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   BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91   

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https://dejure.org/1992,3343
BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91 (https://dejure.org/1992,3343)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91 (https://dejure.org/1992,3343)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 1 BvR 1725/91 (https://dejure.org/1992,3343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Verwertungskündigung; Kündigungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Verwertungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Anforderungen - Eigenbedarf - Veräußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2411
  • ZMR 1992, 429
  • WM 1992, 1418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; 49, 244, 247 f.; 53, 352, 357 f.; 79, 80, 84 f.).

    Die mietrechtlichen Verfahrensvorschriften dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 79, 80, 85, sowie neuestens BVerfG, NJW 1992, 1379 ).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; 49, 244, 247 f.; 53, 352, 357 f.; 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; 49, 244, 247 f.; 53, 352, 357 f.; 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den formellen Anforderungen an die Wirksamkeit von Vermieterschreiben im Rahmen der Parallelproblematik bei Mieterhöhungsverlangen bereits grundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerfGE 37, 132, 147 f.; 49, 244, 247 f.; 53, 352, 357 f.; 79, 80, 84 f.).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    aa) Die Zivilgerichte haben bei der Prüfung, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarfs formell wirksam ist, den Einfluss des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den damit eng verzahnten Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (vgl. BVerfGE 79, 80 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 1992 - 1 BvR 1725/91 -, NJW 1992, S. 2411 ).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 5 U 73/05

    Kündigung eines Mietvertrages: Verwertungskündigung durch eine Erbengemeinschaft

    Der Vermieter kann sich nicht auf einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend berufen, dass Wohnungen, auch wenn sie als Renditeobjekt praktisch ungeeignet sind, nur im unvermieteten Zustand verkauft werden können, zumal der Erwerber seinerseits in der Lage ist, das Objekt wegen Eigenbedarfs zu kündigen; es kann nicht von einer generellen Unverkäuflichkeit vermieteter Wohnungen ausgegangen werden (LG Stuttgart ZMR 1995, 259; Häublein Rn. 101; Bundesverfassungsgericht NJW 1992, 2411).
  • LG Frankfurt/Oder, 23.12.2008 - 6a S 28/07
    Das ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, weil dem Vermieter der Zugang zur gerichtlichen Sachprüfung ohne allzu große Schwierigkeiten eröffnet sein muss (BVerfG NJW 1992, 2411; WuM 2000, 232).

    Nur für den Fall, dass das Grundstück nicht unverkäuflich, sondern wegen des vermieteten Zustandes nur zu einem geringeren Kaufpreis veräußerbar ist, wird vom Vermieter eine Vergleichsberechnung verlangt werden müssen, und zwar über den Preis in vermietetem und unvermietetem Zustand, damit beurteilt werden kann, ob der Vermieter bei einem Verkauf erhebliche Nachteile erleiden oder ob der Verkauf sogar wirtschaftlich sinnlos sein würde (BVerfG NJW 1992, 2411; LG Berlin NJW-RR 1997, 10).

  • LG Potsdam, 23.07.2009 - 11 S 230/08

    Wohnraummiete im Beitrittsgebiet: Vereinbarte Vermieterpflicht des VEB zu

    Es kann nicht von einer generellen Unverkäuflichkeit vermieteter Objekte ausgegangen werden (LG Stuttgart, ZMR 1995, 259; BVerfG NJW 1992, 2411).
  • LG Oldenburg, 22.09.1995 - 2 S 514/95

    Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen einem formellen

    Eine solche zu verlangen, hieße unzumutbar strenge Anforderungen an die Begründung der Kündigung zu stellen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2411, 2412).
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