Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.05.2019

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.03.2019 - 1 BvR 673/19   

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BVerfG, 21.03.2019 - 1 BvR 673/19 (https://dejure.org/2019,6568)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2019 - 1 BvR 673/19 (https://dejure.org/2019,6568)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2019 - 1 BvR 673/19 (https://dejure.org/2019,6568)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Einschläferung eines Rottweiler-Rüden - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 ; BVerfGG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 Abs. 1 ; BVerGG § 32 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Untersagung der Einschläferung eines Rottweiler-Rüden

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Einschläferung eines Rottweiler-Rüden - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einschläferung eines Hundes und vorläufiger Rechtsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Untersagung der Einschläferung eines Rottweiler-Rüden - durch das BVerfG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2019 - 1 BvR 673/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2019 - 1 BvR 673/19
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 91, 328 ; 111, 147 ).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2019 - 1 BvR 673/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2019 - 1 BvR 673/19
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 91, 328 ; 111, 147 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvR 673/19   

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https://dejure.org/2019,19567
BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvR 673/19 (https://dejure.org/2019,19567)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2019 - 1 BvR 673/19 (https://dejure.org/2019,19567)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 1 BvR 673/19 (https://dejure.org/2019,19567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen - zudem teils mangelnde Rechtswegerschöpfung

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht vorliegender wichtiger Unterlagen; Nichterfüllung des Kriteriums der Rechtsw...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen - zudem teils mangelnde Rechtswegerschöpfung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Unzureichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht vorliegender wichtiger Unterlagen; Nichterfüllung des Kriteriums der Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen - zudem teils mangelnde Rechtswegerschöpfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvR 673/19
    Dies betrifft insbesondere die zwei amtstierärztlichen Stellungnahmen, die Protokolle der Zeugenvernehmungen und der Ortsbegehungen, obwohl das Oberverwaltungsgericht darauf in den angegriffenen Entscheidungen in entscheidungserheblicher Weise Bezug nimmt und auch der Beschwerdeführer selbst in seiner Beschwerdebegründung darauf verweist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; BVerfGK 14, 402 ), sowie der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2018, auf den der Beschwerdeführer verweist.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvR 673/19
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind nicht erfüllt, weil die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvR 673/19
    Dies betrifft insbesondere die zwei amtstierärztlichen Stellungnahmen, die Protokolle der Zeugenvernehmungen und der Ortsbegehungen, obwohl das Oberverwaltungsgericht darauf in den angegriffenen Entscheidungen in entscheidungserheblicher Weise Bezug nimmt und auch der Beschwerdeführer selbst in seiner Beschwerdebegründung darauf verweist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; BVerfGK 14, 402 ), sowie der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2018, auf den der Beschwerdeführer verweist.
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvR 673/19
    Dies betrifft insbesondere die zwei amtstierärztlichen Stellungnahmen, die Protokolle der Zeugenvernehmungen und der Ortsbegehungen, obwohl das Oberverwaltungsgericht darauf in den angegriffenen Entscheidungen in entscheidungserheblicher Weise Bezug nimmt und auch der Beschwerdeführer selbst in seiner Beschwerdebegründung darauf verweist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; BVerfGK 14, 402 ), sowie der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2018, auf den der Beschwerdeführer verweist.
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Hierzu gehören auch in Bezug genommene Stellungnahmen Dritter (vgl. BVerfG vom 6.4.2017 - 1 BvR 580/17 - juris Rn. 2; vom 24.5.2019 - 1 BvR 673/19 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19

    Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer

    Diese punktuelle Wiedergabe einzelner Begründungselemente der angegriffenen Entscheidung ist unzureichend, weil sich ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens nicht feststellen lässt, ob damit die Argumentation des Oberlandesgerichts abschließend und vollständig wiedergegeben wird (vgl. BVerfG vom 6.6.2001 - 1 BvR 859/01 - juris Rn. 5; vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5 f.; vom 24.5.2019 - 1 BvR 673/19 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 15.06.2020 - 1 BvR 2843/18

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Hierzu gehört auch, dass vorangegangene Entscheidungen, gerichtliche Hinweise oder sonstige Unterlagen, auf die die angegriffene Entscheidung Bezug nimmt, vorgelegt oder ihrem Inhalt nach wiedergegeben werden, sofern der entsprechende Inhalt zur Prüfung einer Grundrechtsverletzung des Beschwerdeführers erforderlich ist (BVerfGK 13, 557 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Mai 2019 - 1 BvR 673/19 -, Rn. 2).
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