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   FG Düsseldorf, 14.03.2008 - 1 K 2848/07 E   

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https://dejure.org/2008,12069
FG Düsseldorf, 14.03.2008 - 1 K 2848/07 E (https://dejure.org/2008,12069)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2008 - 1 K 2848/07 E (https://dejure.org/2008,12069)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2008 - 1 K 2848/07 E (https://dejure.org/2008,12069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für private Handwerkerleistungen; Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Abzugsvoraussetzung einer Einzahlung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Dienstleistungserbringers im ...

  • Judicialis

    EStG § 35a; ; EStG § 35b Abs. 2 S. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2 Satz 5; GG Art. 3 Abs. 1
    Steuerermäßigung; Haushaltsnahe Dienstleistungen; Verfassungsmäßigkeit - Rechtmäßigkeit der Versagung einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG für private Handwerkerleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG für private Handwerkerleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unbare Zahlung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbare Zahlung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.03.2008 - 1 K 2848/07
    Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (BVerfG vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73 (110);vom 4. Dezember 2002 - 2 BvR 400/98, 1735/00, BVerfGE 107, 27 (45)).

    Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Steuerrechts und insbesondere für den des Einkommensteuerrechts vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: Durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfG vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73 (110)).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.03.2008 - 1 K 2848/07
    Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (BVerfG vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73 (110);vom 4. Dezember 2002 - 2 BvR 400/98, 1735/00, BVerfGE 107, 27 (45)).
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