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   BVerfG, 07.03.2012 - 1 BvR 1209/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11528
BVerfG, 07.03.2012 - 1 BvR 1209/11 (https://dejure.org/2012,11528)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2012 - 1 BvR 1209/11 (https://dejure.org/2012,11528)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2012 - 1 BvR 1209/11 (https://dejure.org/2012,11528)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 4a Abs 1 ÄuaKammerG BE, § 4a Abs 4 Nr 15 ÄuaKammerG BE, § 95 Abs 1 S 2 SGB 5
    Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene in Berufsausübungsfreiheit - hier: Werbung einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Bezeichnung "Zentrum für Zahnmedizin" - wettbewerbsrechtliches ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 4a Abs 1 ÄuaKammerG BE, § 4a Abs 4 Nr 15 ÄuaKammerG BE, § 95 Abs 1 S 2 SGB 5
    Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene in Berufsausübungsfreiheit - hier: Werbung einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Bezeichnung "Zentrum für Zahnmedizin" - wettbewerbsrechtliches ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen ein durch Gerichtsentscheidungen ausgesprochenes Verbot zur Bezeichnung einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis im geschäftlichen Verkehr als "Zentrum für Zahnmedizin"

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene in Berufsausübungsfreiheit - hier: Werbung einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Bezeichnung "Zentrum für Zahnmedizin" - wettbewerbsrechtliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen ein durch Gerichtsentscheidungen ausgesprochenes Verbot zur Bezeichnung einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis im geschäftlichen Verkehr als "Zentrum für Zahnmedizin"

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen ein durch Gerichtsentscheidungen ausgesprochenes Verbot zur Bezeichnung einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis im geschäftlichen Verkehr als "Zentrum für Zahnmedizin"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Zentrum für Zahnmedizin"

  • wettbewerbszentrale.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neue Entscheidungen zur Bezeichnung Zentrum

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Wann ist eine Praxis ein Zentrum?

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Neue Vorgaben bei der Berufsbezeichnung von Ärzten und Zahnärzten in der Werbung

Besprechungen u.ä. (3)

  • scoop-aerzteberatung.de (Entscheidungsbesprechung)

    (Zahn-)ärztliches Berufsrecht: Auftritt als "Zentrum für Zahnmedizin" zulässig?

  • dzw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Liberalisierung des Zentrumsbegriffs für Zahnärzte

  • lexmedblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Liberalisierung des Zentrumsbegriffs

Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Arztwerbung: Für "Irreführung" liegt die Latte heute viel höher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 335
  • GRUR-RR 2013, 76
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; BVerfG-Kammer, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 BvR 1209/11 - GesR 2012, 360).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit sind aber nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (BVerfG, GRUR 2012, 72, 73; GesR 2012, 360, 361).
  • ArbG Braunschweig, 03.04.2014 - 5 Ca 463/13

    BVerfG-Vorlage zum Anschlussverbot bei sachgrundloser Befristung

    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (BVerfG v. 07.03.2012 - 1 BvR 1209/11 - GesR 2012, 360-363 = juris Rn. 17).
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