Rechtsprechung
ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7863/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beck-blog (Kurzinformation)
Klagen zweier Imame gegen DITIB abgewiesen
- lto.de (Kurzinformation)
Islam-Dachverband Ditib ist nicht der Arbeitgeber: Klage von Imamen gegen Entlassung abgewiesen
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Keine Arbeitsverhältnisse zwischen Religionsgelehrten und DITIB
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Klagen gegen DITIB
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.03.2017)
Imame gegen Moscheengemeinde: (K)eine Frage des deutschen Arbeitsrechts
- swp.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.03.2017)
Imame klagen nach Entlassung gegen Ditib
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7863/16
Klagen gegen DITIB
ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7864/16Klagen gegen DITIB
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7863/16
- LAG Köln - 4 Sa 460/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren
Auszug aus ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7863/16
Voraussetzung für das Vorliegen einer solchen verdeckten bzw. unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung wäre, dass der Kläger bei dem Beklagten als vermeintlichem "Entleiher" für diesen weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet hätte (vgl. unlängst BAG, Beschluss vom 21.02.2017 - 1 ABR 62/12, Pressemitteilung Nr. 10/17). - EuGH, 17.11.2016 - C-216/15
Betriebsrat der Ruhrlandklinik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Auszug aus ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7863/16
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs besteht das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere Person weisungsgebundene, fremdbestimmte Leistungen in persönlicher Abhängigkeit erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, wobei die rechtliche Einordnung nach nationalem Recht und seine Ausgestaltung ebenso wie die Art der zwischen beiden Personen bestehenden Rechtsbeziehung nicht ausschlaggebend sind (siehe statt vieler BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, NZA-RR 2016, 288, 289, zu I. 1. der Gründe; EuGH, Urteil vom 17.11.2016 - C-216/15, NZA 2017, 41, 42, Rn. 27 [ "Ruhrlandklinik" ] jeweils m.w. Nachw.). - BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe
Auszug aus ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7863/16
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs besteht das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere Person weisungsgebundene, fremdbestimmte Leistungen in persönlicher Abhängigkeit erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, wobei die rechtliche Einordnung nach nationalem Recht und seine Ausgestaltung ebenso wie die Art der zwischen beiden Personen bestehenden Rechtsbeziehung nicht ausschlaggebend sind (siehe statt vieler BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, NZA-RR 2016, 288, 289, zu I. 1. der Gründe; EuGH…, Urteil vom 17.11.2016 - C-216/15, NZA 2017, 41, 42, Rn. 27 [ "Ruhrlandklinik" ] jeweils m.w. Nachw.).