Rechtsprechung
FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit des Vorliegens eines hinreichenden Anlasses für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle; Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens über Bankkunden; Überprüfung des Bezugs von Bonusaktien aus dem zweiten und dritten Börsengang der Deutschen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine Bank zur Ermittlung aller Bankkunden, die Telekom-Bonusaktien bezogen haben, als unzulässige Rasterfahndung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine Bank zur Ermittlung aller Bankkunden, die Telekom-Bonusaktien bezogen haben, als unzulässige Rasterfahndung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auskunfsersuchen wegen T-Bonusaktien
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Banken sind nicht per se zur Auskunftserteilung verpflichtet
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Übereifrige Steuerfahndung
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
- BFH, 16.01.2009 - VII R 25/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 758
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05
Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
Das Finanzamt verweist außerdem auf das Urteil des BFH vom 05.10.2006 VII R 63/05 (BFH/NV 2007, 530), wonach Sammelauskunftsersuchen bereits bei sechs Fällen von Steuerverkürzungen gerechtfertigt seien.Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. zum Beispiel BFH in BStBl II 2002, 495 und in BFH/NV 2007, 530).
- BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01
Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von …
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
Eine konkrete Maßnahme der Steuerfahndung ist hiernach rechtmäßig, wenn sie sich im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihr die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz auch zusteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21.03.2002 VII B 152/01, BStBl II 2002, 495).Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. zum Beispiel BFH in BStBl II 2002, 495 und in BFH/NV 2007, 530).
- FG Baden-Württemberg, 14.07.2005 - 4 V 24/04
Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung gegen eine Bank zur Ermittlung der …
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
Sowohl aus den Ermittlungsergebnissen der Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt St. die sich aus dem Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 14.07.2005 4 V 24/04 (EFG 2005, 1822) ergäben, sowie aus eigenen stichprobenartigen Überprüfungen von Einkommensteuererklärungen sei bekannt gewesen, dass die Mehrzahl der Bezieher von Treueaktien insoweit keine Einnahmen erklärt hätten.Denn weder die Erkenntnisse, die die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt St.bei ihren Ermittlungen gegen die BW Bank und die DZ Bank gewonnen hat, soweit sie im Beschluss des Finanzgerichts Baden-Würtemberg vom 14.07.2005-4 V 24/04 dargestellt sind, noch die von dieser Steuerfahndungsstelle übersandten Kontrollmitteilungen, die Kunden der BW Bank sowie von Vben und Rfb betreffen noch die Feststellungen der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes bieten einen solchen hinreichenden Anlass.
- FG Düsseldorf, 17.07.2002 - 2 K 4068/01
Bonusaktien; Kapitaleinkünfte; sonstige Leistung; Anschaffungskostenminderung - …
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
Denn in steuerstrafrechtlicher Hinsicht dürfte der Nachweis des Vorsatzes kaum zu führen sein (vgl. hierzu: Beschluss des OLG Hamm von 02.08.2001 2 Ws 156/01, DStRE 2002, 1095), da die Rechtsfrage, ob bei den Bonusaktien überhaupt Einkünfte vorliegen (verneinend: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2002 2 K 4068/01 E), erst im Dezember 2004 durch den BFH bejaht wurde(Urteil vom 07.12.2004 VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468). - BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02
Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
Denn in steuerstrafrechtlicher Hinsicht dürfte der Nachweis des Vorsatzes kaum zu führen sein (vgl. hierzu: Beschluss des OLG Hamm von 02.08.2001 2 Ws 156/01, DStRE 2002, 1095), da die Rechtsfrage, ob bei den Bonusaktien überhaupt Einkünfte vorliegen (verneinend: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2002 2 K 4068/01 E), erst im Dezember 2004 durch den BFH bejaht wurde(Urteil vom 07.12.2004 VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468). - OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung, …
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
Denn in steuerstrafrechtlicher Hinsicht dürfte der Nachweis des Vorsatzes kaum zu führen sein (vgl. hierzu: Beschluss des OLG Hamm von 02.08.2001 2 Ws 156/01, DStRE 2002, 1095), da die Rechtsfrage, ob bei den Bonusaktien überhaupt Einkünfte vorliegen (verneinend: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2002 2 K 4068/01 E), erst im Dezember 2004 durch den BFH bejaht wurde(Urteil vom 07.12.2004 VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468). - BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99
Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
Das Gericht sieht in diesem Vorgehen eine unzulässige Rasterfahndung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25.07.2000 VII B 28/99, BStBl II 2000, 643), und zwar aus folgenden Gründen:. - FG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 4 K 209/04
Sammelauskünfte von Banken über Erhalt von Bonusaktien ihrer Kunden
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2007 - 1 K 1925/06
Denn die Klägerin hat ihre Kunden -- anders als die BW Bank und die DZ Bank, soweit dies aus dem Tatbestand des Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.05.2007 4 K 209/04 (EFG 2007, 1483) und den vom Finanzamt vorgelegten Papieren der BW Bank (Bl. 80 ff. Gerichtsakte) ersichtlich ist -- in den Erträgnisaufstellungen ausdrücklich bezogen auf die Bonusaktien der Telekom in nicht zu übersehender Weise auf die Steuerpflicht hingewiesen.