Rechtsprechung
BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 1955/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch zivilgerichtliches Urteil, bestimmte Äußerung zu unterlassen - zur Einordnung einer Äußerung als Formalbeleidigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Meinungsfreiheit bei einem gegenüber anderen erhobenen Vorwurf strafbaren Handelns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 16.09.1994 - 8 U 1406/93
- BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 1955/94
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 1955/94
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 85, 1 [13 ff.]; 93, 266 [293 ff.]; 94, 1 [7 ff.]).Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Formalbeleidigung oder Schmähung, mit der Folge, daß eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unterbleibt, so liegt darin ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 93, 266 [294]).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 1955/94
Werturteile werden vom Grundrechtsschutz stets erfaßt, Tatsachenbehauptungen jedenfalls dann, wenn sie meinungsrelevant sind (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]; 94, 1 [7]).Doch tritt die Meinungsfreiheit bei herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (vgl. BVerfGE 61, 1 [12]).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 1955/94
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 85, 1 [13 ff.]; 93, 266 [293 ff.]; 94, 1 [7 ff.]).Werturteile werden vom Grundrechtsschutz stets erfaßt, Tatsachenbehauptungen jedenfalls dann, wenn sie meinungsrelevant sind (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]; 94, 1 [7]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 1955/94
Die Gerichte haben bei ihrer Entscheidung jedoch dem Einfluß der Meinungsfreiheit auf die Vorschriften des Zivil- und Strafrechts Rechnung zu tragen, damit die wertsetzende Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
- LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Anspruch auf Auskunft zu einem beleidigenden Nutzer eines sozialen Netzwerks
Sie muss sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung eines anderen erschöpfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. August 1998 - 1 BvR 1955/94 -, juris). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Formalbeleidigung oder Schmähung mit der Folge, dass eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entbehrlich wird, so liegt darin ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfG 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 - Rn. 12; 18. August 1998 - 1 BvR 1955/94 - zu II 1 b der Gründe;… 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - zu C III 2 der Gründe, aaO) .