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   FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91   

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FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91 (https://dejure.org/1995,28441)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.09.1995 - 1 K 2509/91 (https://dejure.org/1995,28441)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 1995 - 1 K 2509/91 (https://dejure.org/1995,28441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Eine Aufgabe des Gewerbebetriebs im Sinne des § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Betriebsinhabers, den Betrieb aufzugeben, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört ( BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86 , BStBl II 1990, 497).

    Der nach § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 i.V.m. Abs. 2 EStG zu ermittelnde Aufgabegewinn ergibt sich aus dem Unterschied zwischen der Summe der Veräußerungserlöse der im Rahmen der Betriebsaufgabe veräußerten Wirtschaftsgüter zuzüglich der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter einerseits und dem Buchwert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe andererseits abzüglich etwaiger Aufgabekosten (BFH-Urteil III R 173/86 a.a.O., Seite 499).

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Ein Sachverständigengutachten ist Beweismittel insoweit, als es die Erkenntnis neuer Tatsachen vermittelt und nicht lediglich Schlußfolgerungen enthält ( BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 VIII R 41/89 , BStBl II 1993, 569).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Dabei vollzieht sich die Betriebsaufgabe im allgemeinen in einem Zeitraum, der mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit beginnt und mit der Veräußerung oder Überführung des letzten, zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörenden Wirtschaftsguts beendet wird ( BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 101/90 , BStBl II 1993, 710).
  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Deshalb können nachträgliche Wertänderungen in bezug auf dieses Grundstuck oder seiner Surrogate, anders als im Falle des Ausfalls einer bei Betriebsaufgabe Ungewissen Forderung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92 , BStBl II 1994, 564, 567), den Aufgabegewinn nicht mehr beeinflussen.
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 92/75

    Ermittlung des durch die Umlegung bewirkten Bodenwertzuwachses

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Die durch die Umlegung zu erwartenden Vorteile, insbesondere die Verkürzung der Aufschließungsdauer (vgl. BGH-Urteil vom 22. Juni 1978 III Z R 92/75, NJW 1978, 1980 [BGH 22.06.1978 - III ZR 92/75] ), wirkten bereits werterhöhend (siehe auch die in Gerardy/Möckel, Praxis der Grundstücksbewertung, 3.1.2/6 wiedergegebene Grafik der Baulandpreisentwicklung von Seele).
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94

    Von der Gemeinde aus ansiedlungspolitischen Gründen eingeräumte Vorzugspreise für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Dieser kann, wenn er - im Falle unbebauter Grundstücke - nicht unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte Vergleichsgrundstücke abzuleiten ist, auf der Grundlage der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) in der Fassung vom 15. August 1972 (BGBl I S. 1416) - nunmehr in der Fassung vom 6. Dezember 1988 (BGBl I S. 2209) - geschätzt werden ( BFH-Urteil vom 10. September 1991 VIII R 26/87 , BFH/NV 1992, 232; vom 21. Juli 1993 II R 13/91 , BFH/NV 1994, 610 und vom 8. September 1994 IV R 16/94 , BStBl II 1995, 309).
  • BFH, 21.07.1993 - II R 13/91

    Ermittlung des Einheitswertes eines Fabrikgrundstücks als Geschäftsgrundstück im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Dieser kann, wenn er - im Falle unbebauter Grundstücke - nicht unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte Vergleichsgrundstücke abzuleiten ist, auf der Grundlage der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) in der Fassung vom 15. August 1972 (BGBl I S. 1416) - nunmehr in der Fassung vom 6. Dezember 1988 (BGBl I S. 2209) - geschätzt werden ( BFH-Urteil vom 10. September 1991 VIII R 26/87 , BFH/NV 1992, 232; vom 21. Juli 1993 II R 13/91 , BFH/NV 1994, 610 und vom 8. September 1994 IV R 16/94 , BStBl II 1995, 309).
  • BFH, 10.09.1991 - VIII R 26/87

    Anforderungen an Aufgabe des Gewerbebetriebs nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Dieser kann, wenn er - im Falle unbebauter Grundstücke - nicht unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte Vergleichsgrundstücke abzuleiten ist, auf der Grundlage der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) in der Fassung vom 15. August 1972 (BGBl I S. 1416) - nunmehr in der Fassung vom 6. Dezember 1988 (BGBl I S. 2209) - geschätzt werden ( BFH-Urteil vom 10. September 1991 VIII R 26/87 , BFH/NV 1992, 232; vom 21. Juli 1993 II R 13/91 , BFH/NV 1994, 610 und vom 8. September 1994 IV R 16/94 , BStBl II 1995, 309).
  • RG, 06.03.1890 - 78/90

    In welchem Sinne ist das gesetzliche Merkmal der zusammengerotteten Menschenmenge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
    Deshalb sind sie auch ohne ausdrückliche Überführungserklärung als zum 31. März 1988 in das Privatvermögen überfuhrt anzusehen (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 77-;78/90, BFH/NV 1992, 659).
  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    Seine Entscheidung ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 280.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2014 - 1 K 332/11

    Bedarfswertermittlung: Zum Besteuerungszeitpunkt angeblich bereits vorhandene

    Denn im gewöhnlichen, nicht spekulativen Geschäftsverkehr des Stichtags würden bisher verborgen gebliebene Eigenschaften oder Zustände eines Grundstücks allenfalls dann beachtet, wenn ein greifbarer Anhalt für deren Vorliegen bestünde (vgl. Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.09.1995 1 K 2509/91, EFG 1996, 280; Knittel in Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 9 BewG Rn. 32).
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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