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   VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04   

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VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04 (https://dejure.org/2005,21722)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.07.2005 - 1 K 1505/04 (https://dejure.org/2005,21722)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 1 K 1505/04 (https://dejure.org/2005,21722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Festsetzung privilegierter Bewohnerparkplätze; Ermessen bei Ausstellung von "Bewohnerparkausweisen"

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ermessen bei Festsetzung privilegierter Bewohnerparkplätze

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 25 A 3355/95

    Anwohner; Straße; Parkmöglichkeit; Subjekiv- öffentliches Recht;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
    Hat die Straßenverkehrsbehörde wie im vorliegenden Fall von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und durch Verwaltungsakt bevorrechtigte Bewohnerparkplätze verkehrsrechtlich festgesetzt, so erfolgt dann die Erteilung der zugehörigen Bewohnerparkausweise auf einer zweiten Stufe durch einen ebenfalls im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde stehenden weiteren selbständigen Verwaltungsakt (zu dieser Zweistufigkeit der juristischen Konstruktion ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2001 - A 10728/01= juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95 = NWVBl. 1996, 429=DÖV 1997, 748).

    (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 a.a.O.).

    In diesem Sinne kann es z. B. eine sachgerechte Ermessensausübung darstellen, wenn die Verkehrsbehörde solchen Personen keine Parkausweise erteilt, die auf einem eigenen Grundstück notwendig vorzuhaltende Stellplätze besitzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2001 - 7 A 10728/01=juris) oder die nur mit einer Nebenwohnung in diesem Bereich gemeldet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95 = DÜV 1997, 743) oder die Mitglieder einer nicht nur gewerblichen, sondern privaten Car-Sharing-Organisation sind (OVG Bremen, Urt. v. 21.05.2003 - 1 B 1.02=juris).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
    Das ergibt sich schon aus der amtlichen Gesetzesbegründung zur Novellierung des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG (Bundestagsdrucksache 14/4304), die bezugnehmend auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1998 (3 C 11/97 = BVerwGE 107, 38=NJW 1998, 2840) ausdrücklich von einer Verschiebung der "Obergrenze" der Ausdehnung des räumlichen Bereichs von Bewohnerparkzonen spricht.

    Das heißt, es sind nach Aufgabe des engen Anwohnerbegriffs durch den Verordnungsgeber potenziell sogar solche Personen privilegiert, die weiter als lediglich zwei oder drei Straßen entfernt von dem Bewohnerparkplatz wohnen, da auch sie noch dem Begriff nach als "Bewohner" anzusehen sind (vgl. im Einzelnen zum Begriff des Anwohners als eines maximal zwei bis drei Straßen vom privilegierten Parkplatz entfernt Wohnenden: BVerwG, Urt. v. 28.05.1998 - 3 C 11/97=NJW 1998, 2840).

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
    Insoweit kommt es auf die speziellen Rechtskenntnisse des Anwalts nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1980 - 8 C 10/80, BVerwGE 61, 100=DVBl. 1981, 680 und BVerwG, Urt. v. 26.11.1985 - 8 C 115/83=VBlBW 1986, 257 sowie im Anschluss daran VG Oldenburg, Beschl. v. 18.07.1994 - 5 A 726/91 = NVwZ-RR 1995, 62, die darauf abstellen, dass es auch einem Rechtsanwalt nicht stets oder in aller Regel zuzumuten ist, eine eigene Rechtssache persönlich zu vertreten, da die Zumutbarkeit, auf die es in diesem Zusammenhang entscheiden ankomme, nicht allein eine Frage mehr oder minder spezieller Rechtskenntnisse sei, sondern unter anderem auch eine mit der Kompliziertheit des Falles zunehmenden Befangenheit).
  • OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1.02

    Zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Car-Sharing bei der

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
    In diesem Sinne kann es z. B. eine sachgerechte Ermessensausübung darstellen, wenn die Verkehrsbehörde solchen Personen keine Parkausweise erteilt, die auf einem eigenen Grundstück notwendig vorzuhaltende Stellplätze besitzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2001 - 7 A 10728/01=juris) oder die nur mit einer Nebenwohnung in diesem Bereich gemeldet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95 = DÜV 1997, 743) oder die Mitglieder einer nicht nur gewerblichen, sondern privaten Car-Sharing-Organisation sind (OVG Bremen, Urt. v. 21.05.2003 - 1 B 1.02=juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2001 - 7 A 10728/01

    Anspruch auf Parkausweis für Anwohner

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
    In diesem Sinne kann es z. B. eine sachgerechte Ermessensausübung darstellen, wenn die Verkehrsbehörde solchen Personen keine Parkausweise erteilt, die auf einem eigenen Grundstück notwendig vorzuhaltende Stellplätze besitzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2001 - 7 A 10728/01=juris) oder die nur mit einer Nebenwohnung in diesem Bereich gemeldet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95 = DÜV 1997, 743) oder die Mitglieder einer nicht nur gewerblichen, sondern privaten Car-Sharing-Organisation sind (OVG Bremen, Urt. v. 21.05.2003 - 1 B 1.02=juris).
  • BVerwG, 26.11.1985 - 8 C 115.83

    Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Bevollmächtigter

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
    Insoweit kommt es auf die speziellen Rechtskenntnisse des Anwalts nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1980 - 8 C 10/80, BVerwGE 61, 100=DVBl. 1981, 680 und BVerwG, Urt. v. 26.11.1985 - 8 C 115/83=VBlBW 1986, 257 sowie im Anschluss daran VG Oldenburg, Beschl. v. 18.07.1994 - 5 A 726/91 = NVwZ-RR 1995, 62, die darauf abstellen, dass es auch einem Rechtsanwalt nicht stets oder in aller Regel zuzumuten ist, eine eigene Rechtssache persönlich zu vertreten, da die Zumutbarkeit, auf die es in diesem Zusammenhang entscheiden ankomme, nicht allein eine Frage mehr oder minder spezieller Rechtskenntnisse sei, sondern unter anderem auch eine mit der Kompliziertheit des Falles zunehmenden Befangenheit).
  • VG Köln, 03.04.1987 - 4 K 2128/86
    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
    Für ermessensfehlerfrei wird es in der Rechtsprechung insoweit auch gehalten, bei der Begrenzung des Kreises der Parkberechtigten danach zu differenzieren, ob es sich lediglich um mit Zweitwohnsitz gemeldete Studenten oder dauerhaft ansässige Angehörige der örtlichen Wohnbevölkerung handele, da letztere ungleich stärker auf privilegierte Parkplätze angewiesen seien als erste und im Übrigen auch weniger auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden könnten als erstere (vgl. VG Köln, Urt. v. 03.04.1987 - 4 K 2128/86=NVwZ 1988, 669).
  • VG Oldenburg, 18.07.1994 - 5 A 726/91
    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04
    Insoweit kommt es auf die speziellen Rechtskenntnisse des Anwalts nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1980 - 8 C 10/80, BVerwGE 61, 100=DVBl. 1981, 680 und BVerwG, Urt. v. 26.11.1985 - 8 C 115/83=VBlBW 1986, 257 sowie im Anschluss daran VG Oldenburg, Beschl. v. 18.07.1994 - 5 A 726/91 = NVwZ-RR 1995, 62, die darauf abstellen, dass es auch einem Rechtsanwalt nicht stets oder in aller Regel zuzumuten ist, eine eigene Rechtssache persönlich zu vertreten, da die Zumutbarkeit, auf die es in diesem Zusammenhang entscheiden ankomme, nicht allein eine Frage mehr oder minder spezieller Rechtskenntnisse sei, sondern unter anderem auch eine mit der Kompliziertheit des Falles zunehmenden Befangenheit).
  • VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 1310/12

    Bewohnerparkzone, Bewohnerparkausweis, Ermessen, Studenten, Nebenwohnsitz

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, NJW 1993, 1091, und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, juris sowie andere Verwaltungsgerichte: VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04 - sowie VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2007 - 12 E 1343/05 - jeweils juris.
  • VG München, 19.05.2017 - M 23 K 16.1536

    Kein Anspruch auf Bewohnerparkausweis wegen Anmietung von Stellplätzen

    Hat die Straßenverkehrsbehörde, wie im vorliegenden Fall, von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und durch Verwaltungsakt bevorrechtigte Bewohnerparkplätze verkehrsrechtlich festgesetzt, so erfolgt dann die Erteilung der zugehörigen Bewohnerparkausweise auf einer zweiten Stufe durch einen ebenfalls im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde stehenden weiteren selbständigen Verwaltungsakt (vgl. ausführlich hierzu VG Freiburg, U.v. 6.7.2005 - 1 K 1505/04 - juris m.w.N.).

    Mit anderen Worten, wenn der Parkraumbedarf der Wohnbevölkerung im betroffenen Gebiet so groß ist, dass er auch durch eine überwiegende Reservierung der öffentlichen Parkflächen für diesen Personenkreis nicht gedeckt werden kann, kann es zur Steigerung der Attraktivität innerstädtischer Wohngebiete geboten sein, bei der Vergabe der Parkausweise nicht alle Bewohner zu begünstigen, sondern nur diejenigen, die von der Parkraumnot am Stärksten betroffen sind (VG Freiburg, U.v. 6.7.2005 - 1 K 1505/04 - juris Rn. 27).

  • VG Aachen, 25.08.2009 - 2 K 1229/08

    Voraussetzungen für eine Erteilung eines Bewohnerparkausweises für eine

    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auch auf Urteile des VG Freiburg vom 6. Juli 2005 (Az.: 1 K 1505/04) und des OVG Rheinland-Pfalz vom 27. November 2001 (Az.: 7 A 10728/01).

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, NJW 1993, 1091, und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, juris und VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04, juris.

  • VG Köln, 02.11.2022 - 18 L 1522/22

    Eilanträge von Pendlern erfolgreich: Ausweisung der Bewohnerparkzone

    751/01 S. 6; VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04 - juris.
  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -,Rz. 23 ff; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, Rz. 3 ff und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 26 ff. jeweils juris sowie andere Verwaltungsgerichte: VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04 - und VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2007 - 12 E 1343/05 - jeweils juris und eingehend in einem Fall einer Studierenden mit Zweitwohnsitz in B. : Urteil des Gerichts vom 5. November 2013 - 2 K 1310/12 -, juris Rz. 55 ff.
  • VG München, 09.02.2022 - M 23 K 20.3511

    Bewohnerparkausweis

    Hat die Straßenverkehrsbehörde von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und durch Verwaltungsakt bevorrechtigte Bewohnerparkplätze verkehrsrechtlich festgesetzt, so erfolgt auf einer zweiten Stufe die Erteilung der zugehörigen Bewohnerparkausweise durch einen ebenfalls im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegenden weiteren selbständigen Verwaltungsakt (VG München, U.v. 19.5.2017 - M 23 K 16.1536 - juris Rn. 30; VG Freiburg, U.v. 6.7.2005 - 1 K 1505/04 - juris m.w.N.).
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