Rechtsprechung
BVerfG, 29.10.2019 - 1 BvR 859/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen verfristeter Begründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die zurückgewiesene Berufung - und die Begründung der Verfassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 15.01.2018 - 8 U 1220/17
- BVerfG, 29.10.2019 - 1 BvR 859/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht - …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2019 - 1 BvR 859/18
Ein Fall der unverschuldeten Fristversäumnis ist nicht glaubhaft dargelegt worden (vgl. BVerfGK 19, 155 ).Die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin hätten in diesem Fall die Kanzleiangestellten jedenfalls widersprüchlichen Anweisungen ausgesetzt (vgl. BVerfGK 19, 155 ).
- BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 29.10.2019 - 1 BvR 859/18
Wird die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO unter Bezugnahme auf einen Hinweisbeschluss zurückgewiesen, muss zur Substantiierung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich dem Bundesverfassungsgericht auch der Hinweisbeschluss während der Beschwerdefrist vorgelegt oder sein wesentlicher Inhalt mitgeteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 170 f.; 9, 242 ). - BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2182/06
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Suizidalität des Schuldners
Auszug aus BVerfG, 29.10.2019 - 1 BvR 859/18
Wird die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO unter Bezugnahme auf einen Hinweisbeschluss zurückgewiesen, muss zur Substantiierung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich dem Bundesverfassungsgericht auch der Hinweisbeschluss während der Beschwerdefrist vorgelegt oder sein wesentlicher Inhalt mitgeteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 170 f.; 9, 242 ).
- VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer …
Dies gilt namentlich dann, wenn ein Berufungsgericht die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückweist und dabei zur Begründung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO den zuvor gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO erteilten Hinweis in Bezug nimmt (BVerfG vom 7.4.2005 NJW 2005, 2140;… vom 25.9.2006 - 1 BvR 2182/06 - juris Rn. 7; vom 29.10.2019 - 1 BvR 859/18 - juris Rn. 6).