Rechtsprechung
BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80, 1 BvR 528/81, 1 BvR 441/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- hartzkampagne.de
Keine realitätsfremden Grenzziehungen zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 68, 143
- NJW 1985, 1073
- BB 1985, 103
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Zur Bedeutung des GG Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 für die Einkommensbesteuerung verwitweter, geschiedener, getrenntlebender oder unverheirateter Eltern mit mindestens einem Kind (Vergleiche BVerfG, 1982-11-03, 1 BvR 620/78, BVerfGE 61, 319).Die Beschwerdeführer sehen hierdurch - ebenso wie die Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 620/78 u. a. (BVerfGE 61, 319) - den Schutz der Familie, das Prinzip der Steuergerechtigkeit und damit den Gleichheitssatz sowie das Sozialstaatsprinzip verletzt.
Im einzelnen bezog sich das Finanzgericht zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs, das auch dem Verfahren 1 BvR 620/78 u. a. (BVerfGE 61, 319) zugrunde lag (vgl. im einzelnen BVerfGE 61, 319 (326 f.)).
bb) Ferner wendet sich der Beschwerdeführer unter Erweiterung seines ursprünglichen Beschwerdevorbringens dagegen, daß die Finanzverwaltung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung der Halbfamilien (BVerfGE 61, 319) bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 1981 - gegen die noch Einspruch eingelegt ist - zwar mit einem Vorläufigkeitsvermerk Rechnung getragen habe, dieser Vermerk aber die Einschränkung enthalte, "soweit es sich um die Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren handelt".
Wenn, wie der Beschwerdeführer meint, die Finanzverwaltung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (BVerfGE 61, 319) nicht ausreichend Rechnung getragen hat, weil sie die Veranlagung nur für vorläufig erklärt hat, soweit es sich um die Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren handelt, ist er gehalten, vorrangig Rechtsschutz vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit zu suchen.
Insbesondere konnte vom Beschwerdeführer zu 1) und der Beschwerdeführerin zu 2) nicht verlangt werden, gegen die angegriffenen finanzgerichtlichen Entscheidungen den Rechtsweg zum Bundesfinanzhof zu erschöpfen, weil dies mit Rücksicht auf die gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung nicht zumutbar gewesen wäre (vgl. BVerfGE 61, 319 (341 f.)).
Soweit diesen zwangsläufig zusätzlicher Aufwand für die Kinderbetreuung entstand, ist er steuerlich nicht berücksichtigt worden, obwohl er die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Alleinerziehenden minderte (BVerfGE 61, 319 (342)).
Prüfungsmaßstab für den Vergleich der steuerlichen Behandlung von alleinstehenden Eltern mit Kindern und Ehepaaren mit Kindern ist in erster Linie Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere das aus dem Gleichheitssatz zu entnehmende Gebot der Steuergerechtigkeit, an das der Gesetzgeber gebunden ist; dabei sind die Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten von Ehe und Familie sowie das Sozialstaatsprinzip zu beachten (BVerfGE 61, 319 (343) m. w. N.).
Diese unabweisbare Sonderbelastung darf der Gesetzgeber ohne Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit nicht außer acht lassen (BVerfGE 61, 319 (344)).
Es ist auch nicht geboten, das Splitting auf Alleinstehende mit Kindern auszudehnen (vgl. im einzelnen BVerfGE 61, 319 (345 ff.)).
Die Besteuerung von Alleinerziehenden mit Kindern ist im Vergleich zur Ehegattenbesteuerung aber deshalb mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar, weil das geltende Einkommensteuerrecht die Tatsache außer Betracht läßt, daß die Leistungsfähigkeit berufstätiger Alleinstehender mit Kindern durch zusätzlichen zwangsläufigen Betreuungsaufwand gemindert ist (BVerfGE 61, 319 (348)).
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt, daß Alleinstehende mit Kindern nur zur Berufstätigkeit gezwungen sind, soweit nicht Leistungen von dritter Seite, zum Beispiel Unterhaltszahlungen des getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten, den Unterhalt sicherstellen (vgl. BVerfGE 61, 319 (348)).
Allerdings kann die mit den Betreuungsaufwendungen verbundene Verringerung der Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise ausgeglichen werden, wenn dem betreuten Kind oder den Alleinstehenden Bezüge zufließen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, Kinderbetreuungskosten des alleinstehenden Elternteils zu bestreiten (BVerfGE 61, 319 (354 f.)).
Die Vorschrift des § 32 a EStG, auf der die im Vergleich zu Ehepaaren mit Kindern ungleich stärkere steuerliche Belastung Alleinstehender mit Kindern beruht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Urteil vom 3. November 1982 zur Besteuerung der Alleinerziehenden (BVerfGE 61, 319 (356)) in allen für die Streitjahre der vorliegenden Verfahren maßgeblichen Fassungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (…BVerfG a.a.O. (320)).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
b) Die übrigen angegriffenen Vorschriften betreffen den Beschwerdeführer nicht unmittelbar in einem der von ihm geltend gemachten Grundrechte (BVerfGE 65, 1 (36) m. w. N.).Denn in der Regel greift erst dieser Vollziehungsakt in die Rechtssphäre des Bürgers ein; der gegen diesen Eingriff gegebene Rechtsweg ermöglicht auch die Nachprüfung der Verfassungsmäßigkeit des angewandten Gesetzes (BVerfGE 65, 1 (36 f.)).
- BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Dabei darf er für die steuerliche Berücksichtigung zwingender Unterhaltsverpflichtungen keine realitätsfremden Grenzen ziehen (BVerfGE 66, 214 (223)).
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Die Vorschriften über Vorsorgeaufwendungen sollen dem Vorsorgebedürfnis Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 45, 104 (134)). - BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Der Bürger ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten, vor einer Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts den Rechtsweg gegen die Vollziehungsakte zu beschreiten (BVerfGE 58, 81 (105)). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70
Bebauungspläne
Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Aus dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde folgt zwingend, daß die behauptete Grundrechtswidrigkeit im jeweils mit dieser Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (BVerfGE 31, 364 (368)). - BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer …
Auszug aus BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Dieser Grundsatz muß im Hinblick auf die besondere Funktion des Bundesverfassungsgerichts angesichts der anhaltenden Belastung des Gerichts streng beachtet werden (vgl. BVerfGE 47, 144 (145)).
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ; 120, 125 ). - BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Denn es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BVerfG, dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freizustellen ist (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 120, 125; vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268; vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174; zuvor schon BVerfG-Beschlüsse vom 22. Februar 1984 1 BvL 10/80, BVerfGE 66, 214, , BStBl II 1984, 357; vom 17. Oktober 1984 1 BvR 527/80, 1 BvR 528/81, 1 BvR 441/82, BVerfGE 68, 143, ; in BVerfGE 82, 60, , BStBl II 1990, 653). - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
Ist der Gesetzgeber gehalten, den Umfang der Sozialleistungen realitätsgerecht (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ; 99, 300 ) zu bemessen, kann dies nicht ohne vereinfachende Annahmen gelingen.
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Dazu gehören insbesondere die Prinzipien der Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 8, 51 ; 9, 237 ; 13, 290 ; 14, 34 ; 27, 58 ; 32, 333 ; 36, 66 ; 43, 108 ; 47, 1 ; 55, 274 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 117, 1 ; 122, 210 ), der Folgerichtigkeit (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ), der Lastengleichheit (BVerfGE 35, 324 ; 84, 239 ), des Schutzes des Existenzminimums (BVerfGE 82, 60 ), des Verbots der Benachteiligung von Ehe und Familie (BVerfGE 99, 216 ), des Verbots der Erdrosselungssteuer (BVerfGE 19, 119 ; 23, 288 ; 27, 111 ; 30, 250 ; 50, 57 ; 63, 343 ; 68, 287 ; 70, 219 ; 78, 214 ; 78, 232 ; 82, 159 ; 87, 153 ; 95, 267 ; 105, 17 ; 115, 97 ) und der eigentumsschonenden Besteuerung (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 115, 97 ). - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Zwar ist die wirtschaftliche Belastung durch Unterhaltspflichten für den Steuerpflichtigen ein besonderer und unvermeidbarer, die Leistungsfähigkeit mindernder Umstand, dessen Nichtberücksichtigung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen kann (vgl. BVerfGE 68, 143 ; 82, 60 ). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Die für den Steuerpflichtigen unvermeidbare Sonderbelastung durch Unterhaltsverpflichtungen mindert seine Leistungsfähigkeit und darf ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vom Gesetzgeber nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. zuletzt BVerfGE 68, 143 (152 f.)).Das Gebot, Unterhaltsaufwendungen für Kinder mindestens in Höhe des Existenzminimums von der Besteuerung auszunehmen, entspricht im Ergebnis dem Grundsatz, daß der Gesetzgeber bei der steuerlichen Berücksichtigung zwangsläufiger Unterhaltsaufwendungen nicht realitätsfremde Grenzen ziehen darf (vgl. BVerfGE 66, 214 (223); 68, 143 (153)).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
Die somit von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums sind vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ). - FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
Die für den Steuerpflichtigen unvermeidbare Sonderbelastung durch Unterhaltsverpflichtungen mindert seine Leistungsfähigkeit und darf ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vom Gesetzgeber nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. zuletzt BVerfGE 68, 143 ).Das Gebot, Unterhaltsaufwendungen für Kinder mindestens in Höhe des Existenzminimums von der Besteuerung auszunehmen, entspricht im Ergebnis dem Grundsatz, daß der Gesetzgeber bei der steuerlichen Berücksichtigung zwangsläufiger Unterhaltsaufwendungen nicht realitätsfremde Grenzen ziehen darf (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ).
BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ).
Das gilt insbesondere bei der steuerlichen Berücksichtigung zwingender Unterhaltsverpflichtungen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ).
