierten, begleiteten und ausreichend dokumentierten Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlage für eine Auswahlentscheidung verneint worden ist, sind mit der hiesigen Fallkonstellation nicht vergleichbar.
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Die Entscheidungen des OVG Münster (v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 - juris Rn. 87 ff.) und des OVG Hamburg (v. 16.11.2012 - 1 Bs 160/11 - juris Rn. 8; v. 20.11.2012 - 1 Bs 212/12 - juris Rn. 7), die jeweils zur Besetzung von Schulleiterstellen ergangen sind und in denen ein Vorrang der dienstlichen Beurteilung gegenüber einem speziell geregelten, strukturierten, wissenschaftlich fundierten, begleiteten und ausreichend dokumentierten Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlage für eine Auswahlentscheidung verneint worden ist, sind mit der hiesigen Fallkonstellation nicht vergleichbar.
  • OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12

    Zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren

    Der Antragsteller hatte sich in den letzten Jahren bereits mehrfach auf die seit 2009 unbesetzte Stelle "Schulleiter/-in der Berufsschule E... (G12)" beworben und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jeweils obsiegt, nachdem die Antragsgegnerin eine andere Bewerberin ausgewählt hatte (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.9.2010, 1 Bs 177/10; Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11).

    Der Senat (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2011, NordÖR 2012, 144) hat ausgeführt:.

  • OVG Hamburg, 16.06.2014 - 3 Bs 57/14

    Anlassbeurteilung eines hamburgischen Richters; Beurteilungszeitraum;

    Ebenso wie ein Beamter hat ein Richter im Fall einer Bewerbung um ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, sondern nur darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden Auswahlverfahren entschieden wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 12; Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 02.06.2014 - 3 Bs 36/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer

    Ebenso wie ein Beamter hat ein Richter im Fall einer Bewerbung um ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, sondern nur darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden Auswahlverfahren entschieden wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 11.1.2012, 5 Bs 213/11, juris Rn. 12; Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11

    Einstweilige Anordnung betreffend die Besetzung einer Beförderungsstelle; kein

    Ebenso wie ein Beamter hat ein Richter im Fall einer Bewerbung um ein Amt mit einem höheren Endgrundgehalt grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, sondern nur darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei in einem den rechtlichen Anforderungen genügenden Auswahlverfahren entschieden wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 29.06.2021 - 20 E 2664/21

    Erfolgloser Eilantrag auf vorläufige Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung

    Jeder Bewerber um einen Ausbildungsplatz hat - wie im Falle der Bewerbung um ein Beförderungsamt - daher einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012, 2 VR 5.12, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, 2 C 16/09, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2011, 1 Bs 160/11, juris Rn. 5).
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