Der existenznotwendige Bedarf bildet so die Untergrenze für den Zugriff durch die Einkommensteuer und ist in angemessener und realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freizustellen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; stRspr).
Die somit von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums sind vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ).
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
Denn es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BVerfG, dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freizustellen ist (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 120, 125; vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268; vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174; zuvor schon BVerfG-Beschlüsse vom 22. Februar 1984 1 BvL 10/80, BVerfGE 66, 214, , BStBl II 1984, 357; vom 17. Oktober 1984 1 BvR 527/80, 1 BvR 528/81, 1 BvR 441/82, BVerfGE 68, 143, ; in BVerfGE 82, 60, , BStBl II 1990, 653). - BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Denn es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BVerfG, dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freizustellen ist (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 120, 125; vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268; vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174; zuvor schon BVerfG-Beschlüsse vom 22. Februar 1984 1 BvL 10/80, BVerfGE 66, 214, , BStBl II 1984, 357; vom 17. Oktober 1984 1 BvR 527/80, 1 BvR 528/81, 1 BvR 441/82, BVerfGE 68, 143, ; in BVerfGE 82, 60, , BStBl II 1990, 653). - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17
Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von …
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
- BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- FG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 V 237/15
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Kinderfreibeträge für das Jahr 2014; Ermittlung …
- BFH, 18.11.2009 - X R 34/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - …
- SG Freiburg, 23.01.2018 - S 6 KR 448/18
Vorlagebeschluss zum BVerfG - Herabsetzung der Beiträge zur sozialen …
- BFH, 10.04.1992 - III R 184/90
Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )
- BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht …
- BFH, 03.06.1987 - III R 49/86
Vorlage an den Großen Senat: Unterhaltsleistungen eines Gastarbeiters an die im …
- BFH, 17.10.2012 - III B 68/12
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem …
- BVerfG, 29.03.2004 - 2 BvR 1670/01
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Anspruchs auf Kindergeld für ein …
- BFH, 28.11.1988 - GrS 1/87
Unterhaltsleistungen eines Ehegatten an den von ihm dauernd getrennt lebenden, …
- FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06
Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 - Vorlage …
- BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten …
- FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
Verfassungswidrigkeit des Abzugs der zumutbaren Belastung
- BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96
Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei …
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvR 1375/03
Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen bei …
- FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 466/02
Keine Anwendung des Splittingtarifs auf die Lebenspartnerschaft nach dem LPartG / …
- BFH, 05.12.1997 - VI R 104/97
Sachliche Rechtfertigung der Begrenzung des Werbungskostenabzugs auf zwei Jahre …
- FG Berlin, 14.09.2000 - 4 K 4142/99
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Kinderbetreuungskosten um die …
- FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 4217/07
Möglichkeit der Beschwer im Falle eines mit Null Euro lautenden Steuerbescheides; …
- BFH, 26.03.1991 - IX R 162/85
Die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG …
- BFH, 08.06.1990 - III R 14/90
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988
- BFH, 06.11.1987 - III B 101/86
Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß; …
- FG München, 14.03.2002 - 5 K 1394/99
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch getrennt lebender Ehegatten auf den …
- BFH, 15.05.1997 - III R 4/96
Der Ausbildungsfreibetrag für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind war …
- BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart …
- StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1914
Antragsbefugnis; Antragsfrist; automatisiert; Betroffenheit; Datenabgleich; …
- BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
Rundfunkräte ohne Sinti und Roma
- BFH, 08.03.1996 - III R 146/93
Kinderbetreuungskosten sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen
- FG Nürnberg, 15.12.2016 - 4 K 651/15
Beschwerde, Revision, Nichtzulassung, Einkommen, Bescheid, Einspruch, …
- BVerfG, 18.10.1986 - 1 BvR 1426/83
Verfassungsmäßigkeit des Einigungsstellenverfahrens - Kontoführungsgebühren des …
- FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 18 K 4187/00
Lohnsteuerklassen-Änderung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Getrennt lebender …
- BVerfG, 25.01.2005 - 1 BvR 1332/95
- BVerfG, 22.11.1999 - 2 BvR 750/97
Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 und Abs 2 durch Begrenzung der …
- BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvL 17/85
Unzulässige Richtervorlage
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10
Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4 …
- BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von …
- BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 130/89
Einkommensanrechnung bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe
- BFH, 26.06.1987 - III B 32/85
Unterhaltsleistungen - Abzugsverbot - Anspruch auf Kindergeld - …
- BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86
Außer Kraft gesetzte Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit
- FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 2 K 1797/05
Der Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG begegnet keinen …
- BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 3614/13
Angriff eines Gesetzesentwurfs mit der Verfassungsbeschwerde
- FG Berlin, 24.02.2003 - 9 K 9380/02
Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß
- FG Saarland, 01.03.2001 - 2 V 400/00
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 2 Satz 2 EStG …
- BVerfG, 30.12.1986 - 1 BvR 1053/86
Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten